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Decision

RRB Nr. 676/2019

Statthalterämter Bülach und Horgen, Stellvertretungen 2017–2021, Anpassungen

10 da fanadur 2019German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juli 2019

676. Statthalterämter Bülach und Horgen

Erwägungen

(Anpassungen Stellvertretungen 2017–2021) Gemäss § 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 10. März 1985 (LS 173.1) bestimmt die Statthalterin oder der Statthalter mit Genehmigung des Regierungsrates einen oder mehrere Stellvertreter. Die Statthalterin- nen und Statthalter ernennen für die jeweilige Amtsdauer ordentliche oder ausserordentliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Mit RRB Nr. 658/2017 wurde die Ernennung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Statthalterin des Bezirks Bülach und des Statthal- ters des Bezirks Horgen für die Amtsdauer 2017–2021 genehmigt. Zu- sätzlich wurde im Bezirk Bülach mit RRB Nr. 867/2018 die Ernennung des Adjunkten Tobias Bühler zum ausserordentlichen Stellvertreter sowie mit RRB Nr. 501/2018 die Ernennung der juristischen Sekretärin Lindita Peci Neziraj, MLaw, und mit RRB Nr. 153/2019 die Ernennung der Ad- junktin Manuela Hüssy, MLaw, zu ausserordentlichen Stellvertreterin- nen genehmigt. Die Statthalterin des Bezirks Bülach und der Statthalter des Bezirks Horgen haben für den Rest der Amtsdauer 2017–2021 aufgrund von per- sonellen Änderungen weitere ordentliche und ausserordentliche Stell- vertreterinnen und Stellvertreter ernannt und bisherige ordentliche und ausserordentliche Stellvertreter entlassen. Die ernannten ordentlichen und ausserordentlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind An- gestellte der Statthalterämter und/oder Bezirksratsschreiberinnen. Gegen die Ernennungen bestehen keine Einwände und sie können genehmigt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ernennung bzw. Entlassung der nachfolgend aufgeführten Stell- vertreterinnen und Stellvertreter der Statthalterin des Bezirks Bülach bzw. des Statthalters des Bezirks Horgen für den Rest der Amtsdauer 2017– 2021 wird genehmigt. a) Statthalterin des Bezirks Bülach: Ordentliche Stellvertretende: – Bezirksratsschreiberin Johanna Vopat, lic. iur., Rechtsanwältin (Ernennung auf den 1. August 2019, bisher ausserordentliche Stellvertreterin) – Adjunkt Rudolf Angst (Entlassung auf den 31. Juli 2019)

Ausserordentliche Stellvertretende: – Adjunktin Daniela Peter (Ernennung) – Adjunkt Rolf Wüthrich (Ernennung) – Adjunkt Tobias Bühler (Entlassung) b) Statthalter des Bezirks Horgen: Ordentliche Stellvertretende: – Bezirksratsschreiberin Lydia Egenter, MLaw (Ernennung auf den 1. August 2019) – Bezirksratsschreiber Urs Zweifel, lic. iur. (Entlassung auf den 31. Juli 2019)

II. Mitteilung an die ordentlichen und ausserordentlichen Stellver- treterinnen und Stellvertreter der Statthalterin und des Statthalters (Ver- sand durch die Direktion der Justiz und des Innern), an die Statthalter- ämter sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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