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RRB Nr. 422/2012

Liegenschaft, Zürich, Kaspar-Escher-Haus, Neumühlequai 10, Erdgeschoss, Fremdvermietung

18 d’avrigl 2012German3 min

Source zh.ch

Liegenschaft, Zürich, Kaspar-Escher-Haus, Neumühlequai 10, Erdgeschoss, Fremdvermietung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. April 2012

422. Kaspar-Escher-Haus, Erdgeschoss (Freigabe zur Fremdvermietung)

Erwägungen

A. Ausgangslage In Zusammenhang mit Belegungsveränderungen innerhalb des Kas- par-Escher-Hauses (KEH) und der engeren Zentralverwaltung stellt sich immer wieder die Frage nach einer möglichen Fremdvermietung der dafür geeigneten Räume im Erdgeschoss. Im Rahmen des Rochaden- projektes 2011/2012 hat das Immobilienamt diese Frage erneut geprüft. Eine Freigabe der Erdgeschossräume für die Fremdvermietung wurde von den betroffenen Direktionen und der Staatskanzlei grundsätzlich unterstützt, konnte jedoch noch nicht umgesetzt werden. Mit Blick auf die nachfolgend aufzuzeigenden Belegungsveränderun- gen im KEH ergibt sich in absehbarer Zukunft die Möglichkeit, grosse Teile des Erdgeschosses einer Fremdvermietung zuzuführen. Es drängt sich daher auf, die künftige Nutzung des Erdgeschosses für die Beteilig- ten frühzeitig und grundsätzlich zu klären.

B. Belegungsveränderungen und zukünftige Bedürfnisse Durch den Auszug des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes der Bil- dungsdirektion wurden im Kaspar-Escher-Haus Mitte Dezember 2011 grössere Flächen zur Neubelegung frei. Aufgrund der heutigen Bele- gungssituation und der steigenden Anzahl Arbeitsplätze konnten die Erdgeschossräume auf der Seite der Stampfenbachstrasse noch nicht für eine Fremdvermietung freigegeben werden. Auch die weiteren Räume auf der Seite Neumühlequai und Stadtgraben werden weiterhin für Verwaltungszwecke benötigt. Einzig der ehemalige Polizeiposten am Neumühlequai 8 steht bereits leer. In den nächsten Jahren zeichnen sich weitere Veränderungen in der Belegung des KEH ab. So ist vorgesehen, dass die Parlamentsdienste des Kantonsrates in neue Büros im Haus zum Rechberg umziehen. Dadurch werden Teile des vierten Obergeschosses frei. Weiter ist mit- telfristig ein Auszug der seit dem 1. Januar 2012 verselbstständigten BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich zu prüfen. Zudem soll geprüft werden, ob für die dem Passbüro führungsmässig unterstellten Gewerbebewilligungen und Beglaubigungen geeignete Räume beim Passbüro am Standort Sihlquai 253, Zürich, gefunden werden können.

Die durch diese Veränderungen entstehenden Freiflächen sind für eine Verbesserung der heutigen Belegung, die Umsetzung der Flächen- standards und für die Verschiebung der bestehenden Nutzungen aus den Erdgeschossräumen zu nutzen. Letztere ist Voraussetzung für eine Fremdvermietung.

C. Zukünftige Nutzung des Erdgeschosses Die Erdgeschossräume der Liegenschaft Kaspar-Escher-Haus wer- den nach Möglichkeit fremdvermietet. Davon ausgenommen sind die Räume des Postdienstes der Staatskanzlei und der Eingangsloge. Die Baudirektion (Immobilienamt) hat künftige Belegungsänderungen im Kaspar-Escher-Haus so zu planen, dass eine Fremdvermietung der nicht mehr für Verwaltungszwecke benötigten Flächen im Erdgeschoss um- gesetzt werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Erdgeschossflächen der Liegenschaft Kaspar-Escher-Haus, Neumühlequai 10, Zürich, stehen für eine Fremdvermietung zur Verfü- gung, wenn sie für Verwaltungszwecke nicht mehr benötigt werden.

II. Die Baudirektion (Immobilienamt) wird beauftragt, die Belegungs- planung in der Zentralverwaltung so auszurichten, dass eine Fremdver- mietung dieser Flächen erfolgen kann.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi