Radio Sunshine AG, Gesuch um wirtschaftliche Übertragung der Konzession, Schreiben an das UVEK
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Mai 2011
622. Radio Sunshine AG (Gesuch um wirtschaftliche Übertragung der
Erwägungen
Konzession, Anhörung)
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Zustelladresse: BAKOM, Abteilung Radio und Fernsehen, 2501 Biel): Mit Zuschrift vom 19. April 2011 hat uns das Bundesamt für Kom- munikation (BAKOM) eingeladen, zum Gesuch um wirtschaftlichen Übergang der Radio Sunshine AG bis zum 20. Mai 2011 Stellung zu nehmen. Die Radio Sunshine AG hat seit dem 7. Juli 2008 eine Konzession für ein UKW-Radio mit Leistungsauftrag ohne Gebührenanteil für das Ver- sorgungsgebiet Nr. 21 (Innerschweiz Nord) gemäss Anhang 1, Ziffer 4 zur Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (RTVV, SR 784.401) inne. Dieses umfasst vor allem die Kantone Zug, Nidwalden, Schwyz, Luzern und mit dem Bezirk Affoltern auch den Kanton Zürich. Die Radio Sunshine AG war seinerzeit die einzige Bewerberin für das be- treffende Versorgungsgebiet. Dem Gesuch liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Aktienanteil des bisherigen Mehrheitsaktionärs soll auf zwei neue Hauptaktionäre und in einem geringeren Umfang auf den bisherigen Geschäftsleiter übertragen werden. Das Ziel der neuen Beteiligungsstruktur bestehe im Wesentlichen darin, die Aktivitäten der Radio Sunshine AG auf der Grundlage der bestehenden Konzession fortzuführen. Dem Gesuch steht aus unserer Sicht nichts entgegen.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrats, und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi