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Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, und Walter Honegger, Wald, betreffend Kiesimporte für Zürcher Baustellen, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 78/2020

Sitzung vom 6. Mai 2020

458. Anfrage (Kiesimporte für Zürcher Baustellen) Die Kantonsräte Daniel Wäfler, Gossau, und Walter Honegger, Wald, haben am 24. Februar 2020 folgende Anfrage eingereicht: Die angespannte Ertragslage auf dem Bausektor und insbesondere im Strassen- und Tiefbau wirkt sich negativ auf das Investitionspotenzial und die Zukunftsfähigkeit vieler KMU’s aus. Das Auf und Ab der Auftrags- lage ist an sich normal und die Unternehmen sind auf den Wettbewerb aus- gerichtet, doch der Konkurs von Traditionsunternehmen und die pessimis- tischen Meldungen aus der Branche lassen aufhorchen. Falls Überregu- lierung von Politik und Verwaltung zu einer tieferen Wertschöpfung beim heimischen Gewerbe beiträgt und umgekehrt ungleichlange Spiesse mit dem Ausland schafft, sollte zwingend gehandelt werden. Arbeitsplätze und Wertschöpfung sind nach Möglichkeit im Kanton zu halten und nicht einfach abfliessen zu lassen. Ein Beispiel dafür dürfte der Kies sein, wenn einseitig Kies und Beton aus dem Ausland auf Zürcher Baustellen geliefert werden, im Gegenzug jedoch nicht dementsprechend Aushub abtransportiert wird. Dabei ent- stehen unzählige Lastwagenfahrten über weite Strecken. Während ein- heimische Kiesgruben Vorschriften betreffend den Anteil der Schiene zu erfüllen haben, scheint es beim einseitigen Kiesimport offenbar keine Rolle zu spielen. In diesem Sinne bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie hoch ist der ausländische Anteil von Kies (Zuschlagstoffe oder Direkteinbau) und Beton (Direkteinfuhr) auf Zürcher Baustellen, ge- messen am verbauten Gesamtvolumen, insgesamt? Zahlen bitte für 2017, 2018 und 2019.

2. Wie hoch sind die Anteile gemäss Frage 1 auf Baustellen unter kanto- naler Bauherrschaft (inkl. USZ, UZH, etc.)?

3. Falls tatsächlich Kies und Beton aus dem Ausland (besonders Deutsch- land) auf Zürcher Baustellen geliefert werden, in welchem Verhältnis steht im Gegenzug die Abfuhr von Materialien, insbesondere Aushub? Bitte Gegenüberstellung für die Jahre 2017, 2018 und 2019.

4. Sollte es tatsächlich eine negative Transportbilanz geben, was sind die Auswirkungen der Leerfahrten? Kann in der Schweiz dadurch weni- ger Kies abgebaut werden?

5. Führt diese Einseitigkeit zu einer zu schnellen Auffüllung der Zürcher Deponien und einem späteren Engpass? Falls ja, wie lange reichen die Kapazitäten noch aus?

6. Wie beurteilt der Regierungsrat die Gesamtsituation aus ökonomi- scher und ökologischer Sicht und wo sieht der Handlungsbedarf?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, und Walter Honegger, Wald, wird wie folgt beantwortet:

Der kantonale Richtplan 2009 legte erstmals kantonsweit fest, dass zur Entlastung des Strassenraums insgesamt 35% des im Kanton abgebauten Kieses und abzulagernden Aushubs mit der Bahn zu transportieren sind. Ursprünglich war vorgesehen, diese Pflicht den Kiesunternehmen auf- zuerlegen. Diese Lösung erwies sich aber als ungeeignet. Eine Arbeits- gruppe, die 2012 von der Baudirektion und Vertretungen der Kiesunter- nehmen eingesetzt wurde, arbeitete einen neuen Vorschlag zur Umset- zung der richtplanerischen Vorgabe aus. Dieser sieht vor, dass bei Gross- baustellen im südlichen Kantonsteil eine Bahntransportpflicht für Aushub und Gesteinskörnung eingeführt werden soll. Die Bahntransportpflicht ist durch die Bauherrschaft zu erfüllen. Dieser Ansatz sorgt für gleich lange Spiesse für in- und ausländische Kiesunternehmen, da er unabhän- gig vom Herkunftsort des Kieses und vom Verbringungsort des Aushubs angewendet werden kann. Mit Beschluss Nr. 312/2019 überwies der Re- gierungsrat dem Kantonsrat eine Vorlage zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes sowie des Strassengesetzes (Vorlage 5533, Bahntransport von Aushub und Gesteinskörnung). Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt beendete am 3. Dezember 2019 die Vorberatung und stellt dem Kantonsrat einen Antrag mit geringfügigen Änderungen zur Vor- lage des Regierungsrates (Vorlage 5533a). Zu Fragen 1, 3 und 4: Die Baudirektion erhebt Daten zu den Kies- und Aushubtransporten im Kanton Zürich. Die letzten Erhebungen wurden für die Bezugsjahre 2015, 2016 und 2018 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Jahr Kiesbedarf Import Anteil Export Verhältnis Kanton ZH Kies (D) Kies (D) Aushub (D) Aushubexport in m3 fest in m3 fest in % in m3 fest zu Kiesimport 2018 2 979 000 295 000 9,9 62 000 0,2 2016 2 993 000 234 000 7,8 331 000 1,4 2015 2 744 000 238 000 8,7 304 000 1,3

In diesen Zahlen nicht enthalten sind Direkteinfuhren von Beton und Betonfertigteilen. Gemäss Auskunft der Eidgenössischen Zollverwaltung lag der Import von Beton (ohne Betonfertigteile) von Deutschland in den Kanton Zürich 2017 bei 20 000 t und 2018 und 2019 bei jeweils 26 000 t. Der genaue Anteil an Gesteinskörnung in diesen Importen ist nicht be- kannt. Der Materialfluss von Kies und Aushub über die Grenze ist in der Gesamtbetrachtung (Gesamtabbau von Kies im Kanton von ungefähr 3 Mio. m 3 pro Jahr, Gesamtanfall von Aushub im Kanton von ungefähr 4,5 Mio. m 3 pro Jahr) von einer gewissen Bedeutung, aber nicht system- prägend. Die Herausforderung beim Transport liegt darin, einen Teil der Überschussmengen an Aushub auf die Schiene zu bringen und die Trans- portwege auf dem Lastwagen möglichst kurz zu halten. Neben der bereits erwähnten Bahntransportpflicht bei Grossbaustellen sollen hierzu in den südlichen Regionen des Kantons Aushubdeponien geschaffen werden. Zudem prüft die Baudirektion das Potenzial der Rückgewinnung von Gesteinskörnung aus unverschmutztem Aushub (vgl. S. 24 im Massnah- menplan Abfall- und Ressourcenwirtschaft 2019–2022, Baudirektion des Kantons Zürich, 2018). Bei den kantonalen Bauten wird ein schonender Umgang mit den na- türlichen Ressourcen und die Verminderung der Umweltbelastung ange- strebt. Dazu werden soweit möglich sämtliche umweltbezogenen Auswir- kungen in Form von «grauer Energie» der Baumaterialien während des gesamten «Lebensweges» von der Rohstoffgewinnung über die Herstel- lung, den Transport und die Nutzung bis zur Entsorgung betrachtet. Die Transporte der Baumaterialien auf die Baustelle tragen rund 5–10% zur gesamten Umweltauswirkung («graue Energie») bei, darin sind auch Leer- fahrten enthalten. Zu Frage 2: Für die kantonseigenen Hochbauvorhaben hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 652/2017 den «Standard Nachhaltigkeit Hochbau» festge- setzt. Dieser gibt vor, dass die Auswahl der Baumaterialien nach den Vor- gaben der «Merkblätter ökologisches Bauen» des Vereins eco-bau zu er- folgen hat und die Verwendung von Recyclingbeton (RC-Beton) zu för- dern ist. In allen Planer- und Werkverträgen des Hochbauamtes ist die Verwendung von RC-Beton in den Vertragsbeilagen der Koordinations- konferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane öffentlicher Bauherren vor- geschrieben. Ausnahmen sind nur möglich, wenn RC-Beton innerhalb einer Transportdistanz von 25 km nicht verfügbar oder für den vorgesehe- nen Verwendungszweck ungeeignet ist. Mit der im RC-Beton eingesetz- ten rezyklierten Gesteinskörnung werden die natürlichen Kiesressourcen und Deponievolumen geschont sowie die Umweltbelastung verringert.

Der Anteil an verbautem Kies aus dem Ausland wird nicht erfasst. Auf- grund der Importmengen (vgl. Beantwortung der Fragen 1, 3 und 4) und des Einsatzes von RC-Beton dürften sie aber gering sein. Auf den Baustellen des Tiefbauamtes ist aus Qualitätsgründen aus- schliesslich die Verwendung von Kies aus geprüften und zugelassenen Gruben zulässig. Die Liste der zugelassenen Kiesgruben ist im Internet frei zugänglich (vgl. tiefbauamt.zh.ch → Fachunterstützung → Formulare & Merkblätter → Zulassungsliste Lieferanten Ungebundene Gemische). Das Fehlen ausländischer Anbieter ist auf fehlendes Interesse zurückzufüh- ren. Deren Ausschluss vom Markt wäre aufgrund des Diskriminierungs- verbotes und des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht zulässig. Zu Frage 5: Entwickelt sich der Kiesabbau und der Anfall von Aushub wie erwar- tet, kann mit den heute verfügbaren Ablagerungsvolumen in den Kies- gruben, den geplanten Mehrauffüllungen und anderen Ablagerungsmög- lichkeiten wie landwirtschaftliche Bodenaufwertungen und Aushub- deponien für die nächsten 25 Jahre die Ablagerung von Aushub im Kan- ton erfolgen. Bleibt die Ausfuhr in die Nachbarkantone unverändert hoch, verlängert sich diese Zeitspanne. Zu Frage 6: Der Regierungsrat beurteilt die Kiesimporte aus dem Ausland aus ökonomischer und ökologischer Sicht nicht als kritisch. Es besteht der- zeit kein Handlungsbedarf.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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