RRB Nr. 471/2023
Strassen, Zürich, Glatttalstrasse, Projektgenehmigung
19 d’avrigl 2023German3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. April 2023
471. Strassen (Zürich, Glatttalstrasse)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 20. Februar 2023 das Projekt für den Ausbau der Haltestelle «Birch-/Glatttalstrasse» (Bau Nr. 17 045), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleich- zeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Unter- haltspauschale. Die Glatttalstrasse ist eine regionale Verbindungsstrasse (RVS 30038). Auf ihr verlaufen eine überkommunale Veloroute und eine Ausnahme- transportroute des Typs II. Die nördliche Birchstrasse ist zudem als kantonale Hauptverkehrsstrasse (HVS 30037) klassiert. Diese Verbin- dungen gelten als überkommunal im Sinne von § 45 in Verbindung mit § 1 StrG. Im Anschluss an ein Hochbauprojekt werden neben Werkleitungs- arbeiten die Haltestelle «Birch-/Glatttalstrasse» hindernisfrei ausgebaut und die Markierungen der überkommunalen Veloroute optimiert. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2023 geplant. Das Amt für Mobilität hat zu vorliegenden Projekten im Rahmen der Begehrensäusserung vom 4. März 2022 Stellung genommen. Die darin angebrachte Empfehlung gilt als bereinigt. Auf die Leistungsfähigkeit des überkommunalen Strassennetzes hat das Projekt keinen Einfluss. Insofern ist das Vorhaben konform mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantons- verfassung (LS 101). Da es sich um eine untergeordnete Massnahme handelt, wurde auf das Mitwirkungs- und Auflageverfahren gemäss §§ 13 und 16 StrG ver- zichtet. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 142 vom 18. Ja- nuar 2023 die Ausgaben bewilligt und das Projekt festgesetzt. Der Be- schluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für den Ausbau der Haltestelle «Birch-/Glatttal- strasse» betragen voraussichtlich Fr. 3 703 000 (einschliesslich Verwaltungs- kosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Unterhaltspauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 2 422 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke).
Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Unterhaltspauschale gemäss § 47 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Ausbau der Haltestelle «Birch-/Glatttalstrasse» in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli