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Decision

RRB Nr. 420/2020

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Unterengstringen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

29 d’avrigl 2020German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. April 2020

420. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Unterengstringen)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge­ meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde­ gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Unterengstringen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2020 die Total­ revision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Unterengstrin­ gen beschlossen. Der Gemeinderat bestimmt das Datum des Inkrafttre­ tens der Gemeindeordnung, welche die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz enthält. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Unterengstringen aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Untereng­ stringen am 9. Februar 2020 beschlossene Gemeindeordnung wird ge­ nehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Unterengstringen, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen, den Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli