RRB Nr. 49/2014
Berufsbildungsfonds, Berufsbildungskommission, Amtsdauer 2011-2015, Ersatzwahl
15 da schaner 2014German2 min
Source zh.ch
Berufsbildungsfonds, Berufsbildungskommission, Amtsdauer 2011-2015, Ersatzwahl
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Januar 2014
49. Berufsbildungsfonds, Berufsbildungskommission (Ersatzwahl)
Erwägungen
Die Berufsbildungskommission entscheidet gemäss § 26d Abs. 3 des Ein- führungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) über die Verwendung der Mittel des kantonalen Berufs- bildungsfonds. Ihr gehören Vertretungen der Organisationen der Arbeits- welt und je eine Vertretung des Bildungsrates und der Direktion an (§ 26d Abs. 2 EG BBG). Die Aufgaben der Berufsbildungskommission sind im Einzelnen in § 2 der Verordnung über den Berufsbildungsfonds vom 22. Dezember 2010 (LS 413.313) festgelegt. Die neun Mitglieder der Berufsbildungskommission werden vom Re- gierungsrat gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre; Wiederwahl ist zweimal möglich. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kan- tonsrat (§ 26d Abs. 1 EG BBG). Angela Steiner Leuthold, Vertreterin der Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen (VZA), erklärte ihren Rücktritt aus der Be- rufsbildungskommission auf Ende Dezember 2013. Für den Rest der Amtsdauer 2011–2015 wird von der VZA als neues Mitglied Dagmar Nussbaumer Sack, Rechtsanwältin, stv. Geschäftsleiterin des Verbandes Zürcher Handelsfirmen, vorgeschlagen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Angela Steiner Leuthold wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf Ende Dezember 2013 aus der Berufsbildungskommission entlassen.
II. Als Mitglied der Berufsbildungskommission ab 1. Januar 2014 wird für den Rest der Amtsdauer 2011–2015 gewählt: Dagmar Nussbaumer Sack, stv. Geschäftsleiterin des Verbandes Zürcher Handelsfirmen, Seegartenstrasse 2, 8008 Zürich.
III. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.
IV. Mitteilung an Angela Steiner Leuthold, c/o Verband Zürcher Han- delsfirmen, Seegartenstrasse 2, 8008 Zürich, und die Gewählte sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi