RRB Nr. 598/2015
Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Änderung, Inkraftsetzung
10 da zercladur 2015German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juni 2015
598. Gesetz über Controlling und Rechnungslegung
Erwägungen
(Änderung vom 9. März 2015, Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 9. März 2015 eine Änderung des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (Beitragsschlüssel Sportfonds und Lotteriefonds; ABl 2015-03-13). Mit Verfügung vom 18. Mai 2015 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist (ABl 2015-05-22). Der neue Verteilschlüssel soll ab dem Jahr 2016 angewendet werden, weshalb die Gesetzesände- rung auf den 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen ist.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 9. März 2015 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (Beitragsschlüssel Sportfonds und Lotteriefonds) wird auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt und von Dispo- sitiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Finanz- direktion sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi