RRB Nr. 58/2025
Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung, Vernehmlassung
29 da schaner 2025German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2025
58. Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung
Erwägungen
(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 30. Oktober 2024 eröffnete das Eidgenössische De- partement des Innern das Vernehmlassungsverfahren zu einer Ände- rung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV, SR 832.202). Die Verordnungsänderung wird vor dem Hintergrund vorgeschlagen, dass der Bundesrat am 31. Januar 2024 das Reglement Grossereignis der Ersatzkasse UVG mit Ausnahme von dessen Art. 26 genehmigt hatte. Dieses Reglement regelt insbesondere die Einzelheiten der Finanzie- rung des Ausgleichsfonds beim Eintritt eines Grossereignisses. Der Fonds soll im Falle einer Katastrophe für Solidarität zwischen den UVG- Versicherern sorgen, indem die Aufwendungen ab einem gewissen Schwel- lenwert durch den Fonds gedeckt werden. Dieser wird über Prämienzu- schläge finanziert, die bei allen versicherten Betrieben erhoben werden. Der Grund für die Nichtgenehmigung des Art. 26 liegt darin, dass das Bundesamt für Justiz die Notwendigkeit einer Präzisierung von Art. 95a Abs. 4 UVV erkannt hatte. Die Präzisierung bezieht sich auf den letzten Zuschlag, der bei den versicherten Betrieben bei der Schliessung des Fonds zu erheben ist. Damit dieser Zuschlag im Reglement vorgesehen werden kann, ist eine Grundlage in der Verordnung erforderlich, wes- halb diese entsprechend zu ergänzen ist. Gemäss dem erläuternden Bericht haben die geplante Verordnungs- anpassung sowie die Genehmigung des Art. 26 des Reglements Gross- ereignis durch den Bundesrat keine Auswirkungen auf Kantone und Ge- meinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an auf- sicht@bag.admin.ch und GEVER@bag.admin.ch): Mit Schreiben vom 30. Oktober 2024 unterbreiteten Sie uns eine Vor- lage zur Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (SR 832. 202). Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und verzichten auf Bemerkungen, zumal die Vorlage gemäss dem erläuternden Bericht keine Auswirkungen auf die Kantone hat.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli