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Decision

RRB Nr. 473/2026

Änderung der Postverordnung, Vernehmlassung

6 da matg 2026German3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Mai 2026

473. Änderung der Postverordnung (Vernehmlassung)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 18. Februar 2026 hat das Eidgenössische Departe- ment für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation das Vernehm- lassungsverfahren zur Änderung der Postverordnung (SR 783.01) er- öffnet. Die eidgenössischen Räte haben am 21. Mai 2025 eine Änderung des Postgesetzes (SR 783.0) beschlossen, die den Ausbau der indirekten Presseförderung zugunsten abonnierter Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse bezweckt. Zum einen wurde der Bun- desbeitrag zur Förderung der Regional- und Lokalpresse in der Tages- zustellung der Schweizer Post von 30 Mio. auf 40 Mio. Franken pro Jahr erhöht, zum anderen mit jährlich 25 Mio. Franken die Förderung auf die in der Frühzustellung verteilten Zeitungsexemplare ausgeweitet. Beide Massnahmen sind auf sieben Jahre befristet. Mit dieser Änderung wur- de die parlamentarische Initiative 22.423 «Für eine unabhängige Presse sind die Beiträge zur indirekten Förderung anzupassen» umgesetzt. Mit der Vorlage werden in der Postverordnung die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zur beschlossenen Ausweitung der indirek- ten Presseförderung festgelegt, darunter die Bedingungen, die ein Titel erfüllen muss, um von der indirekten Presseförderung in der Frühzu- stellung zu profitieren, sowie die Voraussetzungen zur Registrierung der Frühzustellorganisationen. Dabei wird soweit möglich auf die be- währte Praxis bei der indirekten Presseförderung in der Tageszustellung abgestellt. Neu zu regeln sind die Prozesse bei der Registrierung der Frühzustellorganisationen, Leistungserbringung und -fakturierung durch diese Organisationen sowie die Abwicklung der Subventionsaus- zahlungen durch die Post.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an pg@bakom.admin.ch): Mit Schreiben vom 18. Februar 2026 haben Sie uns eingeladen, zur Änderung der Postverordnung (SR 783.01) Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:

Wir stehen dem Ausbau der indirekten Presseförderung in Form staatlicher Subventionen für die Zustellung von Printmedien grundsätz- lich kritisch gegenüber und haben die Gründe hierfür in der Stellung- nahme vom 7. Februar 2024 zur Vernehmlassung zur Änderung des Postgesetzes (PG, SR 783.0) dargelegt (vgl. RRB Nr. 143/2024). Die vorliegende Änderung der Postverordnung betrifft die erforder- lichen Ausführungsbestimmungen für die von den eidgenössischen Rä- ten bereits mit der Änderung des PG bewilligten jährlichen 25 Mio. Fran- ken für die Frühzustellermässigung. Das Umsetzungskonzept sieht eine grosse Anzahl involvierter Akteurinnen sowie Akteure und administ- rativer Pflichten vor. Um den zusätzlichen Aufwand für Verlage, Zu- stellorganisationen, die Post und das Bundesamt für Kommunikation möglichst gering zu halten, sollten Vereinfachungen geprüft werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich neuer administrativer Anforderun- gen wie Registrierung der Frühzustellorganisationen, zusätzliche Nach- weis- und Dokumentationspflichten sowie Auflagen bezüglich Rech- nungsführung. Zudem ist darauf zu achten, dass die Vollzugskosten in einem angemessenen Verhältnis zu den eingesetzten Fördermitteln und zum Förderzweck stehen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli