RRB Nr. 679/2017
Kantonale Volksabstimmung vom 24. September 2017, Abstimmungszeitung, Genehmigung
12 da fanadur 2017German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juli 2017
679. Kantonale Volksabstimmung vom 24. September 2017, Abstimmungszeitung, Genehmigung Mit Beschluss Nr. 523/2017 hat der Regierungsrat die Volksabstimmung über folgende Vorlagen auf den 24. September 2017 angeordnet:
Erwägungen
1. Kantonsverfassung (KV) (Änderung vom 13. März 2017; Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative) (ABl 2017-03-31)
2. Steuergesetz (Änderung vom 24. April 2017; Begrenzung des Arbeitswegkosten- abzugs; Leistungsüberprüfung 2016) (ABl 2017-05-12)
3. Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Änderung vom 23. Januar 2017; Heimfinanzierung) (ABl 2017-02-03)
4. Sozialhilfegesetz (Änderung vom 3. April 2017; Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene) (ABl 2017-04-13) Die Anordnung der Volksabstimmung über die Vorlage betreffend So- zialhilfegesetz (Änderung vom 3. April 2017; Aufhebung Sozialhilfeleis- tungen für vorläufig Aufgenommene) erfolgte unter dem Vorbehalt, dass zu dieser Vorlage rechtzeitig das Zustandekommen eines Referendums rechtskräftig festgestellt wird. Die Verfügung der Direktion der Justiz und des Innern betreffend Zustandekommen des Gemeindereferendums wurde am 30. Juni 2017 im Amtsblatt veröffentlicht, unter Ansetzung der fünftägigen Frist für die Einreichung eines Stimmrechtsrekurses. Von die- sem Rechtsmittel wurde kein Gebrauch gemacht. Das Zustandekommen des Gemeindereferendums ist daher rechtskräftig und die Volksabstim- mung über diese Vorlage ist am 24. September 2017 durchzuführen. Die Staatskanzlei hat mit den vom Regierungsrat genehmigten Be- leuchtenden Berichten zu den Vorlagen 1–3 (RRB Nrn. 442/2017, 543/ 2017 und 547/2017) und dem von der Geschäftsleitung des Kantonsrates zur Vorlage 4 ausgearbeiteten Beleuchtenden Bericht die Abstimmungs- zeitung zusammengestellt. Zu den Vorlagen 1, 3 und 4 wurde der von der Geschäftsleitung des Kantonsrates verfasste Minderheitsstandpunkt des Kantonsrates aufgenommen. Zur Vorlage 2 hat die Geschäftsleitung des Kantonsrates beschlossen, auf das Abfassen eines Minderheitsstandpunk- tes zu verzichten. Im Beleuchtenden Bericht zur Vorlage 3 wurde die Stel-
lungnahme der das Gemeindereferendum unterstützenden Gemeinden, abgefasst von der federführenden Gemeinde Wallisellen, eingefügt. Zur Vorlage 4 liegt sowohl die Stellungnahme des Referendumskomitees für das Volksreferendum sowie die durch die Stadt Zürich redigierte Stellung- nahme der das Gemeindereferendum unterstützenden Gemeinden vor. Die zur Abstimmung gelangenden Rechtsänderungen sind in der Ab- stimmungszeitung enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Abstimmungszeitung für die kantonale Volksabstimmung vom 24. September 2017 wird genehmigt.
II. Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt und der Abstim- mungszeitung im Internet (www.sk.zh.ch/abstimmungszeitung).
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion, die Bildungsdirektion und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi