RRB Nr. 574/2013
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Villa Wolfer, Winterthur, Übertragung in das Finanzvermögen
29 da matg 2013German3 min
Source zh.ch
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Villa Wolfer, Winterthur, Übertragung in das Finanzvermögen
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Mai 2013
574. Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Erwägungen
(Villa Wolfer, Rosenrain 17, Winterthur, Übertragung in das Finanzvermögen) Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD) betreibt in der Villa Wolfer, Rosenrain 17, in Winterthur-Veltheim im Rahmen der am- bulanten kinder- und jugendpsychiatrischen Grundversorgung seine Regionalstelle für die Bezirke Winterthur und Andelfingen. Auf Ende April 2013 wird diese Regionalstelle in das vormalige Personalhaus P5 des Kantonsspitals Winterthur an der Albanistrasse 24 verlegt und dort um eine Tagesklinik mit 16 Plätzen erweitert. Für die erforderlichen Umbauten am neuen Standort bewilligte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 842/2012 eine Ausgabe von Fr. 3 165 000. Die Liegenschaft Rosen- rain 17 wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für den KJPD benötigt und ist daher in das Finanzvermögen zu übertragen. Die Liegenschaft ist in der Anlagenbuchhaltung des KJPD wie folgt erfasst: Kat.-Nr. Bezeichnung Adresse Fläche Buchwert Land Buchwert (in m2) in Franken Gebäude 1 8955 Land 10 265 672 440 Wohnhaus Rosenrain 17 1 215 418 Zwischentotal 672 440 1 215 418 Total 1 887 858 Das aufgeführte Grundstück und das Gebäude werden für die Erfül- lung öffentlicher Aufgaben nicht mehr benötigt und sind deshalb gestützt auf § 44 Abs. 2 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) zum Buchwert in das Finanzvermögen zu übertragen. Der Übertragungswert für die Liegenschaft beläuft sich mit Stand vom 1. Mai 2013 für das Grundstück auf Fr. 672 440 und für das Gebäude auf Fr. 1 215 418. Insgesamt ergeben sich Fr. 1 887 858. Für die Übertra- gung ist gemäss § 58 Abs. 1 lit. c des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) in Verbindung mit § 44 Abs. 1 FCV (e contrario) der Regierungsrat zuständig. Die Übertragung des Grundstückes im Wert von Fr. 672 440 erfolgt in der Investitionsrechnung des Buchungskreises Nr. 6480 über das Konto 6000 0 00000 «Übertragung VV in FV Grundstücke». Die Pas- sivierung erfolgt in der Bilanz des Buchungskreises Nr. 6480 über das Konto 1 400 0 00000 «Grundstücke VV».
Die Übertragung des Gebäudes im Wert von Fr. 1 215 418 erfolgt in der Investitionsrechnung des Buchungskreises Nr. 6480 über das Konto 6040 0 00000 «Übertragung VV in FV Hochbauten». Die Passivierung erfolgt in der Bilanz des Buchungskreises Nr. 6480 über das Konto 1 404 0 00000 «Hochbauten VV». Die Übertragungswerte werden in der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaftenerfolg, im Konto 1084 0 00000 Gebäude FV (Gebäude und überbaute Grundstücke) verbucht. Nach der Übertragung sind die Liegenschaften zum Verkehrswert zu bewerten (vgl. § 56 Abs. 1 CRG). Allfällige Buchgewinne oder Verluste fallen der Leistungsgruppe Nr. 8710 zu. Die Übertragung der Liegenschaft ins Finanzvermögen erfolgt auf den 1. Mai 2013.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Liegenschaft Villa Wolfer, Rosenrain 17, Winterthur, des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes wird rückwirkend auf den 1. Mai 2013 zum Übertragungswert von Fr. 1 887 858 vom Verwaltungs- vermögen der Gesundheitsdirektion in das Finanzvermögen übertragen.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi