RRB Nr. 462/2013
Strassen, Zürich, Birmensdorferstrasse HVS 382, Projektgenehmigung
30 d’avrigl 2013German5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. April 2013
462. Strassen (Zürich, Birmensdorferstrasse HVS 382)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 1. November 2012 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, das Pro- jekt für die Erneuerung und Umgestaltung der Birmensdorferstrasse, Abschnitt Aemtlerstrasse bis Triemli, Zürich (Bau Nrn. 05 129, 02 393, 03 035, 05 130 und 05 131 / Ausführung Bau Nr. 11 020), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechen- barkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, das Gestaltungs- und Betriebskonzept Birmens- dorferstrasse, Bahnhof Wiedikon bis Triemli, in drei Abschnitten umzu- setzen. Mit den im Konzept vorgesehenen Massnahmen soll die aus der Inbetriebnahme der Westumfahrung und der Umsetzung der dazuge- hörigen flankierenden Massnahmen (Flama) sich ergebende Verkehrs- entlastung in der Birmensdorferstrasse nachhaltig gesichert werden. Zum Konzept wurde mit Schreiben vom 11. September 2007 im Sinne einer ersten Vorprüfung Stellung genommen. Mit Beschlüssen Nrn. 1623/2009 und 1465/2010 hat der Regierungsrat die Projekte im Abschnitt 1, Bahn- hof Wiedikon bis Aemtlerstrasse, bereits genehmigt. Die wesentlichste Änderung im hier massgebenden Abschnitt der Birmensdorferstrasse umfasst die Errichtung eines durchgehenden se- paraten Trassees für Bus und Tram in der Strassenmitte sowie den Ab- bau der Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr (MIV) auf eine Fahrspur pro Richtung. Damit können die im regionalen Richtplan vorgesehenen Radrouten umgesetzt und die Haltestellen des öffent- lichen Verkehrs behindertengerecht ausgebaut werden. Ferner werden gemäss dem städtischen Alleenkonzept Baumreihen gepflanzt, mehr Querungsmöglichkeiten vorgesehen und die Quartierzentren Goldbrun- nenplatz und Talwiesenstrasse neu gestaltet werden. Da auch die Tram- haltestelle «Talwiesenstrasse» behindertengerecht umgebaut wird, muss aus Platzgründen der Linksabbieger von der Birmensdorferstrasse in die Gutstrasse aufgehoben werden. Als Ersatz für den Linksabbieger Gutstrasse sind Fahrbeziehungen über die Schaufelbergerstrasse oder über die Kalkbreite-/Aemtlerstrasse möglich. Bei der Wendeschlaufe Heuried führt der öffentliche Fussweg neu durch den Wendeschlaufen- bereich.
Das heute bestehende Grüntrassee muss entfernt und durch Belag ersetzt werden, damit das Tramtrassee künftig auch durch die Busse be- fahren werden kann. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Lärm- belastung zur Folge. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung muss im betroffenen Projektperimeter im Zuge des Strassenprojektes auch eine Lärmsanierung durchgeführt werden. Zudem werden die Werkleitungen in der Birmensdorferstrasse erneuert. Der Baubeginn ist für März 2014 vorgesehen. Die Bauarbeiten dauern bis 2015. Das dem Projekt zugrunde liegende Konzept ergänzt die im Rahmen des Nationalstrassenprojekts N 4 Knonaueramt / Westumfahrung Zürich umgesetzten und finanzierten Flama, mit denen der vom Triemli stadtaus- wärts führende Abschnitt der Birmensdorferstrasse umgestaltet wurde. Damit wurde die Entlastung durch die Nationalstrasse mit einer Be- schränkung der Kapazität nachhaltig gesichert. Das vorliegende Projekt ergänzt diese Massnahmen auf städtischem Gebiet und hat daher keinen weiteren Einfluss auf die Kapazität der gesamten Achse für den moto- risierten Individualverkehr. Alle in der Begehrensäusserung vom 25. Februar 2010 gemachten Auf- lagen wurden im Projekt berücksichtigt. Die Fachstelle Lärmschutz hat das akustische Projekt fachlich geprüft und mit Schreiben vom 22. Feb- ruar 2013 einer Anrechenbarkeit an die Baupauschale für die Lärm- schutzmassnahmen zugestimmt. Das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16/17 StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Innerhalb der Auflagefrist gingen fünf Einsprachen gegen das Projekt ein. Mit allen Einsprechenden konnte eine Einigung erzielt werden. Das Projekt wurde mit separatem Stadtratsbeschluss Nr. 1484 vom 30. November 2011 festgesetzt und ist inzwischen rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung und Neugestaltung der Birmens- dorferstrasse, Abschnitt Aemtlerstrasse bis Triemli, betragen Fr. 54 600 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 32 120 000. Davon betragen die Aufwendun- gen für den öffentlichen Verkehr Fr. 5 340 000 und für den Lärmschutz rund Fr. 4 670 000. Mit Beschluss vom 3. Oktober 2012 hat der Stadtrat die grösstenteils gebundenen Ausgaben bewilligt. Für die Neugestaltung der Birmensdorferstrasse hat der Gemeinderat am 20. März 2013 zu- dem einen Objektkredit über Fr. 5 863 100 bewilligt. Das Projekt ist Bestandteil des Agglomerationsprogrammes der ersten Generation. Für den an das Agglomerationsprogramm anrechenbaren Anteil stellt der Bund einen Beitrag von 35% in Aussicht.
Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belas- tet werden kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung und Umgestaltung der Birmensdorferstrasse, Abschnitt Aemtlerstrasse bis Triemli (Bau Nr. 11 020), Zürich, wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi