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Belvoirpark Hotelfachschule Zürich, Neubau, Projektgenehmigung, Kostenanteil

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. April 2013

497. Belvoirpark Hotelfachschule Zürich, Neubau (Staatsbeitrag)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Belvoirpark Hotelfachschule Zürich wurde 1925 vom Schweize- rischen Wirteverband (heute GastroSuisse) gegründet. Seit 1989 bietet sie als höhere Fachschule eidgenössisch anerkannte Bildungsgänge an. Ein wesentlicher Teil der praktischen Ausbildung findet in dem von der Stadt Zürich gemieteten Restaurant Belvoirpark («Villa Escher») statt, während der Schulunterricht in dem 1980 errichteten und 1994 umge- bauten Schulgebäude an der Seestrasse 141 in Zürich angeboten wird. An die Erstellungs- und Umbaukosten sind dem Schulträger Gastro- Suisse seit 1980 Staatsbeiträge (Kostenanteile) an Bauinvestitionen von rund 2 Mio. Franken ausgerichtet worden. Mit Schreiben vom 15. Mai 2009 an das Mittelschul- und Berufsbil- dungsamt hat die Belvoirpark Hotelfachschule Zürich einen Bedarf für zusätzliche Schulräume angemeldet und diesen Antrag am 12. Dezem- ber 2009 ergänzt und präzisiert. Nachdem sich ein erstes Projekt für die Erweiterung des bestehenden Schulhauses planungs- und baurechtlich als nicht bewilligungsfähig erwiesen hatte, reichte GastroSuisse als Trägerschaft der Hotelfachschule mit Schreiben vom 16. November 2011 ein geändertes Projekt ein und ersuchte um Zusicherung eines Staatsbeitrags an die auf einen Betrag von Fr. 31 124 000 (Kostenstand 11. Oktober 2011) geschätzten Kosten.

B. Rechtliche Grundlagen Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG; LS 413.31) wurde ab 1. April 2009 etap- penweise in Kraft gesetzt. Die Inkraftsetzung von § 38 betreffend Staatsbeiträge an Investitionen erfolgte auf den 1. Januar 2011. Bis zur Inkraftsetzung der Finanzierungsbestimmungen des EG BBG und der dazugehörigen Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung am 1. Januar 2011 (LS 413.312) waren bezüglich Staats- beiträge für die höhere Berufsbildung sowie die berufsorientierte und allgemeine Weiterbildung das EG BBG vom 21. Juni 1987 und die Ver- ordnung über Staatsbeiträge an die Berufsbildung vom 2. Dezember 1987 (SBBV) sinngemäss anwendbar. Ebenso war bis am 1. Januar 2011

das Gesetz über die Trägerschaft der Berufsschulen vom 2. Dezember 1984 (Trägerschaftsgesetz) in Kraft. Das Gesuch für einen Staatsbeitrag an die Belvoirpark Hotelfachschule Zürich wurde am 15. Mai 2009 – vor dem Inkrafttreten von § 38 EG BBG – eingereicht. Daher ist vorliegend das Trägerschaftsgesetz in Verbindung mit der SBBV anwendbar. Ge- mäss § 4 Abs. 1 des Trägerschaftsgesetzes leistet der Staat an die Bauten und den Betrieb der übrigen Einrichtungen und Veranstaltungen der Berufsbildung Kostenanteile bis zu 75% der beitragsberechtigten Aus- gaben. Die Voraussetzungen zur Staatsbeitragsberechtigung legt aus- schliesslich die SBBV fest. Gestützt auf §§ 1 und 4 Abs. 1 lit. b SBBV wurde die Beitragsberechtigung der Belvoirpark Hotelfachschule Zürich erneuert (vgl. Verfügung vom 22. Dezember 2010 der Bildungsdirektion). Der Kostenanteil bei anrechenbaren Aufwendungen für Neu- und Erweiterungsbauten sowie Lehrmittel beträgt gemäss § 8 Abs. 1 lit. a SBBV 35%. Bei § 8 Abs. 1 lit. a SBBV handelt es sich um Kostenanteile im Sinne von § 2 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2), die als gebundene Ausgaben gelten. Die Aufwendungen für Mobiliar sind nicht anrechenbar (§ 7 Abs. 4 SBBV).

C. Raumbedarf Das gegenüber dem bestehenden Schulhaus erweiterte Raumpro- gramm des Neubaus umfasst als zusätzliche Räume sechs Schulzimmer (Seminarräume), vier Gruppenräume, ein Hotelfachzimmer, je eine Schulungs- und Produktionsküche sowie ein Auditorium. Aufgrund des neuen Rahmenlehrplans für Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF) Hotellerie und Gastronomie, genehmigt durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie am 10. März 2009, entstand für die Ho- telfachschule zusätzlicher Raumbedarf. Im Weiteren wurden die Basis- lehrgänge (Vorkurse) von ehemals sechs auf neu zwölf Wochen ausge- weitet. Zudem sollen künftig die Basislehrgänge vom Schulzentrum Hotel & Gastro formation in Weggis nach Zürich an die Hotelfachschule Belvoirpark verlegt werden. Die Klassengrössen und die Anzahl Stu- dierende bleiben mit sieben Klassen und rund 140 Studierenden kons- tant. Jedoch sieht der neue Lehrplan gegenüber der alten Version auch neue Lehr- und Lernformen vor. Ein erweitertes Raumangebot ist für die Aufgabenerfüllung der Belvoirpark Hotelfachschule Zürich zwingend erforderlich. Die anrechenbaren Flächen und die Flächenpauschalen werden in Erwägung E dargelegt.

D. Standort Die Belvoirpark Hotelfachschule Zürich besteht seit 1925 und ist eine anerkannte Ausbildungsstätte in Zürich. Sie ist eng mit dem heutigen Standort am Rande des Belvoirparks an der Seestrasse 141 in Zürich verbunden. Für die Stadt Zürich ist es wichtig, dass die Hotelfachschule in Zürich bleibt. Das Schulgebäude wird auf einem Grundstück der Stadt Zürich errichtet. Das von der Stadt Zürich zu diesem Zweck ver- traglich eingeräumte selbstständige Baurecht ist an den Betrieb einer Hotelfachschule geknüpft. Die Hotelfachschule ist aufgrund der engen Verknüpfung der theoretischen und praktischen Ausbildung darauf an- gewiesen, dass das Schulgebäude in unmittelbarer Nähe des damit zu- sammenhängenden öffentlichen Betriebes (Restaurant Belvoirpark) erstellt wird.

E. Bauprojekt und anrechenbare Baukosten Das Projekt von Architekt Peter Märkli, Zürich, sieht einen sechs- geschossigen Neubau vor. Der Standort am Rande des Belvoirparks führt aus städtebaulichen und gartendenkmalpflegerischen Gründen zu strengen Auflagen, welche die Bauherrschaft erfüllen muss. Der Bau- grund ist schwierig und erfordert einen besonderen Aufwand zur Siche- rung der Baugrube und für die Errichtung des Fundaments. Sodann weist das Projekt grosse Hallen- und Pausenflächen auf, die für den Staatsbeitrag nicht anrechenbar sind. Mit Gutachten vom 27. Juli 2012 empfiehlt das kantonale Hochbauamt, die Kosten des Neubaus mittels Flächenpauschalen wie folgt für den Staatsbeitrag anzurechnen (Kosten- stand 1. April 2012): Raumtyp Projekt anrechenbar BKP 1–3/5 Stand 1. April 2008 (m 2) (m 2) (Fr./m 2) (Fr.) Klassenzimmer (7 × 84 m2, 3 × 76 m2) 816 648 3 800 2 462 400 Gruppenräume (3 × 34 m2); Creative Sitzung (64 m2) 166 162 3 800 615 600 Hotelbereich 84 84 4 600 386 400 Schulungsküchen (141 + 76 m2), Produktionsküche (170 m2) 387 387 5 600 2 167 200 Büro Küchenchef 5 5 3 800 19 000 Speisesaal (Turicanum) 287 287 3 800 1 090 600 Kühlräume, Economat, Getränkelager 200 200 2 900 580 000 Lager, Archiv, Material 465 465 2 900 1 348 500 Lingerie 44 44 4 600 202 400 Beratung (17 + 18 m2), Tutor, Mentor, Projektleiter (13 + 17 + 20 m2) 184 108 3 800 410 400

Raumtyp Projekt anrechenbar BKP 1–3/5 Stand 1. April 2008 (m 2) (m 2) (Fr./m 2) (Fr.) Schulleitung (79 m ), Administration (65 m ), 2 2

Buchhaltung (25 m2), Marketing (10 m2) 179 90 3 800 342 000 Auditorium 165 165 5 600 924 000 Hallenflächen, Pausenfläche, Aufenthalt, Empfang, Bar 774 140 3 800 532 000 Garderoben Studierende (202 m2) und Lehrpersonen (28 m2) 230 188 3800 714 400 Total BKP 1–3/5, beitragsberechtigte Kosten per 1. April 2008 11 794 900 aufindexiert per 1. April 2012 (1130,5 Punkte: 1088,7 Punkte, Faktor = 1,04; aufgerundet) 12 270 000 BKP 4 Umgebung per 1. April 2008 rund 2 000 2 000 150 300 000 aufindexiert per 1. April 2012 (1130,5 Punkte: 1088,7 Punkte, Faktor = 1,04; aufgerundet) 312 000 Total anrechenbare Kosten per 1. April 2012 12 582 000

F. Anrechenbares Mobiliar und anrechenbare Lehrmittel Anrechenbare Kosten (in Franken) Garderobenschränke Studierende und Lehrpersonen 86 000 Gestelle für Lager und Kühlräume 46 300 Zwischentotal nutzungsspezifisches Mobiliar, anrechenbar 132 300 Kaffeemaschinen, Kassasysteme, Reinigungsmaschinen 185 185 Telefoneinrichtung für Ausbildungszwecke 33 000 Zwischentotal Kleininventar (Lehrmittel), anrechenbar 218 185 Total nutzungsspezifisches Mobiliar und Lehrmittel; anrechenbar 350 485

G. Staatsbeitrag und Kapitalfolgekosten Der Staatsbeitrag (Kostenanteil) von 35% an die anrechenbaren Kos- ten von insgesamt Fr. 12 932 485 (Fr. 12 582 000 + Fr. 350 485; Kosten- stand 1. April 2012) beläuft sich auf Fr. 4 526 370. Die Bewilligung der gebundenen einmaligen Ausgabe liegt in der Kompetenz des Regierungs- rates (§ 36 lit. b Gesetz über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 [CRG; LS 611]). Zusätzlich zum Investitionsbeitrag an den Neubau der Hotelfach- schule Belvoirpark fallen folgende Kapitalfolgekosten an:

Investitionsbeitrag Zweckbindung Durchschnittliche Kapitalfolgekosten pro Jahr Fr. Jahre Kalk. Zinsen (Fr.) Abschreibung Total 0,5 × 4 526 370 × 2,5% 1/25 × 4 526 370 4 526 370 25 56 580 181 055 237 635

Die Abschreibungsdauer entspricht der Dauer der Zweckbindung von 25 Jahren. Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 4 526 370 betragen im Durchschnitt jährlich Fr. 237 635. Sie bestehen aus Abschreibungen über die Dauer der Zweckbindung von 25 Jahren und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 2,5% des Investitionsbeitrags.

H. Finanzierung Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Sie geht zulasten des Kontos 5660 0 00000, Investitionsbeiträge an private Institutionen ohne Erwerbszweck. Die Ausgabe ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan KEF 2013–2016 nicht enthalten und kann durch Verschieben anderer Inves- titionsausgaben im Rahmen der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbil- dung, ausgeglichen werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der GastroSuisse für den Ersatzneubau der Belvoir- park Hotelfachschule Zürich an der Seestrasse 141 in Zürich gemäss Eingabe vom 16. November 2011 (Projektantrag vom 15. Mai 2009 bzw. 12. Dezember 2009) wird genehmigt.

II. Für den Ersatzneubau der Belvoirpark Hotelfachschule Zürich wird der GastroSuisse an die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 12 932 485 (Kostenstand 1. April 2012) ein Kostenanteil von 35%, höchstens Fr. 4 526 370, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, zugesichert.

III. Der Kostenanteil wird mit der Auflage gewährt, dass das Gebäude während 25 Jahren zweckmässig verwendet wird.

IV. Die Auszahlung des Staatsbeitrags gemäss Dispositiv II erfolgt nach Vorliegen der Abrechnung über die ausgeführten Arbeiten. Der Anspruch auf den Staatsbeitrag entfällt, wenn das Bauvorhaben nicht gemäss dem genehmigten Projekt ausgeführt wird oder wenn das Ge- such um Auszahlung des Staatsbeitrags nicht spätestens innerhalb eines Jahres nach Abnahme der Bauabrechnung durch das dafür zuständige Gremium der Trägerschaft beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt eingereicht wird.

V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

VI. Mitteilung an Rechtsanwalt Rolf Herter, Streichenberg und Part- ner, Stockerstrasse 38, 8002 Zürich (E, zuhanden GastroSuisse), sowie an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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