RRB Nr. 430/2013
Strassen, Zürich, Bändlistrasse, Projektgenehmigung
17 d’avrigl 2013German3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. April 2013
430. Strassen (Zürich, Bändlistrasse)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 11. Februar 2013 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Sanierung der Bändlistrasse, Abschnitt Meierwiesenstrasse bis Grünauring, Zürich (Bau Nr. 10 001), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, den öffentlichen Verkehr durch bauliche An- passungen zu beschleunigen und die Umsteigebeziehung Bus/Tram an der Haltestelle Grünaustrasse zu verbessern. Dazu soll das bestehende Tramtrassee auf einer Länge von rund 240 m in Lage und Höhe ange- passt werden. Der Abstand der Gleisachsen wird so gewählt, dass das Kreuzen von Tram und Bus möglich wird. Vor dem Knoten Meierwiesen- strasse wird der Bus über eine neue, nur für den Bus nutzbare Einspur- strecke auf das Tramtrassee in der Bändlistrasse geführt. Am Knoten Bändli-/Meierwiesenstrasse sind dafür Anpassungen an der Lichtsignal- anlage und den Markierungen erforderlich. An der Tramhaltestelle wird neu auch die Bushaltestelle als Ersatz für die Haltestelle im Grünauring angeordnet. Damit die Haltestelle behindertengerecht wird, muss das Tramtrassee leicht abgesenkt werden. Durch die neue Verkehrsführung im Grünauring (Gegenverkehr) und den notwendigen Platzbedarf für das Einbiegen des Busses sind auch bauliche Massnahmen im Grünauring notwendig. Strassen mit überkommunaler Bedeutung sind nur am Rande im Knotenbereich Bändli-/Meierwiesenstrasse betroffen. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Verkehrsführung des motorisierten In- dividualverkehrs auf den Strassen mit überkommunaler Bedeutung. Die Verkehrsbetriebe Zürich haben den Gleisschlag für die Tramgleis- erneuerungen auf den 27./28. April 2013 terminiert. Vorgängig müssen jedoch die Strassenentwässerungen im betroffenen Abschnitt erneuert werden. Durch diese Arbeiten ist nur der kommunale Abschnitt der Bändlistrasse betroffen. Das AFV hat daher mit Schreiben vom 13. März 2013 einem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt. Die Bauarbeiten dauern bis etwa Ende 2013.
Nach der Durchführung des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wurde das Auflageverfahren nach §§ 16 f. StrG ordnungsgemäss durch- geführt. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen gegen das Projekt eingegangen. Das Projekt wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 170 vom 6. März 2013 festgesetzt und ist inzwischen rechtskräftig. Einer Ge- nehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Sanierung der Bändlistrasse, zwischen Meier- wiesenstrasse und Grünauring, betragen Fr. 7 025 000 (einschliesslich Ver- waltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussicht- lich rund Fr. 360 000. Davon beträgt der Anteil der Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr rund Fr. 250 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) den- jenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belastet werden kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Sanierung der Bändlistrasse, Abschnitt Meierwiesenstrasse bis Grünauring, Zürich, wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi