Lexipedia

Decision

RRB Nr. 587/2017

Rotationsgewinne 2016, Berichterstattung, Kenntnisnahme

28 da zercladur 2017German4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Juni 2017

587. Berichterstattung Rotationsgewinne 2016

Erwägungen

1. Ausgangslage und Auftrag Rotationsgewinne entstehen, wenn Funktionen durch Mitarbeitende besetzt werden, deren Lohnniveau tiefer ist als das der Vorgängerinnen oder Vorgänger. Mit der Berichterstattung Rotationsgewinne 2005–2007 (vgl. RRB Nr. 1294/2008) wurde die Methodik zur Berechnung der Ro- tationsgewinne festgelegt. Von 2005 bis 2015 schwankten die Rotations- gewinne der Direktionen zwischen 0,2% und 1,4% der Lohnsumme. Die Verwendung der Rotationsgewinne in der Finanzplanung des Kan- tons wird jeweils in den Richtlinien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan und zum Budget festgelegt.

2. Ergebnisse Rotationsgewinne 2016 je Direktion und Personalgruppe Rotationsgewinne werden massgeblich von der Lohndifferenz zwischen den ein- und austretenden Mitarbeitenden und der Anzahl bzw. dem ge- samten Beschäftigungsgrad der ein- und austretenden Mitarbeitenden beeinflusst. Beide Einflussgrössen sollen aus personalpolitischen Über- legungen nicht gesteuert werden, was bedeutet, dass bei den Rotations- gewinnen eine Zielgrösse weder festzulegen noch anzustreben ist. Die Rotationsgewinne werden auf der Grundlage des Personalbestandes der Direktionen gemäss der Personal- und Lohnstatistik des jeweiligen Be- richtsjahres berechnet. Ausgenommen sind die Staatskanzlei, die Rechts- pflege, die Behörden und die selbstständigen Anstalten. Bei den Rotationsgewinnen werden zudem Anstellungen im Stunden- lohn nicht berücksichtigt, da diese in der Regel variabler sind und die Zuordnung zu einer bestimmten Funktion nicht zwingend beim folgen- den Anstellungsverhältnis gültig bleibt. Darüber hinaus werden Ausbil- dungsfunktionen, Magistratsfunktionen und Kommissionsmitglieder nicht berücksichtigt, die in der Personalstatistik unter der Rubrik «Übrige» aus- gewiesen werden. Grundlage der Berechnung der Rotationsgewinne sind die Grundlöhne ohne Zulagen wie Kinderzulagen, Schichtzulagen oder Dienstaltersgeschenke. Die Rotationsgewinne werden je Direktion aus- gewiesen. Zudem werden die Rotationsgewinne einerseits nach den Lehr- personen (in der Bildungsdirektion) und anderseits nach dem Verwal- tungspersonal gemäss Personalverordnung (kurz: Verwaltungspersonal) ausgewertet.

Tabelle 1: Rotationsgewinne 2016 je Direktion Direktion Lohnsumme 2016 Rotationsgewinn 2016 Rotationsgewinn 2016 (Grundlohn) in Tausend Franken in Tausend Franken in % der Lohnsumme Direktion der Justiz und des Innern 180 889 662 0,4 Sicherheitsdirektion 393 197 1 585 0,4 Finanzdirektion 102 291 877 0,9 Volkswirtschaftsdirektion 88 999 411 0,5 (einschliesslich ALK, ZVV) Gesundheitsdirektion 222 204 1 187 0,5 Bildungsdirektion 1 783 958 23 451 1,3 Baudirektion 157 009 1 201 0,8 Total Direktionen 2 928 547 29 374 1,0

Tabelle 2: Rotationsgewinne 2016 je Personalgruppe Personalgruppe Lohnsumme 2016 Rotationsgewinn 2016 Rotationsgewinn 2016 (Grundlohn) in Tausend Franken in Tausend Franken in % der Lohnsumme Lehrpersonen (Bildungsdirektion) 1 630 758 22 334 1,4 Verwaltungspersonal 1 297 789 7 040 0,5 Total Direktionen 2 928 547 29 374 1,0

3. Beurteilung der Rotationsgewinne 2016 betragen die Rotationsgewinne aller Direktionen insgesamt 1,0% der Lohnsumme und liegen, je nach Direktion, zwischen 0,4% und 1,3%. Wie in den Vorjahren ist 2016 der prozentuale Anteil der Rotations- gewinne in der Bildungsdirektion bzw. bei den Lehrpersonen höher als beim Verwaltungspersonal. Die Lehrpersonen verweilen tendenziell län- ger in ihrer Funktion als das Verwaltungspersonal, da ein Funktionswech- sel in der Regel mit einem Berufswechsel verbunden ist. Ausserdem ist die Einstufung bei Anstellungen von Lehrpersonen stark reglementiert, sodass bei Neuanstellungen im Lohnbereich kein Spielraum besteht, um auf Veränderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren. Das Lohnsystem der Lehrpersonen sieht zudem Lohnstufen mit zwingenden Lohnerhöhun- gen vor. Diese gemäss der Lehrpersonalverordnung und der Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung automatischen Lohnerhöhungen wer- den durch die bei den Lehrpersonen entstandenen Rotationsgewinne finanziert.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Berichterstattung zu den Rotationsgewinnen 2016 wird Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (Peter Reinhard, Präsident VPV, c/o EVP ZH, Josefstrasse 32, 8005 Zü- rich), den VPOD Zürich (Roland Brunner, Regionalsekretär, Birmens- dorferstrasse 67, Postfach 8180, 8036 Zürich), die Geschäftsleitung und die Finanzkommission des Kantonsrates, die obersten kantonalen Gerichte, die Finanzkontrolle, den Ombudsmann, den Datenschutzbeauftragten so- wie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi