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RRB Nr. 61/2010

Gemeindewesen, Sicherheitszweckverband Glattfelden-Stadel-Weiach, neue Statuten, Genehmigung

20 da schaner 2010German2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Sicherheitszweckverband Glattfelden-Stadel-Weiach, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Januar 2010

61. Gemeindewesen (Sicherheitszweckverband Glattfelden-Stadel-Weiach)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Glattfelden, Stadel und Weiach bilden seit 1998 einen Zweckverband für den Betrieb einer regional tätigen Feuerwehr und Zivilschutzorganisation (RRB Nr. 405/1998). Aufgrund der Vorgabe der Kantonsverfassung, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Statuten einer Totalrevision zu unterziehen. Am 15., 16. und 23. Juni 2009 haben die Stimmberechtigten der drei Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Die Bezirksräte Bülach und Dielsdorf haben bestätigt, dass gegen die Gemeindebe- schlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferendums im Ver- bandsgebiet. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Sicherheitszweckverbands Glattfelden-Stadel- Weiach werden genehmigt.

II. Mitteilung an den Sicherheitszweckverband Glattfelden-Stadel- Weiach, c/o Gemeindeverwaltung Glattfelden, Dorfstrasse 74, 8192 Glatt- felden, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Glattfelden,

Dorfstrasse 74, 8192 Glattfelden, Stadel, Zürcherstrasse 15, 8174 Stadel, und Weiach, Stadlerstrasse 7, 8187 Weiach, den Bezirksrat Bülach, Bahn- hofstrasse 3, 8180 Bülach, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi