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Decision

RRB Nr. 68/2009

Energieplanung, Stadt Kloten, Genehmigung

14 da schaner 2009German3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Januar 2009

68. Energieplanung der Gemeinde Kloten (Genehmigung)

Erwägungen

Mit Beschluss vom 21. Oktober 2008 hat der Stadtrat Kloten die Energie- planung festgesetzt. Die Energieplanung liegt als Bericht mit integriertem Energieplan vor (3. Oktober 2008). Sie umfasst vor allem eine Beurtei- lung der massgebenden Effizienzpotenziale und Energieangebote sowie die Prioritätsgebiete für die Wärmeversorgung, die im Energieplan dar- gestellt sind. Insbesondere wurden folgende Versorgungsgebiete fest- gelegt: – Wärme aus ARA / Kanalisation / Industrie: Die Abwärme aus dem gereinigten und ungereinigten Abwasser ist in Absprache mit der Nachbargemeinde Opfikon und mit dem Kläranlageverband Kloten/ Opfikon zu nutzen. Die Festlegungen des Energieplans von Opfikon wurden bei der Bezeichnung der vorgesehenen Nutzungsgebiete be- rücksichtigt. – Erdgasversorgung: Grosse Teile des Gemeindegebiets werden dem leitungsgebundenen Energieträger Erdgas zugeordnet. Hauptgründe sind die schon getätigten Investitionen und die beschränkten Mög- lichkeiten, Abwärme oder Erdwärme zu nutzen. Damit die Erdgas- versorgung längerfristig rentabel ist und die CO2-Reduktionsziele er- reichbar bleiben, sollen grundsätzlich nur dicht bebaute Wohngebiete mit Erdgas versorgt werden. Der Regierungsrat geht bei seiner Genehmigung gemäss § 7 Abs. 3 des Energiegesetzes (EnG) grundsätzlich davon aus, dass den Gemeinden in ihrer Energieplanung ein breiter Spielraum für eigene Initiativen und Massnahmen offensteht. Die eingereichten Energieplanungen überprüft er im Einzelnen vor allem auf die Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung, mit den Zielsetzungen und Massnahmen der kantonalen Energieplanung und weiterer kantonaler Sachplanungen sowie bezüg- lich Koordination mit Nachbargemeinden. Nicht unter die Genehmi- gung fallen allgemeine Zielsetzungen, Feststellungen und Anregungen. Die vorliegende Energieplanung ist eine gute Grundlage zur Ver- wirklichung von Projekten im Sinne des Zweckartikels des EnG. Sie führt zu keinen Widersprüchen mit den energierelevanten Festlegungen des kantonalen Richtplans. Für die ARA Kloten/Opfikon, die im kantonalen Versorgungsplan als Abwärmequelle festgelegt ist, sind im Energieplan Versorgungsgebiete bezeichnet. Die Koordination mit der Nachbar- gemeinde Opfikon hat stattgefunden.

Die kantonale Energieplanung bestimmt die zu nutzenden Anteile der Abwärme, insbesondere aus KVA und ARA (§ 6 Abs. 1 EnG). Mit den im Energieplan Kloten ausgeschiedenen Gebieten zur Abwärme- nutzung kann in Berücksichtigung des Energieplans von Opfikon das verfügbare Wärmepotenzial aus der ARA Kloten/Opfikon weitgehend ausgeschöpft werden. Die Festlegung ist somit aus heutiger Sicht zweckmässig. Die Nutzung der ARA-Abwärme darf keine nachteiligen und unzu- lässigen Auswirkungen auf Temperatur und Wasserqualität gemäss Anforderungen der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (insbesondere Anhang 2 Ziff. 12 und 13) im Vorfluter haben. Es ist wie auch für die Erstellung von Erdwärmesondenanlagen eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons erforderlich. Detailplanungen dieser Nutzungen haben in Absprache mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft zu erfolgen. Die Energieplanung dient als Grundlage für Massnahmen der Raum- planung. Auf kommunaler Stufe sind die Festlegungen der Energie- planung in der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Erwä- gungen sind im Bericht nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 darzustellen. Die energetischen Bauvorschriften sind im Baubewilligungsverfahren zu vollziehen. Im Rahmen der öffentlichen Auflage der Richt- und Nutzungsplanung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes besteht für jedermann die Möglichkeit, sich über die energie- politischen Zielsetzungen zu informieren und zum Planinhalt zu äus- sern.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Energieplanung der Stadt Kloten vom 3. Oktober 2008 wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Kloten, Kirchgasse 7, Postfach St 1036, 8302 Kloten, sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi