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Decision

RRB Nr. 434/2017

Volksschule, éducation21, Beitragsberechtigung, Erneuerung

9 da matg 2017German3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Mai 2017

434. Volksschule, éducation21 (Beitragsberechtigung)

Erwägungen

Der Kanton Zürich richtet der Stiftung Umweltbildung Schweiz (neu: édu- cation21) seit 2008 eine jährlich wiederkehrende Subvention von Fr. 10 000 aus. Der Staatsbeitrag wird gestützt auf § 14 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 (BiG, LS 410.1) ausgerichtet, wonach der Kanton an allgemein zugängliche Aus- und Weiterbildungseinrichtungen insbesondere im Be- reich der Sekundarstufe II und der Erwachsenenbildung Subventionen ausrichten kann. Die Stiftung Umweltbildung Schweiz ist 1994 auf Initiative von Nicht- regierungsorganisationen, des Bundes sowie verschiedener Kantone und Städte entstanden. éducation21 ist die offizielle Plattform für die Umwelt- bildung in der Schweiz. Eine ihrer Hauptaufgaben ist die Integration und Qualitätsentwicklung der Umweltbildung in das schweizerische Schul- system. éducation21 ist das nationale Kompetenzzentrum für Bildung für Nach- haltige Entwicklung (BNE) auf Ebene der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II. Mit Dienstleistungen für Lehrpersonen, Schulleitun- gen, Schulen, pädagogische Hochschulen, Bildungsverwaltung und aus- serschulische Institutionen sowie mit Projekten unterstützt éducation21 die Verankerung und Umsetzung der BNE. Zu den Dienstleistungen und Angeboten gehören unter anderem: – Vernetzung und Qualitätsentwicklung von Angeboten ausserschulischer Institutionen – Finanzhilfen für Schul- und Klassenprojekte – Evaluation und Verteilung von Lernmedien zu BNE, exemplarische, niederschwellige Eigenproduktionen – Angebote und Koordinationsunterstützung in der Aus- und Weiter- bildung von Lehrpersonen – Information und Beratung – Pilotprojekte im Bereich Berufsbildung und BNE Der jährliche Beitrag des Kantons Zürich dient der Stiftung édu- cation21, ihren Grundauftrag umzusetzen und den Bildungsbereich mit ihren Leistungen zu unterstützen. Für die Bundesstellen, die den gröss- ten Teil der Finanzierung des Angebots sicherstellen, sind die Beiträge der Kantone eine wichtige Voraussetzung für die Fortführung ihrer Finan- zierung.

Es liegt im Interesse der Öffentlichkeit, dass das vielfältige Leistungs- angebot der éducation21 erhalten bleibt. Es rechtfertigt sich deshalb, der Stiftung weiterhin Subventionen auszurichten und den jährlichen Bei- trag von Fr. 10 000 beizubehalten. Die Mittel sind im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan 2017–2020 enthalten. Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) ist die Beitragsberechtigung Privater auf längstens acht Jahre befristet. Mit Beschluss Nr. 928/2008 anerkannte der Regierungsrat die Stiftung Um- weltbildung als beitragsberechtigt an. Die Beitragsberechtigung galt bis 31. Dezember 2011. Ab 2012 wurde die Beitragsberechtigung irrtümlicher- weise nicht mehr erneuert.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung der Stiftung éducation21 wird mit Wirkung ab 1. Januar 2017 erneuert.

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2020. Vor Ablauf der Beitragsberechtigung, spätestens jedoch bis 31. März 2020, ist der Bildungs- direktion ein begründetes Gesuch um Verlängerung einzureichen.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwer- de erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und des- sen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an die Stiftung éducation21, Jürg Schertenleib, Direktor, Monbijoustrasse 31, 3011 Bern (E), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi