RRB Nr. 563/2017
Stadt Zürich, Forchstrasse, HVS 347, Projektgenehmigung
21 da zercladur 2017German3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Juni 2017
563. Strassen (Zürich, Forchstrasse HVS 347)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 27. März 2017 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Pro- jekt für die Instandsetzung der Forchstrasse, im Abschnitt Freiestrasse bis Haltestelle Burgwies, Zürich (Projekt Nr. 06 281), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechen- barkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, den Strassenbelag und teilweise den gesamten Strassenoberbau der Forchstrasse im Abschnitt Freiestrasse bis Halte- stelle Burgwies wegen seines schlechten Zustandes anschliessend an Werk- leitungsarbeiten zu erneuern. Die Randabschlüsse werden so angepasst, dass eine durchgängig 3 m breite Fahrspur für den motorisierten Indivi- dualverkehr gewährleistet wird. Die Einmündung der Hammer- in die Forchstrasse wird neu als Trottoirüberfahrt ausgestaltet. Die bestehende Tramhaltestelle Weltistrasse liegt in einer Kurve; deshalb kann ein behin- dertengerechter Ausstieg nur mittels einer Faltrampe gewährleistet wer- den. Um die Benutzung der Faltrampe zu ermöglichen, werden sowohl Perron- und Fahrbahnbreiten als auch die Höhe der Haltekante leicht an- gepasst. Zudem wird die Haltestelleninsel der Haltestelle Weltistrasse Richtung stadtauswärts zum Schutz der Fahrgäste um rund 5 m verlängert und entsprechend den heutigen technischen Anforderungen erstellt. Der Baubeginn ist für Herbst 2017 vorgesehen. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Herbst 2018. Mit Schreiben vom 4. August 2011 äusserte sich das AFV im Rahmen der Begehrensäusserung nach § 45 des StrG zum Projekt. Die in den Stel- lungnahmen geäusserten Bemerkungen wurden vollständig berücksich- tigt. Mit dem Vorhaben wird die Leistungsfähigkeit der Forchstrasse nicht verändert. Da an der Strassenoberfläche nur untergeordnete Anpassungen ohne weitere Auswirkungen auf die Umgebung vorgenommen werden, verzich- tete die Stadt Zürich auf das Mitwirkungsverfahren der Bevölkerung ge- mäss § 13 Abs. 1 des StrG und auf das Auflageverfahren gemäss §§ 16 ff. StrG. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 1066/2016 vom 21. Dezember 2016 wurde das Projekt festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Geneh- migung steht nichts entgegen.
Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Forchstrasse, im Abschnitt Freiestrasse bis Haltestelle Burgwies, betragen voraussichtlich rund Fr. 5 986 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendun- gen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 990 000 und zulasten der Unterhaltspauschale auf rund Fr. 610 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Ab- rechnung über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Forchstrasse, im Abschnitt Freiestrasse bis Haltestelle Burgwies, wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi