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Justizvollzug und Wiedereingliederung, Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Stellenplan

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. April 2021

429. Justizvollzug und Wiedereingliederung, Justizvollzugsanstalt Pöschwies (Stellenplan)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die heutige Justizvollzugsanstalt Pöschwies (JVA Pöschwies) wurde 1995 eröffnet und ersetzte die alte Strafanstalt Regensdorf aus dem Jahr 1901. Die Anstalt ist mit rund 400 Plätzen für straf‌fällige Männer die grösste geschlossene Institution der Schweiz für den Straf- und Mass- nahmenvollzug. Ausserhalb der Umfassungsmauer, aber zur Anstalt ge- hörend, befindet sich eine offene Institution mit 23 Plätzen. In die JVA Pöschwies werden volljährige Männer eingewiesen, die zu einer Frei- heitsstrafe von mindestens einem Jahr, zu einer stationären Massnahme oder zu einer Verwahrungsmassnahme verurteilt wurden. Die Unter- bringung der Gefangenen erfolgt, abhängig vom Einweisungstitel sowie vom angezeigten Betreuungs- und Sicherungsbedarf, in unterschiedlichen spezialisierten Abteilungen. Die eingewiesenen Gefangenen sind entsprechend den Vorgaben des Schweizerischen Strafgesetzbuches (SR 311.0) zur Arbeit verpflichtet und haben je nach Eignung auch die Möglichkeit, eine beruf‌liche Ausbildung zu absolvieren. Die Beschäftigung der Gefangenen erfolgt in den ver- schiedenen Produktions-, Dienstleistungs- und Versorgungsbetrieben der JVA Pöschwies, die sowohl direkt dem Betrieb und dem Unterhalt der Anstalt dienen als auch Aufträge von Unternehmen, Institutionen und Privaten zu marktwirtschaftlichen Bedingungen ausführen. Aufbauend auf dem Auftrag gemäss RRB Nr. 680/2017 genehmigte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1091/2018 die Standortstrategie «Geschlossener Vollzug». Hauptmerkmale dieser Strategie sind: Kon- zentration der Vollzugsarten des geschlossenen Vollzugs innerhalb der be- stehenden Umfassungsmauern der JVA Pöschwies; die Nutzung betrieb- licher Synergiepotenziale; die Verringerung des Risikos von Fehlinvesti- tionen in bestehende und sanierungsbedürftige Gefängnisse. Hinsichtlich dieser Strategie wurde das Betriebs- und Nutzungskonzept der JVA Pöschwies «JVA+» erstellt, das die Umsetzung der Standort- strategie bis 2028 vorsieht. Als erster Schritt soll im Bereich des heutigen Normalvollzugs das Voll- zugskonzept «Normalvollzug+» (NV+) bis Ende 2024 umgesetzt werden. Damit werden zwei Ziele verfolgt: Der Schutz der Mitarbeitenden soll markant verbessert und die Rückfallquote weiter gesenkt werden.

Der heterogenen Gefangenenpopulation mit Gewalt-, Sexual- und Dro- genhandelsdelikten mit langjährigen Freiheitsstrafen und der davon aus- gehenden Subkultur mit Drohungen und Gewalt sowie weiteren sozial schädigenden Verhaltensformen kann mit dem zur Verfügung stehenden Personalbestand nicht mehr angemessen im Sinne des gesetzlichen Auf- trags begegnet werden. Der Personalbestand ist seit über 25 Jahren unverändert bei 210 Betreu- ungsmitarbeitenden. Er erfüllt die Qualitätsansprüche eines Gefängnis- betriebes nicht mehr. Damit ist der Zeitpunkt für einen personellen Ent- wicklungsschritt gekommen. Mit diesem Schritt kann die Sicherheit der Mitarbeitenden und Gefangenen besser gewährleistet werden. Die zusätz- lichen 27,0 Stellen im Bereich Aufsicht und Betreuung entsprechen be- rechnet auf 25 Jahre einem Personalzuwachs von 0,5% pro Jahr. Mit dem Konzept des «NV+» sollen die organisatorischen und perso- nellen Strukturen für ein sicheres Arbeiten für die Mitarbeitenden ge- schaffen werden. Jeder Dienst soll mit mindestens drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Betreuung von zwei Gefangenengruppen mit insgesamt 48 Gefangenen besetzt werden. Durch eine individuellere Be- treuung der Gefangenen mit milieutherapeutischen Grundsätzen (Frei- zeit, Gesundheit und Gespräche) und mit zusätzlichem Fachpersonal (wie z. B. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter) soll die Chance auf eine er- folgreiche Resozialisierung massgeblich erhöht und damit auch die Rück- fallquote weiter gesenkt werden. Neben den dargestellten Weiterentwicklungen im Rahmen des Kon- zepts NV+ erfordern auch Entwicklungen in den bestehenden Aufgaben- bereichen teilweise einen zusätzlichen und veränderten Personaleinsatz (juristische Unterstützung der Direktion, Betreuung von vulnerablen und älteren Gefangenen, Schichtbetrieb in der Gefängnisbäckerei). Um die Entwicklungen in den angestammten Aufgabenbereichen weiterhin bewältigen zu können, sollen drei in den letzten Jahren geschaffene be- fristete Stellen im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliede- rung (JuWe) neu unbefristet geführt werden.

2. Anpassungen im Einzelnen

2.1 Stellenbedarf im Rahmen des Konzepts «Normalvollzug+» Der Betrieb des heutigen Normalvollzugs muss mit zahlreichen Auf- gaben im Dreischichtbetrieb (Früh-, Mittel- und Spätschicht) geführt wer- den. Faktisch ist aufgrund des Personalbestands jedoch nur ein Zwei- schichtbetrieb möglich, weil die Mittelschicht nicht besetzt werden kann. Gemäss Richtlinien des Bundesamtes für Justiz, Straf- und Massnahmen- vollzug, wird ein Betreuungsverhältnis für geschlossene Anstalten von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter auf 1,3 Eingewiesene im Ge-

fängnisbereich angestrebt. Es besagt im Weiteren, dass das Betreuungs- verhältnis auf den Wohngruppen es erlauben sollte, dass die Aufsichts- und Betreuungsaufgaben durchgehend durch mindestens zwei Angestellte wahrgenommen werden können. So wird dem Sicherheitsgrundsatz «ein Mann ist kein Mann / eine Frau ist keine Frau» genüge getan. Neben dem Sicherheitsaspekt wird durch die Verbesserung des Betreu- ungsverhältnisses ein weiteres Ziel erreicht. Die Rückfallquote wird positiv beeinflusst. So schreibt das Bundesamt für Justiz im Rahmen sei- ner Empfehlung für das Betreuungsverhältnis in geschlossenen Anstalten: «Je besser das Betreuungsverhältnis und je eher die Vollzugsmitarbeiten- den Zeit haben, ‹genau hinzusehen›, je besser kann die Bildung einer Sub- kultur verhindert und die Delinquenz unter den Eingewiesenen unter- bunden werden. […] Das kann hilfreich sein, um den schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuhalten und eine optimale resozialisie- rende Wirkung zu erzielen» (Bundesamt für Justiz, Handbuch für Bau- ten des Straf- und Massnahmenvollzugs, Einrichtungen Erwachsene, Sep- tember 2016, S. 16). Durch eine individuellere Betreuung der Gefange- nen mit milieutherapeutischen Grundsätzen durch z. B. Sozialarbeite- rinnen und Sozialarbeiter wird dies sichergestellt. Um diese Vorgaben und einen sicheren Betrieb des Normalvollzugs in der JVA Pöschwies sicherzustellen, ist insgesamt ein Stellenbedarf von zusätzlichen 30,0 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) erforderlich. Der Stellenbedarf setzt sich im Detail wie folgt zusammen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Oberaufseher/in 16 4,0 Aufseher/in mbA 15 4,0 Aufseher/in mbA 14 18,0 Aufseher/in 13 3,0 Sozialarbeiter/in 16

Aufgrund des ausgewiesenen Bedarfs sind diese Stellen gestaffelt mit Wirkung ab 1. Januar 2022 (1. Etappe NV+), mit Wirkung ab 1. Januar 2023 (2. Etappe von NV+) und mit Wirkung ab 1. Januar 2024 (3. Etappe von NV+) zu schaffen. Im Stellenplan von JuWe bestehen bereits identische Stellen. Es handelt sich daher um ordentliche Stellenaufstockungen.

2.2 Überführung von drei befristeten Stellen 2011 wurden in der JVA Pöschwies 1,0 befristete Stellen Juristische/r Se- kretär/in LK 17 VVO geschaffen und seither mehrmals verlängert. Grund für die Schaffung und Verlängerungen der Stelle war die hohe Arbeits- belastung der Direktionsmitglieder sowie weiterer Führungskräfte. Auf- grund der stetig steigenden Aufwände für rechtliche Abklärungen wie auch im Zusammenhang mit den geplanten Ausbauprojekten ist die unbefris- tete Weiterführung dieser Stelle sehr wichtig.

2011 wurden zur Entlastung für den Arbeitsbereich Behandlungsorien- tierter Spezialvollzug 1,0 befristete Stellen Aufseher/in LK 13 VVO ge- schaffen. Im Rahmen des Projekts «Alt werden im Justizvollzug» wurde die Befristung der Stelle danach zur Unterstützung der Gruppe Alter & Gesundheit (AGE) und für die Betreuung von Gefangenen mit sehr langen Strafen und stark eingeschränkter Gesundheit mehrmals verlän- gert. Die AGE ist für Gefangene bestimmt, die bedingt durch ihr Alter, ihre Suchtprobleme, somatische Erkrankungen oder allgemein schwie- rige Lebensumstände einen gewissen Schonraum, Schutz und eine inten- sivere individuellere Betreuung benötigen. Diese steigende Betreuungs- intensität in der AGE (insbesondere durch vielfältige Zusatzaufgaben) erfordert ausreichende personelle Mittel. Ansonsten können die bisheri- gen Zusatzaufgaben nicht mehr erfüllt werden. 2017 wurden in der Bäckerei 0,8 Stellen Handwerkermeister/in LK 14 VVO befristet geschaffen. Die personelle Aufstockung wurde notwendig, um den ordentlichen 6-Tage-Schichtbetrieb aufrechtzuerhalten. Bis Ende 2016 hatten sich durch eine permanente Unterbesetzung in der Bäckerei sehr hohe Überstunden- und hohe Feriensaldi angehäuft. Durch die Auf- stockung konnten die Mehr- und Überzeit kontinuierlich abgebaut wer- den. Nach wie vor bestehen jedoch grosse Feriensaldi. Die Weiterführung und Überführung der befristeten Stelle in eine unbefristete Stelle ist wichtig, um weiterhin eine lückenlose Beaufsichtigung der Insassen, die Einhaltung von gesetzeskonformen Arbeitsbedingungen sowie die Kom- pensation von Nacht- und Wochenenddiensten zu gewährleisten. Die bisher befristeten 1,0 Stellen Aufseher/in LK 13 VVO, 0,8 Stellen Handwerkmeister/in LK 14 VVO und 1,0 Stellen Juristische/r Sekretär/in LK 17 VVO sind deshalb neu unbefristet im Stellenplan zu führen. Auf- grund einer durchgeführten vereinfachten Funktionsanalyse ist die Stelle Juristische/r Sekretär/in neu in der LK 18 VVO einzureihen. Das Perso- nalamt unterstützt diese Einreihung. Für die anderen beiden Stellen be- stehen im Stellenplan des JuWe bereits identische Stellen. Es handelt sich daher um ordentliche Stellenaufstockungen.

3. Finanzierung Abhängig von den gestaffelten Einstellungszeitpunkten sind für den Betrieb von NV+ die zusätzlichen Personalaufwendungen im Budget 2022 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 einzustellen (2022 1,7 Mio. Franken, 2023 3,0 Mio. Franken, ab 2024 3,5 Mio. Franken). Die erforderlichen finanziellen Mittel für die Überführung der 2,8 be- fristeten Stellen in unbefristete Stellen sind im KEF 2021–2024 einge- stellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung werden mit Wirkung ab 1. Januar 2022 folgende unbefristete Stellen geschaffen (1. Etappe NV+): Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Oberaufseher/in 16 2,0 Aufseher/in mbA 15 2,0 Aufseher/in mbA 14 6,0 Aufseher/in 13 3,0 Sozialarbeiter/in 16 14,0 Total

II. Im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung werden mit Wirkung ab 1. Januar 2023 folgende unbefristete Stellen geschaffen (2. Etappe von NV+): Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Aufseher/in mbA 15 1,0 Aufseher/in mbA 14 10,0 Aufseher/in 13 12,0 Total

III. Im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung wer- den mit Wirkung ab 1. Januar 2024 folgende unbefristete Stellen geschaf- fen (3. Etappe von NV+): Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Aufseher/in mbA 15 1,0 Aufseher/in mbA 14 2,0 Aufseher/in 13 4,0 Total

IV. Im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung werden mit Wirkung ab 1. Januar 2022 bisher befristete Stellen wie folgt in un- befristete Stellen umgewandelt: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,8 Handwerkmeister/in 14 1,0 Aufseher/in 13

V. Im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung wird mit Wirkung ab 1. Januar 2022 folgende, bisher befristete Stelle Juristische/r Sekretär/in LK 17 VVO neu in die LK 18 VVO eingereiht und als un- befristete Stelle geführt: Stellen Richtposition Klasse VVO

VI. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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