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RRB Nr. 603/2025

Justizvollzug und Wiedereingliederung, Stellenplan

4 da zercladur 2025German3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juni 2025

603. Justizvollzug und Wiedereingliederung, Stellenplan

Erwägungen

1. Ausgangslage Gemäss § 7 der Justizvollzugsverordnung (JVV; LS 331.1) hat Justiz- vollzug und Wiedereingliederung (JuWe) den Betrieb der für die Durch- führung des Vollzugs notwendigen Institutionen sicherzustellen und für die Durchführung von Vollzugs-, Therapie-, Beratungs- und Behand- lungsformen Sorge zu tragen. Zudem gehört zum Leistungsauftrag, neben einer psychiatrisch-psychologischen auch die medizinisch-soma- tische Grundversorgung und ambulante Pflegeversorgung (Spitex) in allen Vollzugseinrichtungen zu gewährleisten. Der Regierungsrat hat am 16. April 2025 die Schaffung der neuen Hauptabteilung Medizini- scher Dienst durch eine entsprechende Änderung der JVV beschlossen (RRB Nr. 431/2025). Um den Leistungsauftrag erfüllen zu können, muss JuWe nun eine Dachorganisation in Form einer Poliklinik für die soma- tische Versorgung errichten. Dazu ist eine von der Gesundheitsdirektion zu erteilende, gesundheitspolizeiliche Betriebsbewilligung für ambu- lante ärztliche und zahnärztliche sowie pflegerische Leistungen not- wendig.

2. Anpassungen im Einzelnen Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung einer Poliklinik durch die Gesundheitsdirektion sind unter anderem das Be- stehen einer Hauptabteilungsleitung sowie einer ärztlichen Leitungs- stelle. Die Hauptabteilungsleiterin oder der Hauptabteilungsleiter führt die neue Hauptabteilung und trägt die Gesamtverantwortung für die operative Leitung. Dazu ist eine Stelle in der Richtposition Hauptab- teilungschef/in LK 26 VVO auf den 1. Januar 2026 zu schaffen. Dank der ärztlichen Leitungsstelle wird zudem eine Abrechnung der ärztlichen Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegever- sicherung ermöglicht. Die dafür notwendige Stelle in der Richtposition Leitende/r Arzt/Ärztin LK 26 VVO soll per 1. Juli 2025 durch eine Umwandlung einer bestehenden Stelle in der Richtposition Oberarzt/ -ärztin LK 23 VVO geschaffen werden. bisher neu Stellen Richtposition Klasse VVO Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Oberarzt/-ärztin 23 1,0 Leitende/r Arzt/Ärztin 26

Bei der Schaffung der Stelle Hauptabteilungsleiter/in Medizinischer Dienst handelt es sich um eine Stellenaufstockung. Das Personalamt hat die Einreihung geprüft und als nachvollziehbar beurteilt. Die Ein- reihung der umzuwandelnden Stelle Oberarzt/ärztin LK 23 VVO in die Richtposition Leitende/r Arzt/Ärztin LK 26 VVO wurde vom Personal- amt ebenfalls geprüft und als nachvollziehbar beurteilt.

3. Finanzierung Für die neu zu schaffende Stelle Hauptabteilungschef/in LK 26 VVO ist mit jährlich wiederkehrenden Kosten von rund Fr. 270 000 zu rechnen. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden kompensiert.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung wird mit Wirkung ab 1. Januar 2026 folgende Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Hauptabteilungschef/in 26

II. Der Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung wird mit Wirkung ab 1. Juli 2025 wie folgt geändert: bisher neu Stellen Richtposition Klasse VVO Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Oberarzt/-ärztin 23 1,0 Leitende/r Arzt/Ärztin 26

III. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli