RRB Nr. 679/2026
Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung vom 19. Juni 2026, Ermächtigung
17 da zercladur 2026German12 min
Source zh.ch
Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung vom 19. Juni 2026, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Juni 2026
679. Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung, Ermächtigung Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hält in der Regel vier- mal jährlich eine Plenarversammlung ab. Gemäss § 24 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwal- tung (LS 172.11) erfordern Stellungnahmen des Regierungsrates, die eines seiner Mitglieder in der Plenarversammlung der KdK abgibt, einen vorgängigen Beschluss des Regierungsrates. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Plenarversammlung vom 19. Juni 2026. Die Geschäfte einer Plenarversammlung unterteilen sich in Organi- sationsgeschäfte, Blockgeschäfte und Einzelgeschäfte.
Organisationsgeschäfte
Erwägungen
4. Rechnung 2025 Die Jahresrechnung 2025 der KdK schliesst mit folgenden Kennzah- len: in Franken Ordentliche Kantonsbeiträge 3 429 158 Nettoaufwand Rechnung 3 425 344 Ertragsüberschuss 3 814 Zuweisung «Kostenverteiler» (Reserve) der KdK 3 814
Das Budget 2025 ging ursprünglich von einem Aufwandüberschuss von Fr. 60 142 aus. Der Personalaufwand war Fr. 198 103 tiefer als bud- getiert, da das Dispositiv in der Innenpolitik und im Sprachendienst reduziert wurde sowie Rückerstattungen von Sozialversicherungsleis- tungen eingegangen sind. Die Sach- und übrigen Betriebsaufwände fie- len hingegen um Fr. 68 791 höher aus als budgetiert, wobei sich die Mehr- kosten für Mandate und Honorare auf Fr. 41 671 (Migration der Buch- haltungssoftware und Rückstellungen für eine Studie zu Künstlicher Intelligenz) und die Mehrkosten für Spesen auf Fr. 24 387 (Besuche von Kantonsdelegationen in Brüssel und die Durchführung der Föderalis- muskonferenz in Zug) beliefen. Ebenfalls höher als budgetiert sind die Projektaufwände ausgefallen. Die Mehrkosten von Fr. 80 411 liegen vor allem an den gestiegenen Vertretungskosten in Brüssel. Im Kostenverteiler befanden sich am 31. Dezember 2025 Fr. 1 271 642. Die Plenarversammlung ist eingeladen, die Rechnung und den aktu- alisierten Kostenverteiler zu genehmigen.
Haltung des Kantons Zürich Die Rechnung 2025 und der aktualisierte Kostenverteiler können ge- nehmigt werden.
5. Budget KdK 2027 Das Budget 2027 geht von einem Aufwand von Fr. 3 627 620 aus. Der Ertrag von Fr. 3 632 158 setzt sich zusammen aus Kantonsbeiträgen von Fr. 3 429 158 und den Beiträgen für die Tripartite Konferenz von Fr. 198 000. Die Kantonsbeiträge sollen somit im Vergleich zum Vorjahr gleichbleiben. Der erwartete Ertragsüberschuss von Fr. 4538 soll dem «Kostenverteiler» (Reserve) gutgeschrieben werden. Im Finanzplan wird mit einer Aufwandsteigerung bis Fr. 3 739 616 im Jahr 2030 und bis dahin stabilen Kantonsbeiträgen gerechnet. Die Plenarversammlung ist eingeladen, das Budget 2027 zu verab- schieden. Haltung des Kantons Zürich Das Budget 2027 kann verabschiedet werden. Es ist zu begrüssen, dass die Kantonsbeiträge gegenüber dem Budget 2026 nicht erhöht wer- den.
7. Konzept Behördeninformation: Aktualisierung Das am 28. Juni 2019 verabschiedete Konzept «Behördeninformation seitens der KdK bei eidgenössischen Abstimmungsvorlagen» hat sich grundsätzlich bewährt. In der Praxis zeigten sich jedoch gewisse Un- klarheiten und Unstimmigkeiten. Entsprechend schlägt das General- sekretariat (GS) der KdK vor, das Konzept gemäss Beilage 7a in folgen- den Punkten zu ergänzen und zu präzisieren. Erstens soll eindeutig definiert werden, was zu einem Antrag einer Direktorenkonferenz zu- handen der KdK zur Erwirkung eines Positionsbezugs dazu gehört. Der Antrag soll dabei aus einer Beurteilung der Betroffenheit der Kantone, einem Entwurf für einen Positionsbezug und der Angabe, welche kan- tonalen Regierungsmitglieder für die Behördenkommunikation zur Verfügung stehen werden, bestehen. Zweitens soll festgehalten werden, wie die Aufgabenteilung zwischen der KdK und der federführenden Direktorenkonferenz hinsichtlich kommunikativer Arbeiten während des Abstimmungskampfes ausgestaltet ist. Drittens soll klar bestimmt werden, welche Personen die Kantone bei Medienkonferenzen und öf- fentlichen Auftritten vertreten können. In der Regel sollen dies die von der federführenden Direktorenkonferenz bezeichneten kantonalen Re- gierungsmitglieder sein. Die Plenarversammlung ist eingeladen, das aktualisierte Konzept Behördeninformation zu verabschieden.
Haltung des Kantons Zürich Das überarbeitete Konzept «Behördeninformation seitens des KdK bei eidgenössischen Abstimmungsvorlagen» kann verabschiedet werden. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um ein Geschäft zur Kenntnisnahme (6) und ein unbestrittenes Genehmi- gungsgeschäft (3), die keiner Bemerkung oder Stellungnahme bedürfen.
Blockgeschäfte Bei den Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (8, 9, 10, 11, 12 und 13), die keiner Bemerkung oder Stellungnahme bedürfen.
Einzelgeschäfte
15. Absichtserklärung – Konferenz der Kantonsregierungen – Ausschuss der Regionen Im Dezember 2025 nahm die Plenarversammlung das Grundlagen- papier zur Zusammenarbeit zwischen der KdK und dem Ausschuss der Regionen (AdR) der Europäischen Union (EU) an und beauftragte die Vertretung der Kantone in Brüssel mit der Ausarbeitung eines Entwurfs einer Absichtserklärung zwischen der KdK und dem AdR. Der vom Leitenden Ausschuss genehmigte Entwurf der Absichtserklärung ge- mäss Beilage 15a sieht als Kernelement einen politischen Dialog auf hoher Ebene in Form eines jährlich stattfindenden Treffens vor. Ergän- zend sind thematische Austausche sowie – bei entsprechendem politi- schem Interesse – gemeinsame Empfehlungen oder Stellungnahmen vorgesehen. Die vorgesehene Zusammenarbeit umfasst Politikbereiche mit direkter Relevanz für die Kantone, namentlich grenzüberschrei- tende Zusammenarbeit, Binnenmarkt, Energie, Verkehr, Forschung und Innovation, Umwelt sowie Gesundheit. Vorgesehen ist zudem ein sys- tematischer Austausch zu EU-Gesetzgebungsprojekten und Program- men. Institutionell handelt es sich um ein flexibles politisches Dialog- format ohne Schaffung eines neuen Gremiums. Sofern Zuständigkeits- bereiche des Bundes tangiert sind, können Vertreterinnen und Vertreter des Bundes als Beobachtende eingeladen werden. Die finanziellen Aufwände belaufen sich nach Einschätzung des GS der KdK auf Fr. 5000 bis Fr. 10 000 pro Jahr und werden über das be- stehende Budget gedeckt. Die Unterzeichnung der Absichtserklärung ist für den 2. Juli 2026 in Brüssel vorgesehen. Die Plenarversammlung ist eingeladen, den Entwurf der Absichts- erklärung gemäss Beilage 15a zu genehmigen und dem weiteren Vor- gehen zuzustimmen.
Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat unterstützte das Grundlagenpapier zur Zusam- menarbeit zwischen der KdK und dem AdR grundsätzlich. Der Entwurf der Absichtserklärung zwischen der KdK und dem AdR kann geneh- migt werden. Insbesondere ist von den Austauschen zu EU-Gesetzge- bungsprojekten und dem sich eröffnenden Netzwerk, bestehend aus politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus den Nachbar- regionen der Schweiz, Mehrwert zu erwarten.
16. Nationale Menschenrechtsinstitution: künftige Finanzierung Die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) wird seit 2024 von den Kantonen mit jährlich Fr. 300 000 für die Übernahme eines Teils der Infrastrukturkosten unterstützt. In einer Vereinbarung zwischen der SMRI und der KdK wurden diese Zahlungen bis und mit dem Jahr 2026 zugesichert. Somit wird die KdK erneut über den kantonalen Bei- trag an die SMRI entscheiden müssen. Der Leitende Ausschuss schlägt der Plenarversammlung vor, weiterhin einen jährlichen Beitrag von Fr. 300 000 an die Infrastrukturkosten der SMRI zu leisten. Der Beitrag soll allerdings vorerst auf zwei Jahre befristet werden. Nach Ablauf die- ser Frist ist zu evaluieren, ob die SMRI den Erwartungen der Kantone als Kompetenzzentrum gerecht wird, das die Behörden begleitet, berät und bei der Evaluierung der staatlichen Politik unterstützt. Das GS der KdK kritisiert ausdrücklich den Aufwand, den die SMRI in Zusammen- hang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrech- te im Verfahren der Klimaseniorinnen gegen die Schweiz betrieben hat. Der Leitende Ausschuss empfiehlt zudem, die Fortsetzung des Beitrags der Kantone an drei Bedingungen zu knüpfen. Erstens ist – wie bereits früher gefordert – in den Statuten der SMRI festzulegen, dass die Ver- tretung der Kantone im Vorstand über ein Antragsrecht verfügt. Zwei- tens ist eine Kompetenzerweiterung der SMRI im Sinne von staatlichen Aufgaben, wie beispielsweise die Überwachung der Umsetzung von Konventionen, weiterhin auszuschliessen. Drittens ist die finanzielle Unterstützung des Bundes von 1 Mio. Franken pro Jahr beizubehalten. Die SMRI wendete sich mit einem Schreiben vom 10. März 2026 (Bei- lage 16a) mit drei Forderungen an die Kantone. Erstens sollen sich die Kantone beim Bund dafür einsetzen, dass der SMRI mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, zweitens ist die Bindung der kan- tonalen Beiträge an die Finanzierung der Infrastruktur zu lockern oder aufzuheben und drittens sind die kantonalen Beiträge zu erhöhen. Das GS der KdK empfiehlt, diese Forderungen abzulehnen. Die Plenarversammlung ist eingeladen, zu beschliessen, den Beitrag der Kantone zum Budget der SMRI unter bestimmten Bedingungen fortzusetzen.
Haltung des Kantons Zürich Der auf vorerst zwei Jahre befristeten weiteren Unterstützung der SMRI durch die Kantone mit einem jährlichen Beitrag von Fr. 300 000 kann zugestimmt werden. Aufgrund der Sockelbeiträge ergibt dies einen jährlichen Beitrag des Kantons Zürich von Fr. 39 674. Auch die drei Be- dingungen zur Fortführung der kantonalen Beiträge (Antragsrecht der Vertretung der Kantone im Vorstand, keine Übernahme staatlicher Aufgaben, gleichbleibende Unterstützung des Bundes) können unter- stützt werden. Die sehr kritische Haltung des GS der KdK zur bisher geleisteten Arbeit der SMRI kann jedoch nur bis zu einem gewissen Grad nach- vollzogen werden. Dass es in bestimmten Bereichen zu Meinungsver- schiedenheiten zwischen den Kantonen und der SMRI kommt, liegt in der Natur der Sache. Es wird in Zukunft darum gehen, eine Balance zu finden, in welcher die Kantone ihre Interessen geltend machen und – wo angezeigt – rote Linien ziehen, der SMRI aber ihre Unabhängigkeit zu- gestehen.
19. Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) Die zur Finanzierung vorgesehenen Projekte der Agenda DVS wer- den in einem jährlich zu aktualisierenden Anhang der Finanzierungs- vereinbarung Agenda DVS geführt. Das politische Führungsgremium verabschiedete an seiner Sitzung vom 23. April 2026 diesen Anhang für das Jahr 2027 (Beilage 19a) und legt ihn nun dem Bundesrat und der KdK zur Genehmigung vor. Die Anliegen der Kantone sind im Rahmen des Konsultationsprozesses, der Ende 2025 bis Anfang 2026 stattfand, weitgehend eingeflossen. Die Plenarversammlung ist eingeladen, den Anhang 2027 zur Finan- zierungsvereinbarung Agenda DVS zu genehmigen. Haltung des Kantons Zürich Der Anhang 2027 zur Finanzierungsvereinbarung Agenda DVS kann genehmigt werden. Der Regierungsrat beurteilte die Entwürfe der Fi- nanzierungsvereinbarung in den Beschlüssen Nrn. 37/2026 und 262/2026 als grundsätzlich positiv. Die gleichzeitig vorgebrachten Forderungen wurden unterdessen mehrheitlich berücksichtigt. Die an der Sitzung des politischen Führungsgremiums vom 23. April 2026 eingebrachte Ände- rung, der Umsetzung des Nationalen Adressdienstes (NAD) zulasten des Projekts E-Collecting mehr finanzielle Mittel zuzuteilen, wird eben- falls begrüsst, da die Kantone den NAD hoch priorisieren.
20.1 Ausländerintegration: Grundlagenpapier kantonale Integrationsprogramme KIP 4 (2028–2032): Positionierung Am 18. März 2026 gab das GS der KdK den Entwurf des Grundla- genpapiers «Spezifische Integrationsförderung Kantonale Integrations- programme KIP 4: 2028–2032» des Staatssekretariats für Migration (SEM) und der KdK bei den Kantonsregierungen in Konsultation. Die eingebrachten Änderungsanliegen sollen an der Plenarversammlung vom 19. Juni 2026 konsolidiert werden. Falls das SEM die von den Kan- tonsregierungen eingebrachten Änderungsanliegen nicht genügend um- setzt, soll eine Delegation der KdK das Gespräch mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes suchen, um das Grundlagenpapier auf politischer Ebene zu bereinigen. Die Plenarversammlung ist eingeladen, die Änderungsanliegen der Kantone gemäss Beilage 20.1b zuhanden des Bundes zu konsolidieren und dem weiteren Vorgehen zuzustimmen. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat dem Entwurf des Grundlagenpapiers gemäss Beilage 20.1a mit Beschluss Nr. 513/2026 grundsätzlich zugestimmt. Die Empfehlungen des GS der KdK zu den eingebrachten Änderungsanträ- gen gemäss Beilage 20.1b können ebenfalls unterstützt werden. Insbe- sondere dem Änderungsantrag Nr. 18, mit dem die Anpassung des In- tegrationsförderkredits an die Teuerung erreicht werden soll, ist Nach- druck zu verleihen.
20.2 Ausländerintegration: Vernehmlassung zu Verordnungs- änderungen im Bereich Integration und Erwerbstätigkeit von spezifischen Personengruppen: Verabschiedung Stellungnahme Am 30. April 2026 gab das GS der KdK den Entwurf einer gemein- samen Stellungnahme zur Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen im Bereich Integration und Erwerbstätigkeit von spezifischen Personen- gruppen, die der Bundesrat am 20. März 2026 ausgelöst hatte, bei den Kantonsregierungen in Konsultation. Die Plenarversammlung ist eingeladen, die Stellungnahme der KdK gemäss den Beilagen 20.2a und 20.2b zu bereinigen und zu verabschie- den. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat dem Entwurf der Stellungnahme mit Beschluss Nr. 562/2026 grundsätzlich zugestimmt. Die Bereinigungsvorschläge des GS der KdK zu den eingebrachten Änderungsanträgen gemäss Bei- lage 20.2b können ebenfalls unterstützt werden.
Ziff. 6 (Integrationsbeitrag Bund für Personen mit Status S) und 9 (Aufhebung des Status S) des Entwurfs der gemeinsamen Stellungnah- me sind für den Kanton Zürich aus finanzieller Sicht besonders relevant und deshalb mit Nachdruck zu unterstützen: Zu Ziff. 6: Im Gegensatz zu anderen Kantonen hat der Kanton Zürich 2022 sehr rasch entschieden, dass die Geflüchteten mit Status S im glei- chen Umfang und entlang der Vorgaben der Integrationsagenda Schweiz gefördert werden sollen. Dies hat dazu geführt, dass die Gemeinden des Kantons Zürich die geflüchteten Personen aus der Ukraine potenzial- orientiert gefördert haben und die Ausschöpfungsquote der Mittel aus dem Programm S nun bei fast 100% liegt. Der Finanzierungsmodus muss deshalb dahingehend angepasst werden, dass die volle Integra- tionspauschale von Fr. 18 000 in den ersten fünf Jahren ausbezahlt wird. In dieser Zeit ist der Förderbedarf nachweislich am grössten. In jedem Fall ist aber sicherzustellen, dass diejenigen Kantone, die Personen mit Status S intensiv und erfolgreich gefördert haben, keine ungedeckten Integrationskosten tragen müssen. Dies könnte aber zurzeit geschehen, wenn gut integrierte Personen mit Status S – etwa im Rahmen eines Härtefallgesuchs – eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und damit die Integrationszahlungen des Bundes vorzeitig enden. Zu Ziff. 9: Die Forderung der Kantone, dass die Modalitäten, Fristen und Rückerstattungsregelungen nicht verwendeter Mittel aus dem Pro- gramm S grosszügig ausgestaltet werden, unterstützt der Kanton Zürich mit Nachdruck. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um ein Geschäft zur Kenntnisnahme (14) sowie unbestrittene Genehmi- gungs- (18) und Wahlgeschäfte (17), die keiner Bemerkung oder Stel- lungnahme bedürfen.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Vertreterin des Regierungsrates in der KdK wird ermächtigt, anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 19. Juni 2026 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung vom 19. Juni 2026 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Ver- öffentlichung gemäss Dispositiv II), die Vorsteherin der Volkswirtschafts- direktion, die übrigen Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli