RRB Nr. 440/2025
Amt für Wirtschaft, Stellenplan
16 d’avrigl 2025German13 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. April 2025
440. Amt für Wirtschaft (Stellenplan)
Erwägungen
1. Ausgangslage Am 28. November 2022 nahm der Kantonsrat den Synthesebericht Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf zur Kenntnis (Vorlage 5768). Der Synthesebericht sieht vor, dass die Stakeholder eine Vereinbarung über die Umsetzung der Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf ab- schliessen. Die Unterzeichnenden verpflichten sich, sich für die Mass- nahmen gemäss Umsetzungsagenda einzusetzen und dabei im Sinn und Geist der acht Leitsätze zu handeln. Der Regierungsrat ermächtigte mit Beschluss vom 25. August 2021 die Volkswirtschaftsdirektion, die Bau- direktion und die Bildungsdirektion, den Synthesebericht im Namen des Kantons Zürich zu unterzeichnen (RRB Nr. 915/2021). Ebenfalls am 28. November 2022 stimmte der Kantonsrat den Kredit- vorlagen für die Umsetzung des Innovationsparks (Vorlage 5819) und für die Planung der Umsetzung des Konzepts «Aviatik Flugplatz Düben- dorf» (Vorlage 5820) zu. Mit Beschluss Nr. 660/2023 legte der Regierungsrat die Umsetzungs- organisation für die Erfüllung der Rollen des Kantons bei der Umset- zung des Syntheseberichts fest. Bei der Bewältigung dieser Aufgaben handelt der Kanton als «Gesamtkoordinator» und nimmt dabei im We- sentlichen drei Rollen auf drei unterschiedlichen Prozessebenen wahr:
1. Einsatz und Führung eines Gebietsmanagements Flugplatz Düben- dorf
2. Koordination und Führung von Vorhaben und Projekten des Kantons
3. Wahrnehmung der Rolle aus der Governance Innovationspark / Siche- rung der Aufsicht
Organigramm gemäss RRB Nr. 660/2023 Für die Aufstartphase 2023 bis 2025 setzte der Regierungsrat eine drei- gliedrige Organisation ein: GEBIETSMANAGEMENT VORHABEN KANTON GOVERNANCE
REGIERUNGSRAT
BEHÖRDENDELEGATION LENKUNGSAUSSCHUSS VOLKSWIRTSCHAFTS- VD (Vorsitz), BD, BI VD (Leitung), BD, BI DIREKTION
Sitz VR IPZ Property AG
STEUERUNGSAUSSCHUSS KOORDINATIONSSTELLE VD STANDORTFÖRDERUNG Standortpolitik
Gast SR STAKEHOLDER- Stiftung IPZ MANAGEMENT
BAURECHT/VERTRÄGE STRASSENPROJEKTE ERSATZMASSNAHMEN HOCHWASSERSCHUTZ PLANUNGSRECHT AVIATIKKONZEPT FLUGFELDPARK KOORDINATIONSGRUPPE
MASSNAHMEN GEMÄSS UMSETZUNGSAGENDA
Auftraggeber ist der Regierungsrat. Die strategische Führung erfolgt durch den Lenkungsausschuss, bestehend aus der Vorsteherin der Volks- wirtschaftsdirektion (VD) (Leitung), dem Vorsteher der Baudirektion (BD) und der Vorsteherin der Bildungsdirektion (BI). Alle Arbeiten des Kantons werden durch eine auf Zeit eingesetzte, interdisziplinär und direktionsübergreifend tätige Koordinationsstelle koordiniert und voran- getrieben. Der Kanton braucht eine Drehscheibe, welche die räumliche und betriebliche Entwicklung abstimmt (z. B. Aviatik; Einbezug Luft- waffe, Innovationspark Zürich [IPZ], Werkflugplatz Dübendorf AG, Bund, Kanton und Standortgemeinden / Glattalbahn / Flugfeldpark / Strassenprojekte / Parkway; Ersatzmassnahmen, Hochwasserschutz usw.). Die Projekte dürfen nicht isoliert betrachtet bzw. entwickelt wer- den. Im Gebietsmanagement erfolgt die Koordination für die überge- ordneten Prozesse und der Projekte aus der Gebietsentwicklung. Im Rahmen der Governance übt der Kanton die Aufsicht über die Entwick- lung des Innovationsparks Zürich aus. Das Governance-Konzept regelt die Rollen (RRB Nr. 568/2022). Mit RRB Nr. 660/2023 wurde die Volkswirtschaftsdirektion beauf- tragt, die vorstehend beschriebene Projektorganisation umzusetzen. In einer ersten Phase ging es darum, die Strukturen aufzubauen, den Füh- rungsrhythmus der Gremien zu etablieren, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung zu definieren und die operativen Tätigkeiten abzu- stimmen sowie eine personenunabhängige Struktur aufzubauen und zu etablieren. Als Nächstes soll die Projektorganisation in die Regelstruk- tur überführt werden. Mit der Umsetzung der Regelorganisation endet die Projektorganisation gemäss RRB Nr. 660/2023. Alle bestehenden Mandate werden 2026 beendet.
2. Regelorganisation ab 2026 Die Koordinationsstelle ist derzeit durch mandatierte Dritte besetzt (vgl. RRB Nr. 660/2023). Aufgrund von Verzögerungen (u. a. Erschlies- sungsvertrag, Ersatzflächen, kantonaler Gestaltungsplan) konnten noch nicht alle geplanten Aufgaben abgeschlossen werden. Für den Abschluss dieser Aufgaben und für die Sicherstellung des Wissenstransfer auf die neue Regelorganisation sollen die Mandate bis ins erste Quartal 2026 weitergeführt werden. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel kön- nen mit dem bewilligten Kredit abgedeckt werden. Parallel zur Weiter- führung der Mandate soll die nachstehend beschriebene Regelorgani- sation aufgebaut werden, damit diese im ersten Quartal 2026 operativ werden kann. Es ist eine Erweiterung des Stellenplans des Amtes für Wirtschaft notwendig, um die bisherige Organisation mit den Mandaten abzulösen und die dauerhafte und nachhaltige Begleitung des Genera- tionenprojekts Innovationspark und die Koordination der Entwicklung des strategisch wichtigen Geländes auf dem Flugplatz Dübendorf sicher- zustellen. Die vorn beschriebenen Aufgaben des Kantons werden mittel- bis langfristig im Wesentlichen gleichbleiben. Umfangmässig werden die Aufgaben aber Schwankungen unterliegen. Die Organisationsstruktur mit einer zentralen Stelle, die sich um die Abstimmung und Koordina- tion der Aktivitäten auf dem Flugplatzreal kümmert, hat sich bewährt und soll daher im Grundsatz beibehalten werden. Die Organisation ist jedoch an die neuen Gegebenheiten anzupassen. In Zukunft geht es weniger um die strategische Positionierung des Kantons, sondern primär um die Umsetzung der getroffenen Entscheide zum Innovationspark und zur Aviatik. Mit der Steuerung und Umsetzung ist die Volkswirtschafts- direktion zu beauftragen. Die strategische Führung, Koordination und Aufsicht über die Ge- bietsentwicklung und des Innovationsparks Zürich liegen neu beim IPZ- Lenkungsausschuss. Dieses Gremium steht unter der Leitung der Vor- steherin oder des Vorstehers der Volkswirtschaftsdirektion (DV VD). Dem Lenkungsausschuss gehören die Leitungen des Amtes für Mobilität (AC AFM), des Amtes für Wirtschaft (AC AWI), des Generalsekreta- riats der Volkswirtschaftsdirektion (L GS VD), der Standortförderung (L SF) und der Fachstelle IPZ (L FS IPZ; vgl. dazu nachstehende Aus- führungen) an. Als oberstes Steuerungsorgan überwacht dieser den Fortschritt der Gebietsentwicklung und des Innovationsparks, stellt den stufengerechten Kontakt zu den Stakeholdern sicher, gewährleistet die Einhaltung der Governance und entscheidet über strategische Fragen.
Einzelne Mitglieder des Lenkungsausschusses vertreten den Kanton Zürich in zentralen Gremien des IPZ (Sitz im Verwaltungsrat [VR] der IPZ Property AG, Sitz im Stiftungsrat [SR] der Stiftung Switzerland Innovation, Gastsitz im Stiftungsrat der Stiftung Innovationspark Zü- Steuerung Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf rich).
Gastsitz SR Stiftung IPZ IPZ Lenkungsausschuss Sitz SR Stiftung DV VD Switzerland Innovation AC AFM L GS VD L FS IPZ AC AWI L SF Sitz VR IPZ Property AG
Aviatik- Standort- Fachstelle IPZ konzept förderung
Kantons- Umsetzung Umsetzung Stakeholder- Wirtschafts- Ansiedlungen projekte Vorlage 5819 Governance koordination flächen
Die bisher als Mandat geführte Koordinationsstelle wird in die Fach- stelle Innovationspark Zürich (Fachstelle IPZ) überführt und im AWI angesiedelt. Organisatorisch ist sie direkt dem Chef AWI unterstellt. Formell übernimmt die Fachstelle IPZ – in Anlehnung an die bishe- rige extern geführte Koordinationsstelle – die Rolle einer Projektkata- lysatorin und -koordinatorin sowie einer Schnittstelle zwischen den verschiedenen Akteuren. Sie übernimmt für die Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf die Gesamtkoordination und führt die kantonalen Projekte strategisch und je nach Zuteilung auch operativ. Sie vertritt den Kanton gegenüber allen Stakeholdern (Bund, Gemeinden, Institutionen und Dritte) und verantwortet das Stakeholder-Management. Sie stellt sicher, dass die Aufgabenteilung zwischen Kanton, Stiftung Innovations- park Zürich und IPZ Property AG im Sinne des Governance-Konzepts umgesetzt wird. Zudem setzt sie den Verpflichtungskredit gemäss Vor- lage 5819 um (einschliesslich Baurechte, Darlehen usw.) und stellt die Umsetzung der Massnahmen gemäss Flight-Plan sicher. Nicht zu den Aufgaben der Fachstelle IPZ gehören die Erarbeitung des Aviatikkon- zepts gemäss Vorlage 5820, die Einleitung und Führung des SIL-Koor- dinationsprozesses, die Schaffung der Grundlagen für den Entwurf des SIL-Objektblatts sowie der notwendigen Anpassungen im SPM-Objekt- blatt und SIL-Konzeptteil. Diese Aufgaben benötigen fachspezifische Kenntnisse der Aviatik und obliegen der Verantwortung des AFM. Die Fachstelle IPZ stellt aber die Koordination mit den Arbeiten am Aviatik- konzept sicher und gewährleistet die Abstimmung auf die Tätigkeiten
der Standortförderung. In regelmässigen Abständen informiert sie den IPZ-Lenkungsausschuss über den Entwicklungsstand und bereitet Ent- scheidungsgrundlagen vor. Die Auslastung der Fachstelle IPZ wird Schwankungen unterliegen. Daher soll die Fachstelle IPZ im Sinne einer komplementären Ergän- zung das Management der Wirtschaftsflächen im Kanton Zürich auf- bauen, betreiben und die daraus entstehenden Synergien mit dem IPZ optimal nutzen. So können Unternehmen, die auf dem Gelände des IPZ tätig sind, bei der Suche nach Expansions-, Entwicklungs- und Produk- tionsflächen ausserhalb des IPZ unterstützt werden. Darüber hinaus sollen die Kompetenzen allgemein für die Unterstützung von Unter- nehmen im Kanton Zürich genutzt werden, wenn Erweiterungen von Produktionsstätten, Innenentwicklungen bestehender Areale und auch Neuansiedlungen geplant sind. Diese Kompetenzen werden aufgrund der Verknappung von verfügbaren Flächen, blockierten Arealentwick- lungen und einer Verschärfung der Nutzungskonkurrenz immer wich- tiger. Die Komplexität der jeweiligen Prozesse bedarf einer frühzeitigen Koordination und Moderation zwischen den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, privaten Unternehmen, Investorengesellschaf- ten und Entwicklern sowie der kommunalen und kantonalen Verwaltung. Die Fachstelle IPZ wirkt als Vermittlerin, Moderatorin und Impulsge- berin im Bereich der Wirtschaftsflächen und koordiniert innerhalb der kantonalen Verwaltung das Management der Wirtschaftsflächen. Sie soll sicherstellen, dass Unternehmen am Standort im Kanton Zürich nicht in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden, sich wirtschaftlich ent- wickeln können und neu anzusiedelnde Unternehmen attraktive und verfügbare Flächen auffinden. Sie arbeitet eng mit dem Amt für Raum- entwicklung, den regionalen Standortförderungen und Planungsregionen zusammen. Insgesamt soll sie den Unternehmen, Standortgemeinden und den weiteren Netzwerkpartnern eine einfache Zugänglichkeit und Übersicht über die bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten im Kanton Zürich bieten. Die Koordination IPZ und das Management der Wirtschaftsflächen ergänzen sich ideal und weisen bezüglich Anforderungsprofil grosse Ähnlichkeiten auf. Der IPZ und die Unternehmen ausserhalb des Parks profitieren gleichermassen und wechselseitig von den Tätigkeiten. Da- durch ergeben sich namhafte Synergien. Zusätzliche Mittel werden ausserdem für das Begleiten von interna- tionalen Ansiedlungen am Innovationspark benötigt. Der gesamtwirt- schaftliche Nutzen des IPZ für den Kanton Zürich steht und fällt mit den Unternehmensansiedlungen. Eine vom Kanton Zürich bei BAK Economics in Auftrag gegebene Studie «Die volkswirtschaftliche Be- deutung des Switzerland Innovation Park Zürich» prognostiziert am IPZ
in den nächsten zehn Jahren ein jährliches Beschäftigungswachstum von 339 Vollzeitstellen. Wenn man davon ausgeht, dass Unternehmen, die sich am IPZ ansiedeln, im Durchschnitt 10 bis 20 Mitarbeitende an den Innovationspark bringen, entspricht dies einer Anzahl von 17 bis 34 Neuansiedlungen pro Jahr. Dies entspricht etwa der Anzahl Unterneh- men, welche die Greater Zurich Area (GZA) Standortmarketing ge- meinsam mit der Standortförderung in einem Jahr neu ansiedelt. Der IPZ führt erwartungsgemäss für die kommenden zehn Jahre zu einer Verdoppelung der aktiv begleiteten Ansiedlungen. Der Innovationspark wird in der IPZ Operation AG Mittel und Kompetenzen für die Unter- nehmensansiedlungen im IPZ aufbauen. Vom Zeitpunkt der Unterneh- mensansprache bis zur Integration am Standort ist aber auch eine aktive Betreuung durch die Standortförderung notwendig. Für eine erfolgreiche Ansiedlungsstrategie braucht es die vereinten Kräfte der GZA, der Standortförderung und des Innovationsparks. Damit die Fachstelle IPZ über die erforderlichen Mittel und Kompetenzen in der Unternehmens- ansiedlung verfügt, wird eine zusätzliche Stelle geschaffen. Diese soll sich primär auf Ansiedlungen konzentrieren und gleichzeitig die Fach- stellenleitung in der Koordination der Schnittstelle zum IPZ unterstüt- zen sowie vertreten. Zudem kann sie auch die anderen für Ansiedlungen zuständigen Personen in der Standortförderung entlasten. Die Leitung der Koordinationsstelle ist derzeit auf zwei mandatierte Personen aufgeteilt (zwei Pensen mit je rund 50%). Unterstützt wird die Leitung durch eine ebenfalls mandatierte Stabsstelle, welche die not- wendigen Grundlagen erarbeitet, Teilprozesse leitet und die Gremien in Absprache mit der Leitung der Koordinationsstelle bedient (rund 60% Pensum). Weitere Unterstützung und Sekretariatsdienste werden bei Bedarf über die Geschäftsstelle Gebietsmanagement Hochschul- gebiet Zürich Zentrum (HGZZ) abgewickelt und nach Aufwand ver- rechnet. Die Integration der Aufgaben in die bestehende Organisation wurde geprüft und verworfen. Zum einen braucht der Innovationspark in der Verwaltung Visibilität, was nur über die Schaffung einer Fachstelle mög- lich ist. Zum anderen ist und bleibt der Innovationspark ein Projekt «sui generis», das in der Betreuung sehr spezifische Kompetenzen verlangt. Dies nicht zuletzt auch im Hinblick auf die nationale Bedeutung des Projekts. Die Grundlage für die Fachstelle ergibt sich aus der Pflicht der Volks- wirtschaftsdirektion zur Umsetzung des Verpflichtungskredits für den Innovationspark Zürich (Teilgebiete A und B gemäss Synthesebericht; Vorlage 5819) und aus dem Standortförderungs- und Unternehmensent- lastungsgesetz (vgl. Vorlage 5908). Letzteres wurde von der zuständigen vorberatenden Kommission des Kantonsrates am 9. Juli 2024 dem Kan-
tonsrat zur Beratung überwiesen. Seither ist das Geschäft pendent. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Gesetz noch vor der Schaffung der Fachstelle auf Anfang 2026 in Kraft treten wird.
3. Stellenbedarf Im Zuge der Überführung der Koordinationsstelle in die Fachstelle IPZ werden sowohl die bestehenden Mandate als auch die durch die Geschäftsstelle Gebietsmanagement HGZZ erbrachten Unterstützungs- arbeit und Sekretariatsdienste beendet. Die Aufgaben des Kantons in der Koordination der Gebietsentwicklung werden mittel- bis langfristig gleichbleiben. Mengenmässig werden sie jedoch Schwankungen unter- liegen. Insgesamt sind derzeit rund 200 Stellenprozente mandatiert. Massgebliche Arbeiten werden sodann über Drittmandate abgedeckt (Anwältinnen und Anwälte, Planerinnen und Planer, Ingenieurinnen und Ingenieure usw.). Für die Fachstelle IPZ sind 2,0 Stellen vorzusehen. Damit sollten die Arbeiten und allfällige Schwankungen bewältigt wer- den können. Die Stelle «Leiter/in Fachstelle IPZ» deckt die Aufgaben der Fach- stellenleitung, der Koordination der Gebietsentwicklung und des Ma- nagements der Wirtschaftsflächen ab. Die Stelle «Stv. Leiter/in Fach- stelle IPZ / Projektleiter/in Ansiedlung» unterstützt und vertritt die Fachstellenleitung bei Bedarf oder bei Abwesenheit. Sie gewährleistet, dass die Fachstelle ihre Aufgaben dauernd in vollem Umfang und mit der geforderten Qualität erfüllt. In ihrer Kernaufgabe leitet sie Projekte mit dem Ziel, internationale Unternehmen im Kanton Zürich anzusie- deln. Sie pflegt dazu eine enge Schnittstelle zur Standortförderung und unterstützt diese bei Bedarf in Ansiedlungsprojekten. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Standortförderung profitiert die Fachstelle IPZ von deren Netzwerk, Prozessen und Wissen und unterstützt gleich- zeitig die Standortförderung gezielt bei ihren Aufgaben. Die beiden neuen Stellen werden alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Ge- bietsentwicklung Flugplatz Dübendorf, Governance Innovationspark und Bewirtschaftung Wirtschaftsflächen übernehmen. Die Aufgaben bedingen Stellenprofile, die in dieser Ausprägung im AWI bisher noch nicht vorhanden sind. Für die weitere Entwicklung des Innovationsparks und die wirkungsvolle Vertretung der Kantonsinter- essen ist es wichtig, dass die Fachstelle mit Personen besetzt ist, welche die notwendigen Kompetenzen mitbringen. Zudem muss eine Stellver- tretung sichergestellt sein. Damit können die Arbeiten auf mehrere Schultern verteilt werden und das Wissen kann langfristig sichergestellt werden. Durch die Kombination von Betreuung der Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf und Aufbau der Bewirtschaftung der Wirtschafts- flächen können Synergien geschaffen werden.
Die Schaffung der neuen Stellen ist vom Regierungsrat zu bewilligen (§§ 4 f. Vollzugsverordnung zum Personalgesetz [VVO, LS 177.111]). Der Stellenplan des AWI ist um folgende Stellen zu erweitern: Funktion Richtposition Klasse VVO Leiter/in Fachstelle IPZ Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21 Stv. Leiter/in Fachstelle IPZ / Adjunkt/in 19 Projektleiter/in Ansiedlungen Das Personalamt, Fachstelle Lohn, hat die Einreihung der neuen Stellenprofile geprüft und erachtet diese als nachvollziehbar. Damit die Fachstelle IPZ ihre Aufgaben erfüllen und ihre Wirkung nachhaltig entfalten kann, benötigt sie neben den personellen Mitteln jährlich wiederkehrende finanzielle Mittel für die Koordination und Schnittstellenpflege wie Stakeholder-Management, Berichterstattung, juristische Abklärungen und Studien, für das Management der Wirt- schaftsflächen (u. a. Studien zur Arealentwicklung, digitale Aufbereitung und Kommunikation von Flächenangeboten) sowie für die Unterstüt- zung und Begleitung von Ansiedlungen, u. a. durch die Zusammenarbeit mit internationalen Wirtschaftsverbänden, für Kommunikations- und Marketingmassnahmen sowie Reise- und Repräsentationskosten. Die Kosten werden zu Beginn höher sein und später abnehmen. Insgesamt liegen sie in der Finanzkompetenz der Volkswirtschaftsdirektion. Alle Aufgaben der Fachstelle dienen praktisch ausschliesslich der Erfüllung bzw. Vertretung von kantonalen Aufgaben bzw. Interessen. Eine Betei- ligung Dritter ist daher nicht vorgesehen.
4. Personelle und finanzielle Auswirkungen Die Lohnkosten einschliesslich Lohnnebenkosten und Arbeitsplatz- kosten betragen ab 2026 jährlich rund Fr. 370 000. Diese Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 nicht enthalten. Sie sind in das Budget 2026 und den KEF 2026–2029 einzu- stellen. Die Sachmittel sind separat einzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Amtes für Wirtschaft werden mit Wirkung ab 1. Januar 2026 die folgenden Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21 1,0 Adjunkt/in 19
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirek- tion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli