RRB Nr. 633/2013
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, Schreiben an das EJPD
5 da zercladur 2013German2 min
Source zh.ch
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, Schreiben an das EJPD
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juni 2013
633. Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und
Erwägungen
Erwerbstätigkeit (Anhörung) Mit Schreiben vom 8. April 2013 unterbreitet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Entwurf zur Änderung der Ver- ordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) zur Vernehmlassung. Seit dem 24. Januar 2011 stellt die Schweiz für die Mehrheit der Dritt- staatsangehörigen einen Ausländerausweis aus, der mit einem Datenchip versehen ist. Hingegen hat sie bisher darauf verzichtet, biometrische Aus- länderausweise für Drittstaatsangehörige auszustellen, die als Familien- mitglieder eines in der Schweiz lebenden EU/EFTA-Staatsangehörigen ihr Recht auf Personenfreizügigkeit ausüben. Diese Personen erhalten zurzeit einen Ausländerausweis in Papierform. Aufgrund der Erfahrungen, die seit Januar 2011 im Bereich der Bio- metrie gemacht wurden, wird nun vorgeschlagen, auch für diese Personen ein modernes und sicheres Dokument auszustellen und auf die bisherige Ausnahmepraxis zu verzichten. Damit werden Drittstaatsangehörige, die Familienmitglieder von EU/EFTA-Staatsangehörigen sind, gleich behan- delt wie Drittstaatsangehörige, die Familienmitglieder von Schweizer Staatsangehörigen sind. Sie werden somit den gleichen Ausweis zu den gleichen Kosten erhalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (Zustelladresse: Bundesamt für Migration, Stabsbereich Recht, Sandrine Favre, Quellenweg 6, 3003 Bern): Mit Schreiben vom 8. April 2013 haben Sie uns die Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) zur Stellungnahme unterbreitet. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, uns vernehmen zu lassen, und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen die vorgesehenen Änderungen, namentlich die damit verbundene Gleichbehandlung der Familienmitglieder von EU/EFTA- und von Schweizer Staatsangehörigen. Wir erachten es auch für diese Per- sonen als vorteilhaft, über einen sicheren Ausweis zu verfügen, der ihnen
das Reisen im ganzen Schengenraum erleichtert. Die verschiedenen Aus- länderausweise für Drittstaatsangehörige so weit wie möglich zu verein- heitlichen, liegt überdies im Interesse der schweizerischen Behörden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi