RRB Nr. 518/2023
Kantonsschule Wiedikon, Filiale Hohlstrasse, Stellenplan
19 d’avrigl 2023German4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. April 2023
518. Kantonsschule Wiedikon Zürich, Filiale Hohlstrasse (Stellenplan)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1207/2021 erteilte der Regierungsrat der Baudirek- tion den Auftrag, auf dem ehemaligen Güterbahnhofareal in Zürich Aussersihl eine zunächst provisorische und später definitive Mittelschule zu planen. Das Schulraumprovisorium an der Hohlstrasse wird als Filiale durch die Kantonsschule Wiedikon Zürich geführt und soll Platz für 650 Schülerinnen und Schüler bieten. Ausserdem wird der benötigte Schul- raum für eine neue Fachmittelschule geschaffen, die der Bildungsrat mit Beschluss Nr. 25/2021 vom 13. Dezember 2021 der Kantonsschule Wiedi- kon zugeteilt hat. Es sind die organisatorischen, pädagogischen und fachlichen Grund- lagen zu schaffen, damit die Aufnahme des Schulbetriebs ab Schuljahres- beginn 2024/2025 gewährleistet ist. Die Bildungsdirektion, vertreten durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, ist als Auftraggeberin für die Steuerung der Projektarbeiten zum Aufbau der Filiale an der Hohl- strasse zuständig (RRB Nr. 691/2022). Die Führung und Ausführung der Projektarbeiten sind von der Projektleitung, dem Personal für Ver- waltung und Betrieb sowie den Lehrpersonen zu leisten. Die Lehrper- sonen einer Mittelschule werden gemäss Mittelschul- und Berufsschul- lehrerverordnung (MBVO, LS 413.111) und Mittel- und Berufsschul- lehrervollzugsverordnung (LS 413.112) angestellt und sind nicht im Stellenplan enthalten.
B. Stellen Um den ordentlichen Schulbetrieb an der Kantonsschule Wiedikon durch die zusätzlichen Arbeiten für das Projekt nicht zu belasten und für die Filiale Hohlstrasse für die Zukunft Kontinuität zu gewährleisten, wurden auf Beginn des Schuljahres 2022/2023 2,0 unbefristete Stellen Prorektor/in gemäss MBVO sowie 1,0 unbefristete Stellen Verwaltungs- assistent/in Lohnklasse 15 gemäss Vollzugsverordnung zum Personal- gesetz (VVO, LS 177.111) geschaffen (RRB Nr. 691/2022). Nach dem Auf- bau der Filiale werden diese Stellen ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 in den Regelbetrieb des neuen Schulstandorts übergeführt. Die weiteren, für den Betrieb des Standorts notwendigen Stellen sollen gemäss genann- tem Beschluss gesondert beantragt werden. Im Rahmen der Projekt- arbeiten wurde der folgende Stellenbedarf für den Betrieb der Filiale Hohlstrasse festgestellt:
Ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 sollen für die operative und stra- tegische Leitung des Standorts 1,0 zusätzliche Stellen Prorektor/in gemäss MBVO geschaffen werden. Schulen vergleichbarer Grösse (650 Schüle- rinnen und Schüler) werden ebenfalls von dreiköpfigen Schulleitungen geführt. Die künftige Prorektorin bzw. der künftige Prorektor wird den Gesamtbetrieb der Filiale sowie die Nahtstelle zur Kantonsschule Wiedi- kon sicherstellen und die Rektorin oder den Rektor in den Bereichen Finanz- und Personalführung wie auch im Bereich der Betreuung der Schülerinnen und Schüler entlasten. Zudem obliegt ihr bzw. ihm die Ge- samtverantwortung für die vorgesehene Überführung der provisorischen in eine definitive Mittelschule. Zusätzlich wird für den Betrieb der Filiale Hohlstrasse weiteres Per- sonal in Verwaltung und Betrieb benötigt. In Anlehnung an die übrigen kantonalen Mittelschulen wird von folgendem Stellenbedarf ausgegangen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Adjunkt/in 19 1,0 Verwaltungssekretär/in 12 1,0 Bibliothekar/in mbA 14 1,0 Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in 15 1,0 Hausmeister/in 13 1,0 Hauswart/in 11 1,0 Techniker/in 15 3,0 Laborant/in 12 Das Verwaltungs- und Betriebspersonal soll ab dem 1. Januar 2024 an- gestellt werden, damit die Einarbeitung in das neue Aufgabengebiet sowie die Einrichtung der Arbeitsumgebungen vor der Aufnahme des Schul- betriebs erfolgen kann. Die Erweiterung des Stellenplans der Kantons- schule Wiedikon soll einerseits den Betrieb der Filiale Hohlstrasse und anderseits die Planung und den Übergang zur Verselbstständigung der neuen Mittelschule sicherstellen. Durch die standortgebundene perso- nelle Verantwortung und Zugehörigkeit ist bei der Verselbstständigung mit geringerem organisatorischem Aufwand zu rechnen.
C. Kosten Die Kantonsschulen werden durch eine Pauschale für den Schulbetrieb, die aufgrund der Kosten pro Lektion sowie des Lektionenfaktors und der Anzahl Schülerinnen und Schüler berechnet wird, und durch eine Pau- schale für Verwaltung und Betrieb finanziert. Die Kosten der zu schaffen- den Stellen werden ausschliesslich durch die Pauschale für Verwaltungs- und Betriebskosten, die der Kantonsschule Wiedikon zur Verfügung steht, finanziert. Die Gesamtkosten für die 11,0 Stellen betragen rund Fr. 1384 400 pro Jahr. Die Kosten sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan (KEF) 2023–2026 nicht enthalten und sind in den KEF 2024–2027 aufzunehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan der Kantonsschule Wiedikon wird mit Wirkung ab 1. September 2024 folgende SteIle geschaffen: Stellen Richtposition 1,0 Prorektor/in MBVO
II. Im Stellenplan der Kantonsschule Wiedikon werden mit Wirkung ab 1. Januar 2024 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Adjunkt/in 19 1,0 Verwaltungssekretär/in 12 1,0 Bibliothekar/in mbA 14 1,0 Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in 15 1,0 Hausmeister/in 13 1,0 Hauswart/in 11 1,0 Techniker/in 15 3,0 Laborant/in 12
III. Mitteilung an Michel Bourquin, Rektor ad interim der Kantons- schule Wiedikon Zürich, Goldbrunnenstrasse 80, 8055 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli