RRB Nr. 45/2025
Strategie Digitale Verwaltung 2025+, Festsetzung
15 da schaner 2025German5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Januar 2025
45. Strategie Digitale Verwaltung 2025+ (Festsetzung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1043/2023 hat der Regierungsrat die Staatskanzlei beauftragt, die Strategie Digitale Verwaltung zu erneuern. Das Gremium Steuerung Digitale Verwaltung und IKT (SDI) sowie die Generalsekre- tärenkonferenz haben das Projekt begleitet. Die Projektleitung hatte die Leiterin des Bereichs Digitale Verwaltung, Staatskanzlei, inne. Das Strategieteam bestand aus den Leitungen des Amtes für Informatik, des Personalamtes sowie des Statistischen Amtes und der Leitung der Ge- schäftsstelle egovpartner. Fachliche Einordnungen und Rückmeldungen erfolgten durch die Tandems und Kernteams der fünf strategischen Ini- tiativen zur Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung. Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten im Rahmen einer Town Hall mitwirken und sich an der virtuellen Veranstaltung «Digi über Mittag» informieren. Der Regierungsrat hat am 13. März 2024 die strategischen Eckwerte Ambition, Wirkungsbereiche und strategische Ziele im Grundsatz gut- geheissen. Darauf aufbauend wurden die «Strategie Digitale Verwaltung 2025+» (SDV25+) und die «Umsetzung Strategie Digitale Verwaltung 2025+» bis Mitte Juli 2024 im Entwurf erarbeitet. Die Direktionen konn- ten bis Mitte September 2024 im Rahmen des Mitberichtsverfahrens dazu Stellung nehmen. Die Rückmeldungen zum Dokument «Strategie Digitale Verwaltung 2025+» betrafen insbesondere den Geltungsbereich, den Wirkungsbereich «Transformation der Verwaltung» sowie den Ein- satz künstlicher Intelligenz in der kantonalen Verwaltung. Die Essenz der Rückmeldungen wurde in die SDV25+ übernommen. Die Stellungnahmen zum Dokument «Umsetzung Strategie Digitale Verwaltung 2025+» wurden gesammelt und ausgewertet. Sie bilden die Grundlage für die Konkretisierung der Strategieumsetzung, die im ers- ten Quartal 2025 durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterin- nen und Vertretern der Direktionen, der Staatskanzlei sowie der Quer- schnitteinheiten Amt für Informatik, Personalamt, Statistisches Amt und Bereich Digitale Verwaltung vorgenommen wird (Arbeitsgruppe SDV25+). Der Regierungsrat hat am 20. November 2024 das geplante Vorgehen zur Konkretisierung der SDV25+ gutgeheissen.
B. Strategie Digitale Verwaltung 2025+ Die SDV25+ hat zum Ziel, die digitale Transformation der kantona- len Verwaltung zielgerichtet, koordiniert und wirkungsvoll voranzu- bringen. Die Strategie bereitet den Weg vor, indem sie die Rahmenbe- dingungen für die Ausgestaltung der Transformation definiert und eine Beschleunigung ermöglicht. Die SDV25+ gilt für die Direktionen und die Staatskanzlei. Die strategischen Eckwerte definieren mit Ambition, drei Wirkungs- bereichen und sieben strategischen Zielen die langfristige Perspektive der digitalen Verwaltung des Kantons Zürich. Sie bieten eine langfris- tige strategische Perspektive über einen Zeitraum von rund zehn Jahren und sind eine Orientierungshilfe über mehrere Legislaturperioden hin- weg. Abbildung: Überblick strategische Eckwerte Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen können dank der Digitalen Verwaltung ihre Rechte und Ambition Pflichten einfach, durchgängig und sicher digital wahrnehmen. Hierfür arbeitet die kantonale Verwaltung gemeinsam, entscheidungsfreudig und dienstleistungsorientiert.
Bevölkerung und Wirtschaft Föderales System Transformation Wirkungs- Die Digitale Verwaltung stärkt die Die Digitale Verwaltung nutzt das der Verwaltung bereiche Zufriedenheit mit der Verwaltung föderale System zur wirtschaftlichen Die Digitale Verwaltung arbeitet und das Vertrauen in den Staat. Gestaltung von durchgängigen effektiv, entscheidungsfreudig und Behördenleistungen. dienstleistungsorientiert.
− Die Behördenleistungen werden − Gemeinsame Lösungen der − Prozesse werden konsequent Strategische digital durchgängig und in digitalen Verwaltung werden angeglichen und gemeinsame Ziele angemessener Qualität aktiv für Kanton, Gemeinden und Lösungen sind eine angeboten und umfassend Städte gefördert. Selbstverständlichkeit. genutzt. − Schweizweite Basisdienste − Die digitale Verwaltung wird − Die Anliegen von Bevölkerung werden gefördert und die ganzheitlich betrachtet und und Wirtschaft werden Interoperabilität wird durch die übergreifend gesteuert. aufgenommen, geprüft und Anwendung von Standards konsequent umgesetzt. sichergestellt. − Die Innovationskraft des Standortes wird aktiv zur Weiterentwicklung der Behördenleistungen genutzt.
C. Strategieumsetzung Die Umsetzung der SDV25+ legt Umsetzungsschwerpunkte und da- zugehörige Massnahmen mit einem kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont von einem bis vier Jahren fest. In der Strategieumsetzung werden weiter die Umsetzungsorganisation und die Umsetzungsinstrumente sowie der Mittelbedarf dargelegt. Für die erste Phase sind die folgenden fünf Umsetzungsschwerpunkte vorgesehen: 1. Digitale Behördenleistungen im Kanton ausbauen 2. Basisdienste für digitale Behördenleistungen bereitstellen 3. Zusammenarbeit mit Gemeinden intensivieren 4. Erneuerung der kantonalen Verwaltung vorantreiben 5. Kantonale Zusammenarbeit stärken
Die Strategieumsetzung wird auf der Grundlage der Mitberichtsunter- lagen und -rückmeldungen im ersten Quartal 2025 zusammen mit Ver- tretungen der Direktionen und der Staatskanzlei sowie der erwähnten Querschnittämter konkretisiert und im zweiten Quartal 2025 dem Re- gierungsrat unterbreitet. Bei der Konkretisierung sind folgende Anforderungen zu berück- sichtigen: – Die SDV25+ soll Orientierung für direktionale Strategien geben und das Verhältnis mit den Fachstrategien in diesem Bereich regeln. – Eine Zusammenarbeit der Querschnittämter ist unabdingbar. Den Direktionen soll in der Steuerung eine gestaltende und mittragende Rolle zukommen. – Für die Umsetzung der SDV25+ soll ein interdisziplinärer und orga- nisationsübergreifender Mechanismus etabliert werden. – Das Gremium SDI wird auch für die strategische Steuerung der nächs- ten Strategieperiode zuständig sein.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei und der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Strategie Digitale Verwaltung 2025+ wird festgesetzt.
II. Die Staatskanzlei wird beauftragt, die Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung 2025+ zu konkretisieren und dem Regierungsrat zur Festsetzung vorzulegen.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli