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Decision

RRB Nr. 458/2018

Kantonale Volksabstimmung vom 23. September 2018, Anordnung

23 da matg 2018German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Mai 2018

458. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der kantonalen Volksabstimmung vom 23. September 2018

Dispositiv

Der Regierungsrat beschliesst: I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlagen

1.

Kantonale Volksinitiative «Film- und Medienförderungsgesetz» (ABl 2015-09-25)

2.

Kantonale Volksinitiative «Wildhüter statt Jäger» (ABl 2017-01-20)

3.

Kantonale Volksinitiative «Stoppt die Limmattalbahn – ab Schlieren!» (Verzicht auf die zweite Etappe) (ABl 2017-02-03) wird auf Sonntag, den 23. September 2018, angesetzt. II. Den Stimmberechtigten werden die nachstehenden Fragen zur Be- antwortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel 1 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonale Volksinitiative «Film- und Medienförderungsgesetz» Stimmzettel 2 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonale Volksinitiative «Wildhüter statt Jäger» Stimmzettel 3 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonale Volksinitiative «Stoppt die Limmattalbahn – ab Schlieren!» (Verzicht auf die zweite Etappe) III. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Ab- stimmungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Ab- stimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. IV. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. V. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Ver- öffentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat er- hoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959).

VI. Veröffentlichung im Amtsblatt. VII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli