RRB Nr. 470/2023
Strassen, Zürich, Stauffacherstrasse, Projektgenehmigung
19 d’avrigl 2023German3 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Stauffacherstrasse, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. April 2023
470. Strassen (Zürich, Stauffacherstrasse)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 17. Februar 2023 das Projekt für den Ausbau der Haltestelle «Helvetiaplatz» an der Stauffacherstrasse (Bau Nr. 15 062), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechen- barkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Die Stauffacherstrasse (RVS 30066) ist im Projektperimeter nur im Knotenbereich bei der Ankerstrasse (RVS 30067) regional klassiert. Über den gesamten Projektperimeter verläuft eine regional klassierte Fuss- und Wanderroute. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 45 in Verbindung mit § 1 StrG. Die Tramhaltestelle «Helvetiaplatz» in der Stauffacherstrasse wird in beiden Richtungen hindernisfrei ausgebaut und auf der gesamten Länge mit hohen Haltekanten ausgestattet. Weiter wird die separate Rechtsabbiegespur stadtauswärts aufgehoben, mit gleichzeitiger Auf- rechterhaltung der Abbiegebeziehung. Stadtauswärts wird ein neuer Velostreifen markiert und bei der Kreuzung Stauffacher-/Langstrasse beidseitig das indirekte Linksabbiegen für Velos ermöglicht. Zudem werden die Fussgängerstreifen leicht angepasst, Werkleitungen erneuert und Belagssanierungen durchgeführt. Der Baubeginn ist für das Jahr 2024 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 9. April 2020 Stellung genommen und keine Anträge angebracht. Das Projekt hat keinen Einfluss auf die Leistungs- fähigkeit des überkommunalen Strassennetzes und ist damit mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) konform. Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt. Das Projekt wurde vom 12. März bis 12. April 2021 öffentlich aufgelegt. Innert Frist gingen zwei Einsprachen ein. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 2 vom 5. Januar 2022 über die Einsprachen entschieden und das Projekt festgesetzt. Mit Stadt- ratsbeschluss Nr. 144 vom 18. Januar 2023 wurden die Ausgaben bewil- ligt. Die Beschlüsse sind rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.
Die Gesamtkosten für den Ausbau der Haltestelle «Helvetiaplatz» an der Stauffacherstrasse betragen voraussichtlich Fr. 5 325 000 (ein- schliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 390 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke) und die- jenigen zulasten der Unterhaltspauschale auf Fr. 330 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Ausbau der Haltestelle «Helvetiaplatz» an der Stauffacherstrasse in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli