RRB Nr. 452/2024
Anordnung der kantonalen Volksabstimmung vom 22. September 2024
15 da matg 2024German2 min
Source zh.ch
Anordnung der kantonalen Volksabstimmung vom 22. September 2024
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Mai 2024
452. Anordnung der kantonalen Volksabstimmung
Erwägungen
vom 22. September 2024
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlage Bildungsgesetz (Änderung vom 26. Februar 2024; Stipendien für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer) (ABl 2024-03-01) wird auf Sonntag, 22. September 2024, angesetzt.
II. Den Stimmberechtigten wird die nachstehenden Frage zur Beant- wortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Bildungsgesetz (Änderung vom 26. Februar 2024; Stipendien für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer)
III. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Ab- stimmungstag bis spätestens 16.00 Uhr dem kantonalen Abstimmungs- büro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI.
IV. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss den Präsi- dentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen, von der Veröffent- lichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich Einsprache beim Regie- rungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz). VI. Veröffentlichung im Amtsblatt.
VII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Sta- tistische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli