RRB Nr. 511/2024
Jugendstrafrechtspflege, Stellenplan
15 da matg 2024German6 min
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Mai 2024
511. Jugendstrafrechtspflege (Stellenplan)
1. Ausgangslage Um ihren Beitrag zur Sicherheit im Kanton zu gewährleisten und den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, muss die Jugendstrafrechts- pflege (JSP) über genügend personelle Mittel verfügen. Dies ist zurzeit nicht der Fall. Die weiterhin steigende Jugenddelinquenz sowie die anhaltend hohe Anzahl Fälle schwerer Gewaltdelinquenz und der damit verbundene grosse zeitliche Aufwand für die Bearbeitung dieser Fälle zum einen so- wie die komplexen Verfahren bei Straftaten von radikalisierten Jugend- lichen zum anderen, erfordern einen Ausbau der personellen Mittel. a. Steigende Fallzahlen Die Zahl der beschuldigten Jugendlichen hat seit 2014 um 31,9% zu- genommen. Allein im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der Be- schuldigten 2023 um rund 10%. Die Zahl der verzeigten Jugendlichen lag damit 2023 mit 6648 deut- lich über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre mit 5225 Jugend- lichen. Im Bereich des Massnahmenvollzugs ist der zeitliche Aufwand für das Planen, Umsetzen und Sicherstellen einer geeigneten und nachhaltigen Betreuung weiter gestiegen, insbesondere wegen der stetige Zunahme der Anzahl Jugendlicher mit psychischen und kognitiven Defiziten sowie aggressiven Verhaltensweisen. b. Gewaltstraftaten verharren auf hohem Niveau Die Anzahl der Gewaltstraftaten ist in den vergangenen Jahren gestie- gen und erreichte 2023, nach einem leichten Rückgang 2022, wieder das hohe Niveau von 2021. Auch die Intensität der Gewaltanwendung hat zu- genommen (Schläge und Tritte gegen den Kopf des am Boden liegenden Opfers, Einsatz von Messern usw.). Um der zunehmenden Jugendgewalt entschieden entgegenzuwirken, ist es wichtig, schnell und konsequent auf die Gewaltdelikte zu reagieren. Hier sind intensive Interventionen und schnelle Abklärungen geboten, um weitere Straftaten zu verhindern. Diese Abklärungen sind Voraussetzung für die Anordnung notwendiger Sicherheitsvorkehrungen sowie geeigneter Schutzmassnahmen. Damit frühzeitig einer negativen Entwicklung entgegengewirkt werden kann, müssen die notwendigen Mittel auch in Fällen von weniger schwerer De- linquenz zur Verfügung stehen.
Um die für die Bekämpfung der Jugendgewalt benötigten personellen Mittel bereitstellen zu können, musste der Aufwand bei weniger schweren Straftaten verringert werden. Dies geschah insbesondere durch den Er- lass einer Richtlinie für den Umgang mit Gewaltdelikten. Damit können minderschwere Fälle, in der Regel Übertretungen und unbestrittene Sachverhalte, durch die Jugendanwaltschaften in einem ver- einfachten Verfahren schriftlich, das heisst ohne Einvernahme der be- schuldigten Person, erledigt werden. Dieses Vorgehen ist jedoch nicht nachhaltig. Es kann mittel- und lang- fristig zu steigenden Fallzahlen und einem Mehraufwand für intensivere Massnahmen führen. Diese vorübergehende Mittelumverteilung erschwert oder verunmöglicht zudem die Früherkennung von potenziell gefähr- lichen Jugendlichen anhand von leichten und mittleren Straftaten. Seit mehreren Jahren ist zu beobachten, dass die jugendlichen Straf- täterinnen und Straftäter stetig jünger sind. Bei den Gewaltdelikten lag 2014 das Durchschnittsalter zum Zeitpunkt der Tatbegehung bei 15,7 und der Altersmedian bei 16,2 Jahren. 2023 lag das Durchschnittsalter bei 15,3 und der Altersmedian bei 15,5 Jahren. Um präventiv zu wirken und früh- zeitig gezielt intervenieren zu können, ist eine konsequente Einvernahme und Abklärung der beschuldigten Jugendlichen durch die Jugendanwalt- schaften notwendig. Dies ist jedoch nur mit zusätzlichen personellen Mitteln möglich. c. Steigende Gefahr durch «Radikalismus» Im Bereich «Radikalismus» werden die Strafverfahren gegen Erwach- sene von der Bundesanwaltschaft geführt. Im Kanton Zürich werden diese Strafverfahren bei den Jugendlichen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben von den Jugendanwaltschaften geführt. Die Jugendanwalt- schaft Winterthur führt heute alle Verfahren im Bereich «Radikalismus» für den ganzen Kanton. Zurzeit verfügen lediglich zwei Mitarbeitende im Umfang von 1,8 Stellen über die Fachexpertise in diesem Bereich. Sie werden, zusätzlich zur Fallbearbeitung, im Rahmen des Nationalen Ak- tionsplans regelmässig als Expertinnen und Experten beigezogen und eingesetzt. Ebenfalls werden diese von der Bundesanwaltschaft ersucht, ihre Expertise auch anderen Kantonen zur Verfügung zu stellen. Die Verfahren im Bereich «Radikalismus» sind ausserordentlich auf- wendig; sie umfassen teilweise bis zu 35 Bundesordner. Aufgrund des internationalen Bezugs ist der Koordinationsaufwand sehr gross, da es umfangreicher Abklärungen und Absprachen auf Bundesebene sowie auf kantonaler und internationaler Ebene bedarf. Die Gefahrenabwehr hat darin eine grosse Bedeutung. Das Bedrohungsmanagement stellt einen grossen Aufwand dar und ist für die kantonale und nationale Sicherheit notwendig.
In den letzten zehn Jahren konnte weltweit beobachtet werden, wie die Radikalisierung bereits im Jugendalter beginnt. Fanatismus beginnt oft in der Jugend, wobei Erwachsene gezielt Jugendliche auswählen und ra- dikalisieren. Hier fand in den letzten zehn Jahren eine Sensibilisierung bei der Polizei und in den Schulen statt, was dazu führt, dass man früher und schneller reagiert. Daraus resultieren mehr Strafanzeigen, denen die Jugendanwaltschaft schnell nachgehen muss, um frühzeitig wirken zu können. Radikalismus verbirgt sich oft schon in geringfügigen Delikten, fällt kaum auf und macht eine Früherkennung umso wichtiger. Die Mass- nahmen im Bereich Radikalismus sind aufwendig. Mit den heutigen per- sonellen Mitteln von 1,8 Stellen ist dies nicht zu bewältigen. Die Entwicklung der Radikalisierung erfordert eine Verstärkung der personellen Mittel damit neben der Bearbeitung der aktuellen Fälle auch Mittel zur Verfügung stehen, um allfällige Fallmeldungen auf die Pro- blemintensität und das Gefahrenpotenzial hinsichtlich Selbst- und Fremd- gefährdungen einzuschätzen.
2. Entwicklung des bisherigen Stellenplans und Stellenbedarf Der Stellenplan der JSP wurde im Zeitraum von 2010 bis 2024 von 81,6 Stellen, nach einem vorübergehenden Abbau 2022 (RRB Nr. 654/2022) auf zurzeit 87,0 Stellen erweitert. Dies entspricht einem Ausbau um 6,6% in 14 Jahren. Im gleichen Zeittraum hat die Anzahl der beschuldigten Jugendlichen um 59,4% zugenommen. Um ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Kanton leisten und ihren gesetzlichen Auftrag von Schutz und Erziehung in der erforderlichen Qualität erfüllen zu können, muss die JSP über die not- wendigen Mittel und Rahmenbedingungen verfügen, was eine Aufsto- ckung der personellen Mittel unumgänglich macht. Zur Bewältigung des Tagesgeschäfts und Planung einer Verstärkung im Bereich Radikalismus werden dauerhaft und mit hoher Priorität fol- gende Stellen benötigt: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Jugendanwalt/-anwältin 24 1,0 Stv. Jugendanwalt/-anwältin 18 Es handelt sich bei sämtlichen Stellen um Stellenaufstockungen. Bei diesen Zahlen handelt sich um eine Minimalberechnung. Um den zukünftigen Herausforderungen gerecht werden zu können, wird die JSP ihre Auf- und Ablauforganisation mit dem Ziel optimieren, dass die Zunahme der Fälle nicht direkt auf den Mittelbedarf durchschlägt.
3. Finanzierung Für die insgesamt 3,0 Stellen ist nach Abschluss der Personalrekru- tierung mit jährlich wiederkehrenden Kosten von rund Fr. 630 000 (Grundlohn einschliesslich Sozialversicherungsbeiträgen und Infra- strukturkosten) zu rechnen. Die Kosten für die zu schaffenden Stellen sind im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan 2025–2028 in der Leistungsgruppe Nr. 2205, Jugendstrafrechtspflege, zu kompensieren.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan der Jugendstrafrechtspflege werden mit Wirkung ab 1. Januar 2025 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Jugendanwalt/-anwältin 24
II. Im Stellenplan der Jugendstrafrechtspflege werden mit Wirkung ab 1. Januar 2026 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Stv. Jugendanwalt/-anwältin 18
III. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli