RRB Nr. 629/2014
Finanzdirektion, Kommissionen, Amtsdauer 2011-2015, Änderung
4 da zercladur 2014German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juni 2014
629. Finanzdirektion, Kommissionen
Erwägungen
(Amtsdauer 2011–2015, Änderung) Mit Beschluss Nr. 880/2011 wählte der Regierungsrat Rolf Huber, lic. iur., Rechtsanwalt, juristischer Sekretär, Finanzdirektion, als Mitglied in den Stiftungsrat der Otto-Gamma-Stiftung. Sein Arbeitsverhältnis endet am 30. Juni 2014, weshalb die Vertretung im erwähnten Stiftungsrat für den Rest der Amtsdauer 2011–2015 neu zu bestellen ist. Die Otto-Gamma-Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Zuwendun- gen aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens für gemeinnützige Zwecke, je zu einem Drittel im Kanton Zürich, im Kanton Uri und in der übrigen Schweiz. Der Stifter übertrug die Geschäftsführung der Zürcher Kantonalbank. Der Stiftungsrat besteht aus drei Mitgliedern, von denen je eines vom Regierungsrat des Kantons Zürich, vom Regierungsrat des Kantons Uri und von der Direktion der Zürcher Kantonalbank ernannt wird. Seine Hauptaufgabe besteht neben den Entscheiden über die Zu- wendungen in den strategischen Festlegungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens, das in Liegenschaften (insgesamt 75 Wohnungen) sowie in in- und ausländischen Wertschriften angelegt ist. Als neues Mitglied des Stiftungsrates ist Silvia Senn, Dr. iur., Rechts- anwältin, stellvertretende Generalsekretärin, Finanzdirektion, zu ernen- nen. Die Änderung soll auf den 1. Juli 2014 erfolgen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Rolf Huber, lic. iur., Rechtsanwalt, wird unter Verdankung der geleis- teten Dienste als Mitglied des Stiftungsrates der Otto-Gamma-Stiftung auf den 30. Juni 2014 entlassen.
II. Als Mitglied des Stiftungsrates der Otto-Gamma-Stiftung wird mit Wirkung ab 1. Juli 2014 für den Rest der Amtsdauer 2011–2015 ernannt: Silvia Senn, Dr. iur., Rechtsanwältin, stellvertretende Generalsekretärin der Finanzdirektion.
III. Mitteilung an die Otto-Gamma-Stiftung, c/o Zürcher Kantonalbank, WFES Stiftungen, Postfach, 8010 Zürich, Rolf Huber, Finanzdirektion, und Dr. Silvia Senn, Finanzdirektion, sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi