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RRB Nr. 638/2021

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Niederglatt, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

16 da zercladur 2021German2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Niederglatt, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Juni 2021

638. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Niederglatt)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Niederglatt und der Politischen Gemeinde Niederglatt haben anlässlich der Urnenab- stimmung vom 7. März 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Niederglatt sowie sinngemäss die Auf‌lösung der Primarschulgemeinde beschlossen (Bildung einer Einheitsgemeinde). Die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Niederglatt tritt am 1. Juli 2022 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das Ge- meindegesetz. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Primarschulpflege nimmt im Gemeinderat Einsitz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Niederglatt sowie die Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Niederglatt aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Nieder- glatt am 7. März 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Niederglatt, Gemeinderatskanzlei, Grafschaftstrasse 55, 8172 Niederglatt, die Primarschulpflege Nieder- glatt, Grafschaftstrasse 55, Postfach 274, 8172 Niederglatt, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Bildungs- direktion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli