RRB Nr. 457/2010
Grundbuchvermessung, Weiningen, Los 6, Ersterhebung, Genehmigung
30 da mars 2010German1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. März 2010
457. Grundbuchvermessung (Amtliche Vermessung)
Erwägungen
Die mit RRB Nr. 1024/2002 angeordnete Ersterhebung Weiningen, Los 6, ist abgeschlossen. Damit ist die ganze Gemeinde vermessen. Laut dem Protokoll des Gemeinderats Weiningen vom 1. März 2010 sind die an- lässlich der öffentlichen Auflage des Vermessungswerks eingereichten Einsprachen abschliessend behandelt worden. Das Amt für Raumordnung und Vermessung hat diese Ersterhebung geprüft und für richtig befunden. Gestützt auf § 23 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 17. Dezember 1997 ist die Ersterhebung Weiningen, Los 6, zu geneh- migen. Anschliessend wird das Vermessungswerk dem Bundesamt für Landestopografie zur Anerkennung eingereicht.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ersterhebung Weiningen, Los 6, wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Weiningen, 8104 Weiningen, das Bundesamt für Landestopografie, Eidgenössische Vermessungsdirek- tion, 3003 Bern, das Obergericht, Hirschengraben 13/15, Postfach, 8023 Zürich, das Notariatsinspektorat, Obere Zäune 12, 8023 Zürich, das Grundbuchamt Höngg-Zürich, Frankentalerstrasse 3, 8049 Zürich, die Sennhauser, Werner & Rauch AG, Wagistrasse 6, 8952 Schlieren, sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi