RRB Nr. 448/2017
Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Spitalrat, Wahl
9 da matg 2017German10 min
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Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Spitalrat, Wahl
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Mai 2017
448. Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Spitalrat (Wahl)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Kantons- rates (KSSG) hat am 25. April 2017 dem Gesetz über die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUKG) gemäss Vorlage 5259 mit 12:2 Stimmen zugestimmt. In den kommenden Wochen wird der Kantonsrat über die Ge- setzesvorlage beschliessen. Für den Fall der Zustimmung des Kantons- rates zum Gesetz – und unter dem Vorbehalt, dass kein Referendum er- griffen wird – ist dessen Umsetzung auf den 1. Januar 2018 vorgesehen. Dies setzt wiederum einen rechtzeitigen Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der vom Regierungsrat vorgenommenen Wahl zur Besetzung des strategischen Führungsorgans der zu gründenden Anstalt (Spitalrat) voraus. Das PUKG regelt die entsprechenden Zuständigkei- ten: Gemäss § 8 Abs. 1 lit. d PUKG wählt der Regierungsrat die Präsidentin oder den Präsidenten und die weiteren Mitglieder des Spitalrates und legt deren Entschädigung fest; gemäss § 7 lit. b genehmigt der Kantonsrat die Wahl.
B. Aufgabe des Spitalrates Der Spitalrat ist gemäss § 12 PUKG das oberste Führungsorgan der PUK. Er hat folgende Aufgaben: – Er regelt die Zusammenarbeit mit Hochschulen und schliesst die ent- sprechenden Verträge ab. – Er stellt zuhanden des Regierungsrates Antrag für finanzielle Beiträge nach § 20 Abs. 3 PUKG. – Er ernennt die Spitaldirektorin oder den Spitaldirektor und die weite- ren Mitglieder der Geschäftsleitung. – Er ernennt die Klinik- und Institutsdirektorinnen und -direktoren. – Er übt die Aufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Per- sonen aus. – Er regelt die Zuständigkeit der Organe und Organisationseinheiten der Psychiatrischen Universitätsklinik zum Erlass von Anordnungen. – Er sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem. – Er erlässt sein Organisationsreglement, das Spitalstatut, das Personal- reglement, das Finanzreglement, die Taxordnung sowie weitere Regle- mente.
Gemäss § 13 PUKG setzt der Spitalrat zudem die vom Regierungsrat beschlossene Eigentümerstrategie um und erstattet der für das Gesund- heitswesen zuständigen Direktion Bericht darüber. In der Eigentümer- strategie sind die Vorgaben des Eigentümers an den Spitalrat formuliert. Sie bilden den Rahmen für die Unternehmensstrategie, in welcher der Spitalrat zuhanden der Spitaldirektion festlegt, wie sich der Betrieb inner- halb der übergeordneten regulatorischen und strategischen Vorgaben in seinem Geschäftsfeld verhalten soll. Die Eigentümerstrategie und das ent- sprechende Eigentümercontrolling bilden auch die Grundlage für den Aus- tausch zwischen dem Kanton und der Anstalt. Gemäss § 14 PUKG ist der Spitalrat verantwortlich für die Erfüllung der Leistungsaufträge des Kantons, schliesst Leistungsvereinbarungen mit den zuständigen Direktionen des Regierungsrates ab und legt die weite- ren Leistungen gemäss § 4 Abs. 3 PUKG fest. Ausserdem verabschiedet der Spitalrat den Geschäftsbericht, die Jahres- rechnung und den Antrag zur Verwendung des Gewinns oder zur De- ckung des Verlusts zuhanden des Regierungsrates (§ 15 PUKG).
C. Anforderungsprofil an das Präsidium und die Mitglieder des Spitalrates Aus den Aufgaben des Spitalrates ergibt sich das Anforderungsprofil für dessen Mitglieder. Dieses umfasst Kenntnisse in gesundheitspolitischen Fragestellungen und ein profundes Verständnis der betriebswirtschaft- lichen Zusammenhänge sowie der strategischen und operativen Unter- nehmensführung. Von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten werden ein integratives Führungsverhalten, Entschlusskraft und Durchsetzungsver- mögen gefordert. Diese Person muss zudem die PUK und den Spitalrat vor den Mitarbeitenden und in der Öffentlichkeit vertreten können. Gesamthaft soll der Spitalrat eine ausgeprägte Fähigkeit zu strategi- schem Denken und Handeln aufweisen. Aus diesem Grund ist eine aus- gewogene Zusammensetzung aus Persönlichkeiten anzustreben, die ein breites Erfahrungswissen aus den für die PUK bedeutsamen Führungs- bereichen einbringen können. Gemäss Kapitel 5.1 der Eigentümerstra- tegie für die PUK soll der Spitalrat nach fachlichen Kriterien mit Persön- lichkeiten besetzt werden, die sich optimal ergänzen und durch ihre Er- fahrung die Interessen des Kantons als Eigentümer umsetzen sowie die Aufsichts- und Führungsaufgaben optimal wahrnehmen können.
D. Auswahlverfahren Die Gesundheitsdirektion hat ein externes Unternehmen mit der Suche und Selektion der Kandidatinnen und Kandidaten für den Spitalrat der PUK betraut. Das ausgewählte Unternehmen verfügt über eine ausge- wiesene Expertise und grosse Erfahrung in der Kaderpersonalsuche im Gesundheitsbereich. Mit der öffentlichen Ausschreibung der Stellen einer- seits und der gleichzeitigen Direktansprache von Zielpersonen anderseits wurde eine breite Auswahl an Kandidatinnen und Kandidaten und ein transparentes Vorgehen sichergestellt. Aus dem anschliessenden, mehr- stufigen Selektionsverfahren ist ein Wahlvorschlag hervorgegangen, der die Vorgaben der Eigentümerstrategie erfüllt. Die designierten Personen verfügen über ein grosses Knowhow und einen breiten Erfahrungshin- tergrund in allen Führungsaspekten und haben ihre Kompetenz und ihre strategischen und kommunikativen Fähigkeiten bereits in anderen Lei- tungsgremien unter Beweis gestellt. Besonderes Augenmerk wurde auf eine ausgewogene Zusammensetzung des Spitalrates insgesamt gelegt.
E. Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder Der Spitalrat besteht gemäss § 11 PUKG aus fünf bis sieben Mitglie- dern. Der Wahlvorschlag umfasst sieben Personen, womit die gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen auch bei einem allfälligen Ausfall von einem oder sogar zwei Mitgliedern erfüllt sind und die Arbeits- und Be- schlussfähigkeit des Gremiums nachhaltig sichergestellt ist. Die nachfolgend bezeichneten Personen sind geeignet, als Präsident bzw. als weitere Mitglieder des Spitalrates die PUK zu führen: Präsident: – Dr. Renzo Simoni, geboren 1961, hat an der ETH Zürich ein Studium zum Bauingenieur absolviert. Nach einigen Berufsjahren in verschiede- nen Ingenieurunternehmen ging er zurück an die ETH, wo er promo- vierte und einen Lehrauftrag wahrnahm. Später sammelte er Erfahrung bei Helbing Beratung und Bauplanung und wurde Co-Geschäftsleiter, bevor er als CEO die Führung der Alp Transit AG (Gotthard-Basis- tunnel) übernahm. Er ist zudem Staatsvertreter im Verwaltungsrat der Swisscom AG. Dr. Renzo Simoni verfügt dadurch über eine grosse Er- fahrung in der Steuerung von privaten Unternehmen, die im Kräfte- feld staatlicher und politischer Vorgaben stehen. Er deckt im Spitalrat vor allem die Kompetenzbereiche Unternehmensführung, Infrastruk- tur und politische Vernetzung ab.
Weitere Mitglieder: – Doris Albisser, geboren 1959, ist diplomierte Übersetzerin und hat an- schliessend einen Executive MBA an der Universität St. Gallen absol- viert. Einige ihrer beruflichen Stationen waren Group Vice Chairman bei CLS Communication AG, Inhaberin und Executive Chairman von Evaluglobe AG, Vice-Chairman und Leading Partner bei EurAsia Com- petence AG. Daneben ist sie Mitglied der Verwaltungsräte von Leaders Solutions AG und der MIDATA-Genossenschaft und ausserdem Mit- glied des Stiftungsrates des SOS-Kinderdorfs. Doris Albisser deckt im Spitalrat vor allem die Kompetenzbereiche Kommunikation, Unter- nehmensentwicklung und Digitalisierung ab. – Dr. Markus Braun, geboren 1958, absolvierte ein Studium der Betriebs- wirtschaft an der Universität St. Gallen und anschliessend ein betriebs- wirtschaftliches Doktorandenstudium an der Universität Basel. Beruf- lich war er Director Corporate Finance in New York bei Ciba-Geigy / Novartis AG, anschliessend CFO und Deputy CEO bei The Nuance Group, Zürich, und Holdingleiter / Group CFO von Diethelm Keller Holding AG, Zürich. Anschliessend wechselte er in den Bildungsbe- reich und wurde Leiter International Business und Dozent an der Zür- cher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Daneben war er Verwaltungsratsmitglied bei der Versandapotheke Zur Rose AG und Präsident der Genossenschaft Wohn- und Werkstätte Chraiehof, Lom- mis. Dr. Markus Braun deckt im Spitalrat vor allem den Kompetenz- bereich Finanzen ab. – Prof. Dr. Martin Hatzinger, geboren 1960, hat an der Universität Basel Medizin studiert und anschliessend die FMH-Fachtitel für Allgemein- medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Alterspsychiatrie und Alters- psychotherapie sowie Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie erlangt. Nach seiner Habilitation wurde er von der Universität Basel zum Titular- professor für Psychiatrie berufen. Martin Hatzinger war an verschie- denen psychiatrischen Kliniken in der Schweiz und im Ausland tätig. Seit 2009 ist er Chefarzt und seit 2015 Direktor der Psychiatrischen Dienste Solothurn. Daneben verfügt er über einen hervorragenden Leistungsausweis in psychiatrischer Forschung. Prof. Dr. Martin Hat- zinger deckt im Spitalrat vor allem die Kompetenzbereiche universi- täre Medizin, Psychiatrie und Spitalmanagement ab. – Dr. Barbara Rigassi, geboren 1960, hat an der Universität St. Gallen Volkswirtschaft studiert und dort promoviert. Während acht Jahren war sie im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement tätig, unter an- derem als persönliche Beraterin des Wirtschaftsministers. Anschlies- send hatte sie die Funktion der Generalsekretärin des Schweizerischen Bankvereins und später der Stellvertretenden Direktorin des Bundes- amtes für Wirtschaft und Arbeit inne. Seit 2002 ist sie geschäftsfüh- rende Partnerin bei der Beratungsfirma Brugger und Partner AG. Aus-
serdem ist sie Mitglied des Verwaltungsrates des AHV/IV/EO-Aus- gleichsfonds und Vizepräsidentin des Stiftungsrates der Atupri Kran- kenkasse. Dr. Barbara Rigassi deckt im Spitalrat vor allem den Kom- petenzbereich Unternehmensführung ab. – Dr. Regula Ruflin, geboren 1971, hat ein Studium in Sozialarbeit an der Universität Freiburg absolviert und später an der Universität St. Gal- len Staatswissenschaften studiert und in diesem Fach auch promoviert. Beruflich war sie in der Unternehmensberatung bei Viktor Schiess tätig und wurde anschliessend Qualitätsleiterin am Psychiatriezentrum Mün- singen. Seit 2006 ist sie Mitinhaberin der Socialdesign AG in Bern. Da- bei übernahm sie während mehrerer Jahre im Mandatsverhältnis die Bereichsleitung Psychiatrie beim Nationalen Verein für Qualitätsent- wicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ). Dr. Regula Ruflin deckt im Spitalrat vor allem die Kompetenzbereiche Qualitätsmanagement und strategische Unternehmensentwicklung ab. – Guido Speck, geboren 1968, hat nach einer Informatikerausbildung ein Ingenieurstudium absolviert. Anschliessend hat er einen Executive MBA in Betriebswirtschaft und einen Master of Health and Adminis- tration an der Fachhochschule beider Basel erlangt und ein Diplom- studium für Wirtschaftsrecht mit einem anschliessenden Executive Master in Wirtschaftsrecht für Manager an der Universität St. Gallen abgeschlossen. Beruflich war er zunächst Leiter des Bereichs Gesund- heitsversorgung im Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt und wurde danach CEO des Felix Platter-Spitals in Basel. Seit 2014 ist er CEO der Lindenhof AG in Bern. Guido Speck deckt im Spitalrat vor allem die Kompetenzbereiche Spitalmanagement und Recht ab.
F. Vertreterin oder Vertreter der Gesundheitsdirektion Gemäss § 11 Abs. 3 PUKG nimmt eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gesundheitsdirektion mit beratender Stimme und Antragsrecht an den Sitzungen des Spitalrates teil. Diese Person wird zu gegebener Zeit von der Gesundheitsdirektion bestimmt.
G. Entschädigung und Amtsdauer Die Entschädigung des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Spitalrates wird als Jahrespauschale ausgerichtet und geht zulasten der Spitalrechnung. Die Entschädigung für den Präsidenten beträgt Fr. 80 000. Die Entschädigung für die weiteren Mitglieder orientiert sich an jener des Spitalrates des Universitätsspitals Zürich gemäss Regierungsratsbeschluss vom 11. Mai 2011 (RRB Nr. 610/2011) und beträgt Fr. 30 000. Die Entschä- digung der Spesen wird durch den Spitalrat geregelt. Die Amtsdauer beträgt gemäss § 11 Abs. 2 PUKG vier Jahre. Eine Wie- derwahl ist unbeschränkt möglich.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Präsident des Spitalrates der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich wird für die erste Amtsdauer ab Inkrafttreten des Gesetzes über die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUKG) gewählt: Dr. Renzo Simoni, geboren 1961, Im Veltlin 10, 8706 Meilen.
II. Als weitere Mitglieder des Spitalrates der Psychiatrischen Univer- sitätsklinik Zürich werden für die erste Amtsdauer ab Inkrafttreten des PUKG gewählt: Doris Albisser, geboren 1959, Böndlerstrasse 58, 8802 Kilchberg, Dr. Markus Braun, geboren 1958, Steinacherstrasse 15, 8308 Illnau, Prof. Dr. Martin Hatzinger, geboren 1960, Gänshaldenweg 71, 4125 Riehen, Dr. Barbara Rigassi, geboren 1960, Kräyigenweg 37, 3074 Muri b. Bern, Dr. Regula Ruflin, geboren 1971, Seelandstrasse 25, 3095 Spiegel b. Bern, Guido Speck, geboren 1968, Holzmattweg 14, 3122 Kehrsatz.
III. Die Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Spital- rates der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich bedarf der Genehmi- gung durch den Kantonsrat.
IV. Der Präsident des Spitalrates wird mit einer Jahrespauschale von Fr. 80 000 entschädigt. Jedes weitere Mitglied des Spitalrates wird mit einer Jahrespauschale von Fr. 30 000 entschädigt. Die Abgeltung der Spesen wird vom Spitalrat geregelt.
V. Dieser Beschluss fällt dahin, falls das PUKG gemäss Vorlage 5259 nicht in Kraft tritt.
VI. Mitteilung an die Gewählten und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi