RRB Nr. 655/2022
Aktionsplan Behindertenrechte, Umsetzung UNO-Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich, Kantonales Sozialamt, Stellenplan
27 d’avrigl 2022German3 min
Source zh.ch
Aktionsplan Behindertenrechte, Umsetzung UNO-Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich, Kantonales Sozialamt, Stellenplan
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. April 2022
655. Aktionsplan Behindertenrechte, Umsetzung UNO- Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich; Kantonales Sozialamt, Stellenplan
Erwägungen
1. Ausgangslage Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK, SR 0.109) hat zum Ziel, «einen massgeblichen Beitrag zur Beseitigung der tiefgreifen- den sozialen Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen (zu) leisten und ihre Teilhabe am bürgerlichen, politischen, wirtschaftli- chen, sozialen und kulturellen Leben auf der Grundlage der Chancen- gleichheit (zu) fördern». Mit der Ratifikation der UNO-BRK hat sich die Schweiz verpflichtet, Hindernisse für Menschen mit Behinderun- gen zu beheben, diese gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern. 2018 wurde im Auftrag der Sicherheitsdirektion in Zusammenarbeit mit der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften eine Studie verfasst, die den Handlungsbedarf zur Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Zü- rich aufzeigt. In der Folge hat der Kanton Zürich als erster Kanton per April 2019 eine Koordinationsstelle für Behindertenrechte im Kanto- nalen Sozialamt geschaffen. Der Regierungsrat hat in den Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023 den Auftrag erteilt, einen Aktions- plan für die Umsetzung der UNO-BRK zu erarbeiten (Massnahme RRZ 5a). Dieser soll im Sommer 2022 vom Regierungsrat festgesetzt werden. Mit dem Aktionsplan übernimmt der Kanton die Verantwortung für die Umsetzung der UNO-BRK auf kantonaler Ebene. Für die verschie- denen Massnahmen bleiben die für den jeweiligen Aufgabenbereich zuständigen Stellen verantwortlich. Die Koordinationsstelle für Behin- dertenrechte des Kantonalen Sozialamtes koordiniert und unterstützt dabei die Arbeiten.
2. Bedarf Für die übergeordneten Aufgaben der Koordination und Umsetzung des Aktionsplans mit 26 Massnahmen zu den Themen Behinderten- gleichstellung, Bau- und Mobilitätsinfrastruktur, Selbstbestimmtes Le- ben, Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Kultur/Freizeit/Sport und Gesundheit ist die Koordinationsstelle für Behindertenrechte des Kan-
tonalen Sozialamtes zuständig. Sie ist übergeordnet verantwortlich für Unterstützung, Kommunikation und namentlich Koordination, insbe- sondere mit Partizipation Kanton Zürich, der BKZ und zwischen den Direktionen und der Staatskanzlei. Zudem hat sie die Evaluation des Aktionsplans sicherzustellen. Weiter ist sie federführend bei der Um- setzung von vier konkreten Massnahmen des Aktionsplans Behinder- tenrechte. Die jetzige Besetzung der Koordinationsstelle Behinderten- rechte mit 0,9 Stellen reicht für die zusätzlichen Aufgaben zur Umset- zung der vier Massnahmen sowie der übergeordneten Koordination des Aktionsplans nicht aus.
3. Personelle Mittel und Finanzierung Der Stellenplan des Kantonalen Sozialamtes ist somit mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt zu ergänzen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Adjunkt/in 18 Die Kosten für die Stelle belaufen sich jährlich auf Fr. 150 000. Die entsprechenden Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Fi- nanzplan 2022–2025, ab Planjahr 2023, enthalten und werden der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, belastet. Die Einreihung der Stelle wurde vom Personalamt geprüft und als nach- vollziehbar erachtet.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Kantonalen Sozialamtes wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 folgende unbefristete Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Adjunkt/in 18
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli