RRB Nr. 674/2016
Strassen, Dietikon, 1 Bernstrasse, Ausbau der SBB-Unterführung Schönenwerd, gebundene Ausgabe
29 da zercladur 2016German4 min
Source zh.ch
Strassen, Dietikon, 1 Bernstrasse, Ausbau der SBB-Unterführung Schönenwerd, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Juni 2016
674. Strassen (Dietikon, 1 Bernstrasse, Ersatz der Unterführung SBB Schönenwerd, Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss vom 29. Juni 2016 (Vorlage 5299) beantragte der Regie- rungsrat dem Kantonsrat, für den Ausbau der Unterführung SBB Schönen- werd in Dietikon, nämlich für die Schaffung eines 5 m breiten Freiraums entlang der Gleise und die Verbreiterung der Brücke von zwei auf vier Fahrspuren mit einem kombinierten Rad- und Gehweg einen Objektkre- dit von Fr. 5 687 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Bezüglich Beschreibung der Ausgangslage und des Projekts sowie der Finanzierung kann darauf ver- wiesen werden.
B. Finanzierung und Bewilligung gebundene Ausgaben Neben den Ausbauarbeiten, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates für eine neue Ausgabe sind, fallen Kosten von Fr. 11 283 000 für den Ersatzbau der Unterführung SBB Schönenwerd an. Die Aufwen- dungen hierfür sind gebunden, weshalb für deren Bewilligung der Re- gierungsrat zuständig ist (§ 36 lit. b in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. b Ge- setz über Controlling und Rechnungslegung CRG; LS 611). Unter Vorbe- halt der Kreditbewilligung der Investitionskosten durch den Kantonsrat ist mit diesem Beschluss eine gebundene Ausgabe von Fr. 11 283 000 zu bewilligen. Die Finanzierung des gesamten Bauvorhabens, einschliesslich jener Teile, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrats sind, erfolgt über die Investitionsrechnung.
In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 16 970 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgaben Ausgaben in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 66% 11 283 000 11 283 000 Erneuerung Staatsstrassen (federführend) Konto 8400.50110 00000 27% 4 518 000 4 518 000 Staatsstrassen Konto 8400.50130 00000 7% 1 169 000 1 169 000 Fahrradanlagen Total 100% 11 283 000 5 687 000 16 970 000 Nach der Kreditbewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantons- rat wird der Regierungsrat das Projekt nach § 15 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1) festsetzen. In der erwähnten Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügungen des Tiefbauamts und der Baudirektion bewilligten Ausgaben von insgesamt Fr. 1160000 (ALV Nr. 1571/2011: Fr. 52000, TBAV Nr. 0682/2012: Fr. 128000, BDV Nr. 1147/2014: Fr. 780 000 und BDV Nr. 1493/2016: Fr. 200 000) ent- halten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgabenbewilligung auf- zuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 552 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen Abschreibungssatz Betrag Baukosten (1,5%) Fr. Fr. Fr. Erneuerung Staatsstrassen 66% 11 283 000 85 000 2,5% 282 000 Staatsstrassen 27% 4 518 000 34 000 2,5% 113 000 Fahrradanlagen 7% 1 169 000 9 000 2,5% 29 000 Zwischentotal 128 000 424 000 Total 100% 16 970 000 552 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84B-11134, Dietikon, Objekt Nr. 243-021 Unterführung SBB Schönenwerd, aufzunehmen. Die Kostenanteile für Umbau Staatsstrassen und Fahrradanlagen sind um- zubuchen. Der Betrag ist im Budget 2016 mit Fr. 1 140 000 enthalten und im KEF 2016–2019 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Erstellung neuer Fahrleitungsmasten und Schutzgerüste ne- ben der Bahn, den Abbau der alten Fahrleitungsbefestigung, das Erstel- len einer Hilfsbrücke für den Geh- und Radweg, bauliche und verkehrs- technische Anpassungen an der Zürcher-/Badenerstrasse während der Er- neuerung der Unterführung, den Rückbau der bestehenden Unterführung, das Erstellen einer normgerechten Strassenbeleuchtung, das Anpassen der Entwässerungsleitungen sowie des Unter- und Oberbaus der beidseiti- gen Zufahrten der Unterführung SBB Schönenwerd in Dietikon wird un- ter Vorbehalt der Kreditbewilligung der neuen Ausgaben von Fr. 5 687 000 durch den Kantonsrat eine gebundene Ausgabe von Fr. 11 283 000 zulas- ten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 29. April 2016).
III. Die Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 1571/2011und 0682/2012 und die Verfügungen der Baudirektion Nrn. 1147/2014 und 1493/2016 wer- den aufgehoben.
IV. Mitteilung an den Stadtrat Dietikon, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon (E) sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi