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RRB Nr. 667/2010

Universitätsspital, Erweiterung Notstromanlage, Phase 2, Ersatz bestehende Notstromaggregate, gebundene Ausgabe

5 da matg 2010German4 min

Source zh.ch

Universitätsspital, Erweiterung Notstromanlage, Phase 2, Ersatz bestehende Notstromaggregate, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Mai 2010

667. Universitätsspital (Erweiterung Notstromanlage, Phase 2, Ersatz

Erwägungen

bestehende Notstromaggregate) Das Universitätsspital hat im Normalbetrieb einen Bedarf von rund 7,5 MW elektrischer Leistung. Fällt die Stromversorgung aus dem öffent- lichen Netz der Elektrizitätswerke der Stadt Zürich (EWZ) aus, stehen im Dieselraum der Energiezentrale drei Notstromaggregate mit einer Leistung von je 750 kW zur Verfügung, die vor rund 40 Jahren in Betrieb genommen wurden. Seither hat sich der Stromverbrauch des Univer- sitätsspitals verdreifacht. Heute können die Notstromaggregate nur noch etwa 30% der erforderlichen Leistung abdecken. Fällt eines dieser Aggregate aus, sinkt der Deckungsgrad auf einen Fünftel. Das Universitätsspital strebt zur längerfristigen Sicherstellung der Stromversorgung einen Deckungsgrad von 120% der Netzanschluss- leistung an. Der Ausbau der Notstromversorgung erfolgt in drei Phasen. – In einer ersten Phase wird ein Notstromprovisorium mit zwei neuen Aggregaten mit einer elektrischen Leistung von je 2 MW zwischen dem Küchentrakt und dem Haus Schmelzbergstrasse 16 aufgestellt. Diese mit RRB Nr. 1818/2008 bewilligte Massnahme wird gegenwär- tig ausgeführt. – In einer zweiten Phase werden die bestehenden Aggregate am glei- chen Standort durch leistungsfähigere Anlagen mit insgesamt 8 MW ersetzt. Dadurch steigt der Deckungsgrad der Netzersatzleistung auf 106%. – In einer dritten Phase soll mit einer zusätzlichen Notstromzentrale mit voraussichtlich drei weiteren Aggregaten die Notstromleistung auf 120% der heutigen Netzanschlussleistung angehoben werden. In der nun anstehenden zweiten Phase stehen folgende Massnahmen zur Ausführung an: – Demontage der alten Anlagen einschliesslich der Abgas- und Lüftungs- anlagen – Bau- und anlagetechnische Sanierung der Energiezentrale – Absenkung des Bodens um zwei Meter zur Schaffung der notwen- digen Raumkapazität für die neue Anlage – Installation von vier dieselelektrischen Aggregaten mit je einer Leis- tung von 2 MW, je einem Tagestank von 1500 l Treibstoff und je einem Leistungstransformator – Installation der dazugehörigen Lüftungs-, Kühl- und Abgasanlagen.

Die mit der Notstromanlage erzeugte elektrische Energie wird an die bestehende Mittelspannungsstation 3 in der Energiezentrale geliefert. Das Notstromprovisorium darf nur bis zum 31. Dezember 2015 be- trieben werden. Deshalb muss spätestens zu diesem Zeitpunkt der Ersatz der bestehenden Anlage abgeschlossen sein. Das Kantonale Hochbauamt hat durch die Amstein + Walthert AG, Zürich, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kos- ten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Inge- nieure vom 24. Oktober 2009 Fr. 22 120 000 (Kostenstand 1. April 2009, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 846 000 Gebäude 18 632 000 Umgebung 20 000 Baunebenkosten 281 000 Reserve (rund 11%) 2 341 000 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) 22 120 000

Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (3,0%) (IPSAS/H+) % Fr. Fr. % Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 22,5% 4 970 300 74 600 3% 149 100 Konto 5040 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 1,0% 214 900 3 200 3% 6 400 Konto 5040 3 00000 Hochbauten Ausbau 3,7% 820 700 12 300 3% 24 600 Konto 5040 4 00000 Hochbauten Installationen 72,8% 16 114 100 241 700 5% 805 700 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) 100% 22 120 000 331 800 985 800 Total Baukosten 22 120 000 Total Kapitalfolgekosten 1 317 600 Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen nicht. Für das Vorhaben ist gemäss § 22 Abs. 2 des Gesetzes über das Uni- versitätsspital Zürich eine Ausgabe von Fr. 22 120 000 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung um eine gebundene Ausgabe zur Erneuerung und Anpassung der betriebsnotwendigen Infrastruktur. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Im Budget 2010 sind für das Vorhaben Fr. 2 120 000 eingestellt. Im Konsolidierten Ent-

wicklungs- und Finanzplan (KEF) 2010–2013 sind für das Jahr 2011 Fr. 6 000 000 eingestellt. Der restliche Betrag ist im KEF für die Jahre 2012–2013 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Phase 2 der Erneuerung der Notstromversorgung des Uni- versitätsspitals wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 22 120 000 bewil- ligt. Dieser Betrag erhöht oder vermindert sich entsprechend der Ent- wicklung des Zürcher Baukostenindexes (Stand April 2009).

II. Die Ausgabe geht zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation.

III. Die Baudirektion wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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