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RRB Nr. 420/2023

Justizvollzug und Wiedereingliederung, Gefängnis Zürich West, Stellenplan

5 d’avrigl 2023German6 min

Source zh.ch

Justizvollzug und Wiedereingliederung, Gefängnis Zürich West, Stellenplan

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. April 2023

420. Justizvollzug und Wiedereingliederung, Gefängnis Zürich West (Stellenplan)

Erwägungen

1. Ausgangslage Das Gefängnis Zürich West (GZW) ist Teil des Polizei- und Justizzen- trums (PJZ). Seit April 2022 ist der Bereich der vorläufigen Festnahme im GZW mit Platz für 124 Inhaftierte in Betrieb. Gestützt auf die Er- fahrung der ersten Monate ist mit rund 12 000 Ein- und Austritten pro Jahr oder durchschnittlich 33 Ein- und Austritten pro Tag zu rechnen. Die Erfahrungen zeigen, dass ein Eintritt durchschnittlich 50 Minuten Zeit braucht und ein Austritt durchschnittlich 40 Minuten. So rasch wie möglich soll zusätzlich der Bereich der Untersuchungs- haft mit 117 Haftplätzen seinen Betrieb aufnehmen. Der geltende Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung (vgl. RRB Nr. 338/2019) für den Gesamtbetrieb des vierstöckigen Ge- fängnisses beruht auf dem ursprünglichen Betriebskonzept, das im Kon- text des Gesetzes für ein Polizei- und Justizzentrum (LS 551.4) erstellt wurde. Mit dem Testat zum Bau des PJZ im Jahr 2015 wurde festgelegt, dass die Planungsgrundlagen bis zur Eröffnung nicht mehr verändert werden. Auf eine Aktualisierung des Stellenplans wurde deshalb ver- zichtet. Nach Eröffnung des GZW wurde rasch klar, dass die Stellen deutlich zu knapp berechnet waren. Eine vertiefte Analyse hat folgende Fehlan- nahmen zutage gebracht; – Für den geplanten 24-Stunden-Betrieb wurde ein Faktor 3 für das Per- sonal angenommen. Gemäss Vorgaben des Staatsekretariats für Wirt- schaft braucht ein 24-Stunden-Betrieb aber fünfmal so viel Personal wie ein Einschichtbetrieb. – Zum Zeitpunkt der Erstellung des Betriebskonzepts wurden die Fach- leute im Justizvollzug nicht systematisch ausgebildet. Heute ist der Be- such einer 17-wöchigen Ausbildung im Schweizerischen Kompetenz- zentrum für den Justizvollzug in Freiburg während der Anstellung obligatorisch. – Für Justizvollzugsangestellte gibt es keinen eigentlichen Arbeitsmarkt, da diese Fachpersonen ausschliesslich «on the job» ausgebildet werden.

– Beim Messen der Wegzeiten im Haus wurde nicht berücksichtigt, dass das Hin- und Hergehen mit Gefangenen deutlich mehr Zeit in An- spruch nimmt, als wenn eine aufsehende Person diesen Weg alleine geht. – Eine wissenschaftliche Untersuchung zeigt, dass die psychische Gesund- heit der Inhaftierten in vielen Fällen schlecht ist. Die starke Zunahme psychisch belasteter Menschen stellen alle Sicherheits- und Sozial- behörden seit längerer Zeit fest. Dies führt in der Regel zu geringerer Kooperation und damit zu einem höheren Betreuungs- und Arbeits- aufwand. – Das GZW hat keine Personalreserve. Es muss deshalb die Schichtpläne so gestalten, dass es jederzeit in der Lage ist, eine grössere Gruppe ver- hafteter Personen aufzunehmen. Die Folgen der Unterbesetzung sind offensichtlich. Die Mitarbeiten- den sind stark belastet und haben in kurzer Zeit erhebliche Mehrzeiten angehäuft. Die Fluktuation ist hoch und die Stimmung angespannt. Zwar wurde auf externe Dienstleister zurückgegriffen, um die grössten Personallücken zu stopfen. Doch ist das betrieblich keine nachhaltige Lösung. Bisher ist es dank dem grossen Engagement der Mitarbeitenden zu keinen schwerwiegenden Zwischenfällen gekommen. Ein Andauern dieses Zustandes gefährdet jedoch die Sicherheit des Betriebs und ist nicht verantwortbar. Das GZW wird im Vollbetrieb zur alleinigen Eintrittspforte und zur Drehscheibe des Zürcher Justizvollzugs. Sämtliche Prozesse mit den Partnerorganisationen müssen reibungslos funktionieren, sonst gerät das gesamte Sicherheitssystem im Kanton in Schieflage.

2. Neuberechnung des Stellenbedarfs Gestützt auf die voranstehende Analyse und vor dem Hintergrund der schwierigen Situation vor Ort erteilten die Untersuchungsgefängnisse Zürich (UGZ) dem unabhängigen Beratungsunternehmen pom+Con- sulting AG, Zürich, den Auftrag, den Ressourcenbedarf für die Sicher- stellung des Gefängnisbetriebs neu zu berechnen und zu verifizieren. pom+Consulting AG hatte den Bau und die Inbetriebnahme des PJZ intensiv begleitet und betreut und ist entsprechend erfahren. In einer detaillierten Erhebung hat pom+Consulting AG den Stellenbedarf für einen reibungslosen und dauerhaft stabilen Betrieb der vorläufigen Fest- nahme und der Untersuchungshaft erhoben. Die Berechnungen beruhen auf den konkreten Schichtplänen und berücksichtigen sämtliche arbeits- und personalrechtlichen Vorgaben.

Die Studie von pom+Consulting AG weist einen zusätzlichen Stellen- bedarf von 105,5 Stellen auf. Ein Teil des ermittelten Bedarfs (23,0 Stellen) lässt sich in absehbarer Zeit kompensieren durch bessere Betriebsabläufe und eine höhere Ef- fizienz.

3. Anpassungen im Einzelnen Der Stellenbedarf von gesamthaft 82,5 Stellen für das GWZ setzt sich im Detail aus den folgenden zusätzlichen Stellen ab 1. Juni 2023 zusam- men: Stellen Richtposition Klasse VVO 22,0 Aufseher/in 13 2,0 Verwaltungsassistent/in 13 3,0 Handwerkermeister/in 14 3,0 Aufseher/in mbA 15 5,0 Pflegefachfrau/-mann HF 15 3,0 Pflegefachfrau/-mann HF mbA 16 1,0 Oberaufseher/in 17 1,0 Oberärztin/-arzt 23

Per 1. Januar 2024 werden folgende zusätzliche Stellen benötigt: Stellen Richtposition Klasse VVO 18,3 Aufseher/in 13 6,0 Aufseher/in mbA 15 8,2 Pflegefachfrau/-mann HF 15

Weitere ab 2024 benötigte 10,0 Stellen Aufseher/in Lohnklasse 13 VVO werden 2024 während der Umbauphase des Gefängnisses Pfäffikon durch Personal des Gefängnisses Pfäffikon gestellt und daher erst 2025 neu geschaffen. Per 1. Januar 2025 werden folgende zusätzliche Stellen benötigt: Stellen Richtposition Klasse VVO 10,0 Aufseher/in 13

Im Stellenplan des Amtes für Justizvollzug und Wiedereingliederung bestehen bereits identische Stellen. Es handelt sich daher um ordentliche Stellenaufstockungen.

4. Finanzierung Die erforderlichen Mittel für die neuen notwendigen Stellen sind weder im Budget 2023 noch im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026 enthalten und sollen nach Möglichkeit innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 2206, Justizvollzug und Wiedereingliederung, kom- pensiert werden. Die Mittel für die Stellen ab 2024 sind im Budget 2024 sowie im KEF 2024–2027 wie folgt einzustellen: 2024 9,5 Mio. Franken und ab 2025 jährlich 10,8 Mio. Franken.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan des Amtes für Justizvollzug und Wiedereingliede- rung werden mit Wirkung ab 1. Juni 2023 folgende unbefristete Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 22,0 Aufseher/in 13 2,0 Verwaltungsassistent/in 13 3,0 Handwerkermeister/in 14 3,0 Aufseher/in mbA 15 5,0 Pflegefachfrau/-mann HF 15 3,0 Pflegefachfrau/-mann HF mbA 16 1,0 Oberaufseher/in 17 1,0 Oberärztin/-arzt 23 40,0 Total

II. Im Stellenplan des Amtes für Justizvollzug und Wiedereingliede- rung werden mit Wirkung ab 1. Januar 2024 folgende unbefristete Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 18,3 Aufseher/in 13 6,0 Aufseher/in mbA 15 8,2 Pflegefachfrau/-mann HF 15 32,5 Total

III. Im Stellenplan des Amtes für Justizvollzug und Wiedereingliede- rung werden mit Wirkung ab 1. Januar 2025 folgende unbefristete Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 10,0 Aufseher/in 13 10,0 Total

V. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli