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Bodenkundliche Kartierung der Wälder mit sauren Böden, neue Ausgabe, Ausführung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juni 2013

622. Bodenkundliche Kartierung der Wälder mit sauren Böden

Erwägungen

A. Ausgangslage Fast ein Drittel der Zürcher Kantonsfläche oder rund 50 000 ha sind mit Wald bestockt. Davon sind mutmasslich rund 13 000 ha von der star- ken Versauerung betroffen. Schätzungen aus der Kantonalen Boden- überwachung ergeben, dass über die Hälfte der Waldböden bis mindes- tens 20 cm Bodentiefe stark versauert (pH-Werte <4,3) ist. Häufig ist der gesamte Hauptwurzelraum (0–60 cm) von dieser Versauerung betroffen, in verschiedenen Gebieten des Kantons gar der gesamte Wurzelraum (>180 cm). Dabei sind pH-Werte unterhalb von 3,8 in den obersten 100 cm Boden nicht selten. Auf sehr stark versauerten Standorten wurde zudem festgestellt, dass die pH-Werte innerhalb von fünf Jahren weiter sanken. Die Versauerung der Waldböden und die damit verbundene Freiset- zung von Aluminium schaden Bodenlebewesen wie Mikroorganismen oder Regenwürmer und den Wurzeln der Pflanzen erheblich. Zudem können in solchen Böden deutlich weniger Nährstoffe gespeichert und weniger Schadstoffe zurückgehalten werden. Diese Böden verarmen und ihre Fruchtbarkeit nimmt ab. Durch das geschwächte Wurzelwerk sind die Bäume anfälliger auf Windwurf. Die verminderte biologische Aktivi- tät im Boden wirkt sich negativ auf die Bodenstruktur aus, die Gefüge- stabilität nimmt ab. Eine weit fortgeschrittene Versauerung mobilisiert zudem Schadstoffe wie Cadmium oder Nickel, die so in erhöhter Menge ins Grundwasser gelangen. Dies gefährdet das heute sauberste Grund- wasser, das im Bereich von Wäldern gefasst wird und einen wesentlichen Anteil unserer Trinkwasserversorgung bildet. Der heutige Säureeintrag aus der Atmosphäre beschleunigt die Ver- sauerung der Waldböden gebietsweise erheblich. Ursachen sind vor allem Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft und Stickoxid-Emissio- nen aus dem Verkehr. Die Bodenversauerung wird zudem durch grosse Niederschläge, kalkarmes oder durchlässiges grobkörniges Ausgangsge- stein, ebenes Gelände, fortgeschrittene Bodenentwicklung (z. B. auf Riss- moräne) und geringe biologische Bodenaktivität begünstigt.

B. Strategie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Waldböden Zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Fruchtbarkeit der Waldbö- den muss die Versauerung bekämpft werden. Zentral dabei ist die Ver- minderung des Eintrags von Säurequellen in den Boden (Quellen- stopp). Das bereits angelaufene Ressourcenprogramm Ammoniak (KR-Nr. 4811a/2012) sieht vor, bis 2016 die Ammoniak-Emissionen der Landwirtschaft um 80% zu senken. Auf stark versauerten Standorten wird dem Problem in erster Linie mit waldbaulichen Massnahmen wie dem Anpflanzen von Baumarten mit leicht abbaubarer Streu entgegen- getreten. Daneben ist vorgesehen, in Zusammenarbeit mit dem Bundes- amt für Umwelt und der eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft versuchsweise Revitalisierungsmassnahmen wie Kalkung zu testen. Derzeit sind solche Massnahmen in der Schweiz nicht zugelassen, in anderen Ländern wie Deutschland werden sie in Wäldern auf sauren Böden zum Teil grossflächig angewendet. Um geeignete Massnahmen am richtigen Ort gezielt anwenden zu kön- nen, sind jedoch gute Kenntnisse der Bodeneigenschaften wichtig. Eine systematische flächendeckende Erfassung von Aufbau und Chemismus der Waldböden fehlt bislang. Gemäss Art. 33 des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) haben die Kantone Massnahmen zu ergreifen, wenn die Bodenfruchtbarkeit in bestimmten Gebieten langfristig nicht mehr ge- währleistet ist. Dazu ist die Bodenqualität vorerst zu erfassen. So ist es auch nach § 25 Abs. 2 lit. b des Kantonalen Waldgesetzes (LS 921.1) Auf- gabe der zuständigen Direktion, den Zustand des Waldes zu erfassen. Bereits 1988 bewilligte der Kantonsrat einen Kredit von rund 7 Mio. Franken mit dem Ziel, die Zürcher Landwirtschafts- und Waldböden im Massstab 1 : 5000 zu kartieren (Vorlage 2865). Er anerkannte damals die Bedeutung einer solchen Kartierung für die land- und forstwirtschaft- lichen Beratungsdienste sowie Bereiche des Umwelt- und Gewässer- schutzes. Die Waldbodenkarte sollte u. a. Informationen über eine standortgerechte Baumartenwahl, die Produktionsfähigkeit der Böden sowie über bodenpflegliche und bodenerhaltende Massnahmen liefern. Aus Kostengründen musste 1994 auf die Waldbodenkartierung ver- zichtet werden (Vorlage 3386). Diese Lücke soll nun mit einer Kartie- rung der am stärksten versauerten Waldböden teilweise geschlossen werden.

C. Inhalt und Nutzen der Waldbodenkarte Bodenkarten geben neben dem Bodentyp (Klassifikation des Bodens) flächenbezogen u. a. Auskunft über Bodeneigenschaften und -funktionen: – pflanzennutzbare Gründigkeit: entspricht dem durchwurzelbaren Bo- denvolumen, Mass für das Wasser- und Nährstoffspeichervermögen

– Wasser- und Lufthaushalt: Durchlässigkeit von Böden für Sicker- wasser, Durchlüftung des Bodens (Sauerstoffversorgung der Baum- wurzeln), Verhalten von Grund- und Stauwasser – Bodengerüst und -gefüge: Körnung der Feinerde, Qualität und Vertei- lung der organischen Substanz, Anteil der Steine, Gefügetyp und -aus- prägung – Chemismus und Mineralogie: Kalkgehalt und Säuregrad (pH-Wert), Speicher- und Rückhaltevermögen für Nähr- und Schadstoffe Von der naturwissenschaftlichen Bodenkarte mit den direkt ersichtli- chen geografisch dargestellten Bodeneigenschaften lassen sich weitere Karten für die forstwirtschaftliche Praxis, den Boden-, den Gewässer- und den Naturschutz, die Raumplanung sowie weitere Anwendungsgebiete ableiten: – Bodenversauerung und deren Bekämpfung: Lage der stark versauer- ten Böden, Empfindlichkeit der Böden hinsichtlich Säureeintrag bzw. Säure- und Basenpuffervermögen, Optimierung der Methoden zur Be- kämpfung der Bodenversauerung, Erhaltung von Bodenlebewesen wie Regenwürmer, Prüfung bzw. Planung ausserordentlicher Massnahmen wie Kalkung der Waldböden oder Holzascheausbringung – Waldpflege, -nutzung und -planung: Baumartenwahl, Verdichtungs- und Erosionsanfälligkeit von Böden bei der Bewirtschaftung (Befahrbar- keit mit Maschinen), Waldfunktionenplanung, Planung von Melioratio- nen und Waldstrassen – Verhalten von Nähr- und Schadstoffen im Boden und Gefährdungs- abschätzung: Speicherung, Rückhaltevermögen, Mobilität und Aus- trag; Abschätzung der Gefährdung von Schutzgütern wie Grund- bzw. Trinkwasser durch Schadstoffmobilisierung und -verlagerung bzw. -aus- waschung (Schwermetallauswaschung) – Modellieren und Vorhersagen von Naturgefahren: Lage gefährdeter Böden; Wasserrückhaltung von Böden z. B. im Zusammenhang mit Hochwasser, Verformbarkeit und Fliessverhalten von nassen Böden, Modellierung und Prävention der Erosionsgefahr und des erosions- bedingten Bodenverlustes, Risikoabschätzung von Murgängen

D. Erstellen der Bodenkarte Das heutige Projekt sieht vor, diejenigen Waldböden, die mutmasslich der Versauerung am stärksten ausgesetzt sind (rund 6000 ha), im Mass- stab 1 : 5000 zu kartieren. Methodisch soll grundsätzlich gleich vorge- gangen werden wie bei der landwirtschaftlichen Bodenkarte bzw. wie bei den gegenwärtigen Bodenkartierungen der Kantone Luzern und Solothurn. Die Kartierung erfolgt anhand von repräsentativen Boden-

profilen und -bohrungen, Abgrenzungsarbeiten im Wald, Labortests sowie geeigneten Näherungsmethoden (Modellierung). Das Verfahren wurde 2011 und 2012 mit positivem Ergebnis auf seine Machbarkeit hin geprüft. Insgesamt wird mit einem Arbeitsumfang von rund zwölf Mann- jahren in einem Zeitraum von fünf Jahren gerechnet. Projektleitung, Kartierung, Laborarbeiten und Qualitätssicherung sollen von ver- schiedenen externen Unternehmen wahrgenommen werden. Ausschrei- bung und Vergabe erfolgen nach Submissionsverordnung und werden in Lose gegliedert.

E. Kosten Es wird mit folgenden Kosten gerechnet: Position Flächen Kosten-Ansatz Gesamtkosten 6000 ha in Franken in Franken Feldaufnahmen Kartierung 6 000 ha 250 1 500 000 Bodenprofile 300 Stk. 1 150 345 000 Zusatzbohrungen 4 800 Stk. 50 240 000 Summe Feldaufnahmen 2 085 000 Analytikkosten Analytik Profile (stark sauer) 100 Stk. 1 350 135 000 Analytik Profile (übrige) 200 Stk. 700 140 000 Zusatzbohrungen (Proben) 2 000 Stk. 70 140 000 Summe Kosten Analytik 415 000 Information und Wissenstransfer 30 000 Reserve 270 000 Summe 2 800 000 Wegen der Einarbeitung des Projektteams werden im ersten Jahr der Kartierung nur zwei Lose vergeben, danach während dreier Jahre fünf Lose und im Abschlussjahr drei Lose. Die zeitliche Staffelung der Lose schlägt sich wie folgt auf die Kosten nieder: Jahr Lose Fläche Kosten (Anzahl) Hektar in Franken 1 (2013) 2 600 250 000 2 (2014) 5 1 500 625 000 3 (2015) 5 1 500 625 000 4 (2016) 5 1 500 625 000 5 (2017) 3 900 375 000 Information/Wissenstransfer 30 000 Reserve 270 000 Gesamt 20 6 000 2 800 000

Die Kosten von Fr. 2 800 000 werden dem Buchungskreis 8850, Fach- stelle Bodenschutz, Konto 3130 0 80250, Dienstleistungen für Leistungs- vollzug, PSP Nr. 88Y-500-13-001, belastet. Im Globalbudget 2013 sind Fr. 275 000 sowie in den Planjahren 2014–2016 des KEF 2013–2016 Fr. 1 050 000, insgesamt Fr. 1 325 000 für die Planjahre 2013–2016 in der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, eingestellt. Es fehlen somit im KEF 2013–2016 Fr. 1 475 000. Für den KEF 2014–2017 sind insgesamt Fr. 2 525 000 gemäss den zu erwartenden Kosten wie folgt einzustellen: in Franken Planjahr 2014: 700 000 Planjahr 2015: 700 000 Planjahr 2016: 700 000 Planjahr 2017: 425 000 Die Erstellung einer Bodenkarte der von starker Versauerung betrof- fenen Gebiete im Wald ist eine unabdingbare Grundlage für die Umset- zung von standortbezogenen Massnahmen gegen die Versauerung und ist unverzüglich an die Hand zu nehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die bodenkundliche Kartierung der Wälder mit stark sauren Böden wird eine neue Ausgabe von Fr. 2 800 000 zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. Januar 2013)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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