RRB Nr. 456/2009
Meliorationen, Hinwil, Drainagegenossenschaft Lenz, Auflösung, Genehmigung
25 da mars 2009German1 min
Source zh.ch
Meliorationen, Hinwil, Drainagegenossenschaft Lenz, Auflösung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2009
456. Meliorationen (Auflösung der Drainagegenossenschaft Lenz,
Erwägungen
Hinwil) In den Jahren 1944/45 wurde in Hinwil im Gebiet Lenz, beidseits der Ueberlandstrasse, ein Gebiet von rund zwei Hektaren entwässert. Die entsprechende Fläche ist heute vollständig überbaut, die Anlagen sind zerstört. Der Gemeinderat Hinwil hat deshalb am 5. November 2008 die Auflösung der genannten Genossenschaft im Sinne von § 53 Abs. 4 des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LG) beschlossen. Die Auflösung bedarf der Zustimmung der Behörde, welche die Statuten genehmigt hat (§ 53 Abs. 3). Diese Zustimmung kann erteilt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die vom Gemeinderat Hinwil am 5. November 2008 beschlossene Auflösung der Drainagegenossenschaft Lenz wird genehmigt.
II. Das Grundbuchamt Wetzikon wird eingeladen, die sich auf die genannte Genossenschaft beziehenden Mitgliedschaftsanmerkungen zu löschen.
III. Mitteilung an den Gemeinderat Hinwil, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil, den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrassse 25a, 8340 Hinwil, das Grundbuchamt Wetzikon, Postfach 283, 8622 Wetzi- kon, sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi