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Decision

RRB Nr. 444/2012

Tripartite Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben, Amtsdauer 2011-2015, Ersatzwahl

2 da matg 2012German2 min

Source zh.ch

Tripartite Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben, Amtsdauer 2011-2015, Ersatzwahl

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Mai 2012

444. Tripartite Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben

Erwägungen

(Ersatzwahl) Mit Beschluss Nr. 850/2011 wählte der Regierungsrat je vier Kommis- sionsmitglieder von der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite in die Tripartite Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben (TPK). Beat Stettler, Zentralsekretär Kommunikation Gewerkschaft Unia, syndicom, wurde als einer der Vertreter von der Arbeitnehmerseite in die TPK gewählt. Mit E-Mail vom 22. März 2012 teilte Beat Stettler mit, dass er seine Funktion bei syndicom aufgebe und daher auf den 31. März 2012 aus der TPK ausscheide. Der Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich schlägt als Nachfolger Dr. phil. I Kaspar Bütikofer, geboren 1965, Zentral- sekretär syndicom, Gewerkschaft Medien und Kommunikation, vor. Der Vorschlag des Gewerkschaftsbundes des Kantons Zürich kann unter- stützt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Rücktritt aus der Tripartiten Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben von Beat Stettler auf den 31. März 2012 wird unter Ver- dankung der geleisteten Dienste Kenntnis genommen.

II. In die Tripartite Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben wird für den Rest der Amtsdauer 2011–2015 als Vertreter der Arbeitnehmer- schaft gewählt: Dr. phil. I Kaspar Bütikofer, geboren 1965, von Kernenried BE, Zent- ralsekretär syndicom, Gewerkschaft Medien und Kommunikation.

III. Mitteilung an Beat Stettler, c/o syndicom, Gewerkschaft Medien und Kommunikation, Monbijoustrasse 33, Postfach 6336, 3001 Bern, Dr. Kaspar Bütikofer, Zentralsekretär syndicom, Monbijoustrasse 33, Postfach 6336, 3001 Bern, an die Tripartite Kommission für arbeits- marktliche Aufgaben, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Vollzugsstelle flankierende Massnahmen, Neumühlequai 10, 8090 Zürich, den Ge- werkschaftsbund des Kantons Zürich, Stauffacherstrasse 60, Postfach, 8026 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi