RRB Nr. 552/2016
Anfrage Walter Meier, Uster, betreffend E-Voting - auch im Kanton Zürich Realität?, Beantwortung
7 da zercladur 2016German3 min
Source zh.ch
Anfrage Walter Meier, Uster, betreffend E-Voting - auch im Kanton Zürich Realität?, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 115/2016
Sitzung vom 7. Juni 2016
552. Anfrage (E-Voting – auch im Kanton Zürich Realität?) Kantonsrat Walter Meier, Uster, hat am 21. März 2016 folgende Anfrage eingereicht: Als Antwort auf eine Anfrage aus dem Jahr 2011 hat der Regierungsrat geantwortet, dass die Entwicklung und der Einsatz eines neuen Systems (E-Voting) nach Möglichkeit mit anderen Kantonen und unter Mitwir- kung des Bundes erfolgen sollen. Zudem hat der Regierungsrat geant- wortet, dass ab 2012 auf weitere Testabstimmungen mit dem bestehen- den kantonalen E-Voting- System verzichtet wird. In der Zwischenzeit sind wir im Jahr 2016 und die Kantonsratswahlen und die Nationalratswahlen (2015) vorbei. Vor allem für die Ausland- schweizer in Übersee wäre E-Voting aber sehr wichtig. Zudem könnte mit E-Voting vermutlich auch die Stimmbeteiligung erhöht werden. Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie wichtig ist dem Regierungsrat E-Voting? Mit welcher Priorität verfolgt der Regierungsrat eine Lösung?
2. Die nächsten Kantonratswahlen finden 2019 statt. Ist es realistisch anzunehmen, dass für die nächsten Regierungsrats- und Kantonsrats- wahlen ein E-Voting-System zur Verfügung steht, das den Sicherheits- anforderung des Regierungsrats genügt? Oder zumindest für die Na- tionalratswahlen?
3. Falls 2019 nicht realistisch ist – welchen Termin strebt der Regierungs- rat an?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Walter Meier, Uster, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat verfolgt E-Voting weiterhin als prioritäres Kern- projekt 14 des Umsetzungsplans der E-Government-Strategie 2013–2016. Vote électronique ist auch eines der acht strategischen Projekte des Schwerpunktplans 2016–2019 von E-Government Schweiz. Ein wichtiges Element für die Einführung von flächendeckendem E-Voting ist auch die Verfügbarkeit der Kantonalen Einwohnerplattform (KEP) mit dem
zentralen Stimmregister, die gemäss Planung in der zweiten Jahreshälfte 2018 zur Verfügung steht. Für weitere Einzelheiten kann auf Beschluss Nr. 551/2016 verwiesen werden, mit dem der Regierungsrat die Direktion der Justiz und des Innern beauftragt hat, ein breit abgestütztes Vorpro- jekt zur Klärung der grundlegenden technischen und organisatorischen Auswirkungen verschiedener Varianten der flächendeckenden Einfüh- rung von E-Voting durchzuführen und darüber Bericht zu erstatten. Zu Frage 2: Gemäss Planung verschiedener Anbieter sollten in technischer Hin- sicht etwa ab 2018 E-Voting-Systeme mit universeller Verifizierbarkeit zur Verfügung stehen. Die universelle Verifizierbarkeit ist eine Voraussetzung dafür, dass 100% des Elektorats zu E-Voting zugelassen werden kann. Es ist dennoch fraglich, ob die Wahlen 2019 im Kanton Zürich mit E-Voting durchgeführt werden können. Das erwähnte Vorprojekt (vgl. Beantwor- tung der Frage 1) mit nachfolgendem politischem Entscheidungsprozess wird erfahrungsgemäss mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen. Für die anschliessende Ausschreibung, die Entwicklung und die Anpassung des E-Voting-Systems an die kantonalen Rechtsgrundlagen zu den poli- tischen Rechten und das Bewilligungsverfahren ist ebenfalls mindestens ein Jahr zu veranschlagen. Da Wahlen den komplexesten der abzubilden- den Geschäftsfälle darstellen, ist eine Einführung des flächendeckenden E-Votings bis zu den Wahlen 2019 nicht gesichert. Zu Frage 3: Der Regierungsrat rechnet mit einer Einführung von flächendecken- dem E-Voting ab 2019 oder 2020.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi