RRB Nr. 534/2009
Krankenversicherung, Akutspitälervertrag, hoheitliche Genehmigung
8 d’avrigl 2009German3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. April 2009
534. Krankenversicherung (Akutspitälervertrag)
Erwägungen
Für die stationären Taxen der grundversicherten Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohner in der allgemeinen Abteilung der kantonalen und staatsbeitragsberechtigten Akutspitäler galt seit dem 1. Januar 2008 der Akutspitälervertrag 2008. Der Regierungsrat hat den Vertrag mit Beschluss Nr. 731/2008 genehmigt. Der Vertrag war bis 31. Dezember 2008 befristet. Im Dezember 2008 einigten sich das Gesundheits- und Umwelt- departement der Stadt Zürich (GUD), der Verband Zürcher Kranken- häuser (VZK) und das Kantonsspital Winterthur (KSW) einerseits sowie santésuisse anderseits auf die stationären Taxen für das Jahr 2009. Mit Schreiben vom 30. Dezember 2008 ersuchte der VZK um Genehmi- gung des Vertrages. Da der Anhang 2a zum Vertrag einen redaktionel- len Fehler aufwies, wurde mit Schreiben vom 24. Februar 2009 ein von den Vertragsparteien unterzeichneter und entsprechend berichtigter Anhang 2a eingereicht. Nach Art. 46 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) bedürfen Tarifverträge der Genehmigung durch den Regierungsrat. Dieser hat zu prüfen, ob der Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Ein- klang steht. Bevor er einen Entscheid fällt, muss er die Preisüberwachung anhören (Art. 14 Preisüberwachungsgesetz). Vorliegend hat die Preis- überwachung mit Schreiben vom 4. Februar 2009 auf Stellungnahme verzichtet. Der Dachverband der Schweizerischen Patientenstellen (DVSP) liess sich innert der gesetzten Frist nicht vernehmen. Die Schweizerische Patientenorganisation «SPO Patientenschutz» will mit ihrem Schreiben vom 27. Januar 2009 sichergestellt haben, dass die massgeblichen Datenschutznormen berücksichtigt werden. In Art. 5 Abs. 1 lit. d des Vertrages ist festgehalten, dass die Spitäler den Versiche- rern die «Eintrittsdiagnose im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun- gen» zu melden haben. Damit kommt klar kommt zum Ausdruck, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten sind. Mit den für das Jahr 2009 ausgehandelten Tarifen wird die Kostenent- wicklung angemessen berücksichtigt. Neu wird im Vertrag festgehalten, dass bei Spitalaustritt abgegebene Medikamente sowie Mittel- und Gegenstände separat verrechnet werden können. Die übrigen Vertrags- bestimmungen und die Tarifstruktur haben sich bewährt und werden im Wesentlichen beibehalten. Der Vertrag entspricht den Bestimmungen des KVG und ist daher zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der zwischen dem Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich, dem Verband Zürcher Krankenhäuser und dem Kantonsspital Winterthur einerseits sowie santésuisse anderseits geschlossene Vertrag vom 1. Januar 2009 betreffend Verrechnung von stationären Leistungen auf der allgemeinen Abteilung in den Akutspitälern des Kantons Zürich für das Jahr 2009 (Akutspitälervertrag 2009) wird samt berichtigtem Anhang 2a genehmigt.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Die Be- schwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; dieser Beschluss und die als Beweismittel ange- rufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.
III. Dispositiv I und II werden im Amtsblatt veröffentlicht.
IV. Mitteilung an santésuisse Zürich-Schaffhausen, Löwenstrasse 29, Postfach, 8021 Zürich (E), das Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich, Postfach, 8035 Zürich (E), den Verband Zürcher Krankenhäuser, Wagerenstrasse 45, 8610 Uster (E), das Kantonsspital Winterthur, Brauerstrasse 15, Postfach 834, 8401 Winterthur (E), sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi