RRB Nr. 534/2022
Staatskanzlei, Aussenbeziehungen, Stellenplan
30 da mars 2022German4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. März 2022
534. Staatskanzlei (Aussenbeziehungen, Stellenplan)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Staatskanzlei hat 2020 und 2021 ihr Aufgabenportfolio und ihre Struktur im Rahmen des Organisationsentwicklungsprojekts «gemein- sam fokussiert unterwegs» überprüft. Die Neuorganisation trat am 1. Ja- nuar 2022 in Kraft. Zur Präzisierung des Auftrags der Staatskanzlei, der sich aus der Gesetzgebung ergibt, wurden neu drei Leistungsfelder definiert. Diese umfassen die Aufgaben der Staatskanzlei, die einen ent- scheidenden Beitrag an die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit des Kantons Zürich leisten. Das Leistungsfeld Regierungsgeschäfte plant, organisiert und operationalisiert sämtliche Regierungsgeschäfte für den Regierungsrat – von der Erfassung bis hin zur Kommunikation. Im zwei- ten Leistungsfeld – Verwaltungsführung – plant die Staatskanzlei die Regierungstätigkeit sowie initiiert und realisiert strategische Vorhaben im Bereich der digitalen Transformation, welche die Effizienz und die Effektivität des Verwaltungshandelns stetig weiterentwickeln. Im dritten Leistungsfeld – Aussenbeziehungen – vernetzt die Staats- kanzlei die übergeordnete Verwaltungstätigkeit des Kantons. Sie sichert und entwickelt über Dienstleistungen, Kommunikation und Präsenz die Wahrung der Interessen sowie die Reputation des Kantons Zürich und seiner Verwaltung. Das Leistungsfeld Aussenbeziehungen steuert in diesem Feld neu federführend die vielfältigen Verbindungen der Staats- kanzlei zum Kantonsrat. Gemäss § 24 Abs. 1 des Gesetzes über die Orga- nisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (OG RR, LS 172.1) ist die Staatskanzlei «die allgemeine Stabsstelle des Regierungs- rates und seines Präsidiums und dessen Verbindungsstelle zum Kan- tonsrat». Dem Leistungsfeld Aussenbeziehungen ist die bestehende Ab- teilung Aussenbeziehungen zugeordnet, deren Aufgabe sich allgemein aus § 26 Abs. 1 und insbesondere aus § 26 Abs. 2 lit. f OG RR (Vertre- tung gegen aussen) ergibt, konkretisiert in der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (vgl. §§ 22, 24 und 74, LS 172.11).
Die Überprüfung der Aufgaben der Staatskanzlei im erwähnten Pro- jekt hat aufgezeigt, dass die Staatsschreiberin als Verantwortliche für die Verbindungsstelle zum Kantonsrat für die Koordination in diesem Bereich mehr staatskanzleiinterne Unterstützung als bisher benötigt. Die Abteilung Aussenbeziehungen weist seit längerer Zeit eine Knapp- heit an personellen Mitteln bzw. eine Überlastung auf. Den Aussenbe- ziehungen kam in den letzten Jahren insgesamt eine wachsende Bedeu- tung zu. Das Monitoring/Controlling des Umfelds wurde wichtiger, die Arbeiten zugunsten der betreuten Gremien wurden aufwendiger und die Beratungstätigkeit für die Direktionen und Ämter hat zugenommen. Die Auswirkungen der knappen personellen Mittel in der Abteilung Aussenbeziehungen zeigen sich nicht nur, aber in ausgeprägter Weise, wenn grössere Aufträge des Regierungsrates an die Staatskanzlei da- zukommen – z. B. 2019/2020 die Leitung der Evaluation der China-Part- nerschaften samt Umsetzung, ab 2021 die Leitung der direktionsüber- greifenden Arbeitsgruppe zum Verhältnis Schweiz/EU, 2022 der Vierjah- resbericht Aussenbeziehungen. Weil die personellen Mittel knapp waren, musste Überzeit ausbezahlt werden, bei bestimmten Teilaufgaben wurde eine Verzichtsplanung vorgenommen, einzelne Aufgaben und die Weiter- entwicklung von Dossiers wurden zurückgestellt und die unerlässliche Pflege des Netzwerks wurde eingeschränkt. Insbesondere bei den Moni- toring- und Controllingaufgaben, die für die Themenführerschaft und ein funktionierendes Frühwarnsystem, aber auch bei der Interessenver- tretung erforderlich sind, ist eine Verzichtsplanung nicht im Interesse des Kantons.
B. Bedarf Aufgrund der dargelegten Ausgangslage – namentlich die Optimie- rung der Leistungen der Verbindungsstelle zum Kantonsrat und die Aus- stattung der Aussenbeziehungen mit hinreichenden personellen Mit- teln – besteht ein Personalbedarf im Umfang von einer Vollzeitstelle.
C. Mittel und Finanzierung Der Stellenplan der Staatskanzlei wird um eine unbefristete Stelle Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA ergänzt: Ab 1. Januar 2023: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21
Die Kosten für die Stelle belaufen sich jährlich auf rund Fr. 200 000 (Lohnkosten einschliesslich Arbeitgeberbeiträge und Kosten für Infra- struktur). Damit erhöht sich der Mittelbedarf bei der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, ab 2023 jährlich um Fr. 200 000. Die benötigten finanziellen Mittel sind im Budget 2023 und im Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 der Leistungs- gruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, einzustellen. Inner- halb der Staatskanzlei bestehen keine Möglichkeiten, die zusätzliche Stelle zu kompensieren.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Stellenplan der Staatskanzlei wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli