RRB Nr. 464/2013
Strassen, Winterthur, Schlosstalstrasse RVS 31038, Genehmigung
30 d’avrigl 2013German3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. April 2013
464. Strassen (Winterthur, Schlosstalstrasse RVS 31038)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 27. Februar 2013 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, das Projekt Schlosstalstrasse/Wieshofstrasse, Neugestaltung Knoten (Objekt Nr. 11 359) auf Gebiet der Stadt Winterthur, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes vom 27. Sep- tember 1981 (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusiche- rung der Anrechenbarkeit an die Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, den Knoten Wieshof-/Schlosstalstrasse umzu- gestalten und neu zu organisieren. Der Ostast der Wieshofstrasse wird zukünftig rechtwinklig auf die Schlosstalstrasse geführt und ist neu vor- trittsbelastet. Durch die Umgestaltung ergeben sich Verbesserungen für den öV, den MIV und den Langsamverkehr. Für die Fussgänger wird sowohl in der Schlosstalstrasse als auch in der Wieshofstrasse je ein Fuss- gängerübergang mit Mittelinsel angeordnet. Für den Veloverkehr werden im gesamten Projektperimeter der Schlosstalstrasse und der Wieshof- strasse beidseitig Radstreifen markiert. Vorgängig zu den Strassenbau- arbeiten werden Werkleitungsarbeiten durchgeführt. Der Baubeginn ist für Mai 2013 vorgesehen. Die Bauarbeiten dauern bis Herbst 2013. Die in der Begehrensäusserung vom 22. Februar 2011 gemachten Auf- lagen wurden im Projekt umgesetzt. Die Stadt Winterthur hat auf das Mitwirkungsverfahren nach § 13 StrG verzichtet, da mit dem Projekt die Oberfläche nur unwesentlich verän- dert wird; das Projekt ist von untergeordneter Bedeutung. Das Auflage- verfahren nach §§ 16 und 17 StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Innerhalb der Auflagefrist wurde eine Einsprache eingereicht. Mit dem Einsprechenden konnte eine Einigung erzielt werden. Das Projekt wurde mit Stadtratsbeschluss vom 31. Oktober 2012 festgesetzt und ist inzwi- schen rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Neugestaltung Knoten Wieshof-/Schloss- talstrasse betragen Fr. 930 000. Diese können der Unterhaltspauschale angerechnet werden. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) den- jenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Winterthur der Abrechnung über die Unterhaltspauschale gemäss § 47 StrG belastet werden kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Winterthur für die Neugestaltung Knoten Wieshof-/Schlosstalstrasse (Objekt Nr. 11 359), in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, die Stadt- verwaltung Winterthur, Departement Bau/Tiefbau, Neumarkt 1, Postfach, 8402 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi