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Decision

RRB Nr. 496/2021

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Dänikon, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

19 da matg 2021German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Mai 2021

496. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Dänikon)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Dänikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Dänikon beschlossen. Der Gemeinderat bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Gemeindeord- nung, welche die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz ent- hält. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Dänikon aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Dänikon am 7. März 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Dänikon, Gemeindeverwaltung, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissacker- strasse 24, 8157 Dielsdorf, die kantonale Ombudsstelle sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli