RRB Nr. 670/2025
Strassen, Zürich, Talstrasse, Projektgenehmigung
25 da zercladur 2025German4 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Talstrasse, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Juni 2025
670. Strassen (Zürich, Talstrasse, Projektgenehmigung)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 4. Dezem- ber 2024 das Projekt an der Talstrasse (Bau Nr. 13 065) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Talstrasse ist eine regional klassierte Verbindungsstrasse (RVS 30068). Über diese verläuft eine regional klassierte Veloroute. Weitere regionale Velorouten im Projektperimeter verlaufen auf der Pelikan- strasse und dem Bleicherweg. Diese Verbindungen gelten als überkom- munal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Im Anschluss an verschiedene Werkleitungsarbeiten werden der sa- nierungsbedürftige Oberbau der Fahrbahn sowie der Trottoirbelag und die Randsteine in der Talstrasse erneuert. In diesem Rahmen werden auch die Verkehrsorganisation und die Oberflächengestaltung angepasst. Die regionale Veloroute auf der Talstrasse wird mittels Velostreifen lückenlos umgesetzt. Dafür werden die Trottoirs und die Fahrstreifen des motorisierten Individualverkehrs zum Teil leicht verschmälert, Stras- senparkplätze abgebaut und der zweistreifige Bereich in der Zufahrt zum Bürkliplatz eingekürzt. In der Dreikönigstrasse werden die Rechts- abbieger- und Geradeausstreifen zugunsten eines breiteren Trottoirs und eines neuen Velostreifens zusammengelegt. Die mit einer Lichtsi- gnalanlage (LSA) geregelten Knoten werden mit separaten Signalgebern für den Veloverkehr ergänzt. An den Knoten Pelikanstrasse und Blei- cherweg werden indirekte Linksabbieger für den Veloverkehr und am Knoten Pelikanstrasse eine Veloweiche eingerichtet. Die Fussgänger- streifen auf Höhe des Badwegs und der Kurt-Guggenheim-Strasse wer- den zugunsten des Verkehrsflusses und der Sicherheit entfernt. Sämt- liche verbleibende Fussgängerstreifen sind entweder LSA-geregelt oder mit einer Schutzinsel ausgestattet. Zwischen der Pelikanstrasse und dem Bleicherweg werden zur Hitzeminderung neue Bäume gepflanzt. Aufgrund des grossen Eingriffs in den Strassenoberbau erfolgt mit dem Projekt eine tiefgreifende Änderung der Bausubstanz. Das Stras- senbauprojekt ist deshalb als wesentliche Änderung gemäss Art. 8 Abs. 2 und 3 der Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41) zu qualifizieren. Da die
Lärmgrenzwerte entlang der Talstrasse überschritten sind, löst das Strassenbauprojekt eine gleichzeitige Lärmsanierung aus. Entlang des gesamten Projektperimeters ist der Einbau eines lärmarmen Belages und die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h geplant. Trotz diesen Massnahmen bleibt der Immissionsgrenzwert überschritten, weshalb Erleichterungsanträge zugunsten des Strassen- halters in Bezug auf fünf Gebäude gestellt werden. Als Ersatzmass- nahme ist für diese Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen der Einbau von Schallschutzfenstern geplant. Im Rahmen der Detailpro- jektierung soll geprüft werden, ob bereits durch frühere Sanierungspro- gramme Fenster eingebaut oder bezahlt wurden. Der Baubeginn ist für den Frühling 2026 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum Strassenbauprojekt im Rahmen der Begehrensäusserungen gemäss § 45 Abs. 1 StrG am 31. Oktober 2019 und 11. Juni 2020 sowie zum akustischen Projekt am 20. November 2020 Stel- lung genommen. Sämtliche darin vorgebrachten Begehren wurden be- rücksichtigt und gelten als bereinigt. Die Leistungsfähigkeit des über- kommunalen Strassennetzes wird nachweislich nicht vermindert, wes- halb das Vorhaben mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) vereinbar ist. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren gemäss §§ 13 und 16 StrG wurden durchgeführt. Das Projekt lag vom 16. August bis zum 18. Sep- tember 2023 öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Ein- sprachen eingegangen. Koordiniert mit der Planauflage wurden die neuen Verkehrsvorschriften am 16. August 2023 ausgeschrieben, die mittlerweile rechtskräftig sind. Der Stadtrat von Zürich hat mit Be- schluss Nr. 3692/2024 vom 27. November 2024 das Projekt festgesetzt und die Ausgabe bewilligt. Die Gesamtkosten für das Projekt an der Talstrasse betragen voraus- sichtlich Fr. 20 050 000. Der kantonale Kostenanteil richtet sich nach dem Anteil der überkommunal klassierten Verbindungen. Daraus resultiert ein voraussichtlicher Betrag von Fr. 4 859 000, welcher der Baupauscha- le belastet werden kann. Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG be- lasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt an der Talstrasse in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli