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Verordnung über die Forschung und Lehre der Universität im Gesundheitsbereich, Änderung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. März 2022

447. Verordnung über die Forschung und Lehre der Universität

Erwägungen

im Gesundheitsbereich, Änderung

I. Die Bildungsdirektion und die Gesundheitsdirektion unterbreiten einen Antrag vom 3. März 2022 über eine Änderung der Verordnung über die Forschung und Lehre der Universität im Gesundheitsbereich, Finanzierungsmodell. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und beschliesst die Verordnungsänderung (siehe ABl 2022-03-25). II. Mitteilung an die Bildungsdirektion und die Gesundheitsdirek- tion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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