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Decision

RRB Nr. 680/2021

Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2021, 2. Serie)

23 da zercladur 2021German26 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Juni 2021

680. Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2021, 2. Serie) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Über- steigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Genehmi- gung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auf‌lagen ver- bunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auf‌lagen von unter- geordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxis- gemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Im Jahr 2021 hat der Regierungsrat bereits die folgenden Beschlüsse zur Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds mit dem folgenden Gesamtbetrag gefasst: RRB Nr. 105/2021 Unterstützung 2021–2025 von Kongressen, Fr. 1 000 000 Veranstaltungen usw. durch die Staatskanzlei RRB Nr. 207/2021 Beiträge 2021, 1. Serie Fr. 1 846 000 RRB Nr. 476/2021 Unterstützung von Organisationen nicht Fr.   200 000 anerkannter Religionsgemeinschaften bei der Tragung ihrer Mietkosten während der Coronapandemie Total Fr. 3 046 000

Die Finanzdirektion hat zu weiteren Gesuchen die erforderlichen Stellungnahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt. Unter Be- rücksichtigung der massgeblichen Umstände ist darüber wie folgt zu ent- scheiden:

1. Kunstverein Walcheturm (Infrastrukturerneuerung) Gesuchsteller/in Der Kunstverein Walcheturm besteht seit 1975. Er präsentiert in Räumlichkeiten der Kaserne Zürich zeitgenössisches Kunstschaffen. Vorhaben Der Kunstraum, ein nichtkommerzieller Veranstaltungsort, ist im Verlauf der Jahre zu einem der wichtigsten Orte für improvisierte, ex- perimentelle, neue und elektronische Musik sowie für Klang- und Me- dienkunst geworden. Jährlich finden dort rund 60 Veranstaltungen statt. Die Vereinsinfrastruktur ist abgenutzt und entspricht nicht mehr

den heutigen Anforderungen. Die geplante Erneuerung besteht im Wesentlichen in der Sanierung der Sanitäranlagen, die barrierefrei nutzbar werden, einem neuen Holzboden (ohne störendes Knar- ren), dem Ersatz der technischen Infrastruktur für Licht und Ton sowie dem Kauf von zwei Konzertflügeln. Kosten Fr. 374 000 Beantragter Beitrag Fr. 165 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   40 000 Stadt Zürich Fr. 100 000 Andere Fr.   69 000 Gewährter Beitrag Fr. 140 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds (VGF, LS 612.1). Angesichts der min- destens regionalen Bedeutung des Kunstraums ist ein Beitrag ge- rechtfertigt. Da sich die Stadt Zürich als Standortgemeinde im Sinne von § 3 Abs. 1 lit. c VGF nur mit Fr. 100 000 am Vorhaben beteiligt, ist eine moderate Kürzung des Beitrages auf Fr. 140 000 angemessen.

2. Verein mannebüro Züri (Gewaltberatung für Männer mit Migrationshintergrund) Gesuchsteller/in Der Verein mannebüro Züri besteht seit 1989. Er gilt im Kanton Zürich als spezialisierte Beratungsinstanz für Männer und männliche Jugendliche, die gegenüber ihren Partnerinnen Gewalt ausüben. Im Rahmen seiner Tätigkeit erbringt der Verein auch Dienstleistungen für Fachleute, Institutionen und Behörden. Vorhaben Männer mit Migrationshintergrund können nur selten zu Gewaltbera- tungen motiviert werden, obwohl häusliche Gewalt in Familien mit Mi- grationshintergrund stark verbreitet ist. Im Rahmen eines dreijähri- gen Pilotprojektes sollen muttersprachliche Fachpersonen mit eige- nem Migrationshintergrund (in der Regel Personen aus dem Sozialbe- reich) aus verschiedenen, nach Bedarf ausgewählten Herkunftsländern ausgebildet werden, um ihrerseits Männer mit Migrationshinter- grund und solche mit eingeschränkten Deutschkenntnissen im Be- reich der häuslichen Gewalt beraten zu können. Kosten Fr. 180 000 Beantragter Beitrag Fr.   55 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   10 000 Stadt Zürich Fr.   55 000 Stiftungen und Private Fr.   60 000 Gewährter Beitrag Fr.   55 000

Bedingungen Die Stadt Zürich leistet ebenfalls einen Beitrag von Fr. 55 000. Fällt der städtische Beitrag geringer aus, erfolgt am Kantonsbeitrag eine anteilmässige Kürzung. Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Pro- jekt ist ambitioniert, jedoch gut durchdacht und vielversprechend. Damit soll eine erkannte Lücke in der Prävention von Partnergewalt geschlossen und zu einer Verbesserung der Situation beigetragen werden.

3. Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil (Seltene Schlangen fördern in der Region Pfannenstil) Gesuchsteller/in Das Naturnetz Pfannenstil (NNP) wurde 1998 von der Zürcher Pla- nungsgruppe Pfannenstil gegründet, um die Ziele des Naturschutz-­ Gesamtkonzepts des Kantons Zürich sowie die ökologische Vernet- zung laut regionalem Richtplan umzusetzen und den ökologischen Ausgleich in der Landwirtschaft zu fördern. Die letzte Unterstützung des NNP über den Gemeinnützigen Fonds (damals Lotteriefonds) erfolgte mit RRB Nr. 448/2006. Vorhaben Im Rahmen des Projektes sollen sieben Aufwertungsprojekte umge- setzt werden, die örtlich alle ausserhalb von Naturschutzgebieten liegen. So soll der sehr kleine Bestand der Schlingnatter durch den Bau von Trockenmauern und Steinstrukturen in Rebbergen, derjenige der Ringelnatter mit dem Bau von Weihern und Kleinstrukturen gefördert werden. Von den Massnahmen profitiert insgesamt eine Vielzahl von weiteren – auch geschützten – Pflanzen- und Tierarten. Die Fach- stelle Naturschutz begleitet und unterstützt das NNP seit 1998. Kosten Fr. 526 000 Beantragter Beitrag Fr. 249 000 Weitere Finanzierung Standortgemeinden Fr.   41 000 Bund Fr.   81 000 Stiftungen und Private Fr. 155 000 Gewährter Beitrag Fr. 249 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Der Beitrag wird an die Bedingung geknüpft, dass die jährliche Pla- nung der konkreten Massnahmen vorgängig mit der Fachstelle Na- turschutz abgesprochen und dass die Abrechnung der Beiträge des Gemeinnützigen Fonds von der Fachstelle Naturschutz geneh- migt wird. – Um eine Doppelförderung der Landschaftsqualitätsmassnahmen zu verhindern, muss die Trägerschaft die Abrechnungen für die ein- zelnen Projekte und die Herkunft der Gelder dem Amt für Land- schaft und Natur offenlegen.

Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Dem Na- turnetz Pfannenstil gelingt es seit Jahren, zahlreiche Aufwertungen auch ausserhalb von Naturschutzgebieten vorzunehmen. Die bishe- rigen Anstrengungen zeigen erfreuliche Ergebnisse. Das vorliegende Gesuch betrifft freiwillige ökologische Leistungen, die nicht über den Natur- und Heimatschutzfonds mitfinanziert werden können. Das Pro- jekt ermöglicht es, kantonal bedeutende Arten ausserhalb von be- zeichneten Schutzgebieten zu fördern, wodurch ein grosser Mehrwert entsteht.

4. Verein Zukunft UNESCO-Welterbe Pfahlbauten Pfäffikersee/Greifensee (Ausstellung «Die Pfahlbauer*in») Gesuchsteller/in Der Verein Zukunft UNESCO-Welterbe Pfahlbauten Pfäffikersee/Grei- fensee wurde 2020 gegründet. Er bezweckt, das Welterbe «Prähis- torische Pfahlbauten um die Alpen» am Greifensee und am Pfäffiker- see breiten Kreisen der Bevölkerung zugänglich zu machen. Vorhaben Am 27. Juni 2021 feiert das UNESCO-Welterbe «Prähistorische Pfahl- bauten» sein zehnjähriges Bestehen. Von den insgesamt 1000 be- kannten Pfahlbauten sind 111 Fundstellen rund um die Alpen Teil des Welterbes, darunter auch Fundstellen am Pfäffiker- und am Greifen- see. Ein von der Kantonsarchäologie eingesetztes und unter dem Pa- tronat von Züri Oberland Kultur stehendes Leitungsteam erarbeitete während zweier Jahre ein Massnahmenpaket zur Vermittlung des Welterbes. Vorgesehen ist ein vielseitiges Programm mit Aktivitäten während des Sommerhalbjahres 2021. Es umfasst vier temporäre Ausstellungen in den Museen Wetzikon, Pfäffikon, Maur und in der Naturstation Silberweide (zu den Themen Innenarchitektur/Lebens- gefühl, Zeitreise ins Handwerk, Schuhwerk/Kleidung und Ernährung), ein Pfahlbaufest, einen Tauchcontainer in Pfäffikon, eine Einbaum- regatta mit Begleitaktivitäten sowie die Eröffnung des Pfahlbauwe- ges Wetzikon–Pfäffikon. Die Aktivitäten richten sich an die breite Be- völkerung des Zürcher Oberlandes, Familien und Geschichtsinter- essierte. Kosten Fr. 240 000 Beantragter Beitrag Fr.   65 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   60 000 Standortgemeinden/Museen Fr.   30 000 Sponsoren Fr.   85 000 Gewährter Beitrag Fr.   65 000 Bedingungen – Auf‌lagen Der Ausstellungsteil des Projektes ist auch bei allenfalls geringeren Sponsorenbeiträgen für das Gesamtprojekt als budgetiert vollum- fänglich durchzuführen.

Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF mit Aus- nahme von § 2 Abs. 2 VGF (mehrjähriger, in der Regel fünfjähriger Leistungsausweis). Von dieser Bestimmung kann jedoch im vorliegen- den Fall abgewichen werden, da es sich um ein Vorhaben von kanto- naler Bedeutung handelt und mit der Ausführung nicht zugewartet werden kann (§ 5 Abs. 3 VGF). Die Jubiläumsaktivitäten bilden eine gute Grundlage, um bei der breiten Bevölkerung mehr Aufmerksam- keit für das Pfahlbauten-UNESCO-Welterbe im Kanton Zürich zu fördern.

5. Verein Ausstellung Zunftstadt Zürich (Ausstellung «Geschichte, ganz persönlich») Gesuchsteller/in Der Verein besteht seit 2008. Sein Zweck besteht darin, einem brei- ten Publikum Zürcher Geschichte und insbesondere die Geschichte der Zürcher Zünfte zu vermitteln. Vorhaben Seit 2009 zeigt der Verein im Haus «Zum Turm» in der Zürcher Altstadt die Ausstellung «Zunftstadt Zürich». Sie vermittelt audiovisuell einen wissenschaftlich fundierten Einblick in die Geschichte des Zürcher Zunftwesens und seine Bedeutung. Mit einer neuen Produktion soll das bisherige Angebot ergänzt werden. Unter dem Titel «Geschichte, ganz persönlich», werden neun historische Persönlichkeiten beider- lei Geschlechts vorgestellt, deren Wirken Zürich geprägt hat. Die Aus- wahl umfasst Personen mit unterschiedlichem sozialem und beruf‌li- chem Hintergrund und bezieht sich auf einen Zeitraum von vierein- halb Jahrhunderten. Das Projekt richtet sich an ein breites Publikum. Entsprechend werden die Filmbeiträge zweisprachig produziert (Deutsch und Englisch), für Hörbehinderte steht eine deutsche Ver- sion mit Untertiteln zur Verfügung. Kosten Fr. 300 000 Beantragter Beitrag Fr.   30 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   50 000 Stadt Zürich Fr.   30 000 Stiftungen/Private Fr. 190 000 Gewährter Beitrag Fr.   30 000 Bedingungen Die Stadt Zürich leistet ebenfalls einen Beitrag von Fr. 30 000. Fällt der städtische Beitrag geringer aus, erfolgt am Kantonsbeitrag eine anteilmässige Kürzung. Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Mit der Erweiterung wird die bestehende Ausstellung aufgewertet.

6. Stadt Wetzikon («garage» Wetzikon) Gesuchsteller/in Stadt Wetzikon, Stadtkanzlei Vorhaben Publikum und Kulturveranstalter in Wetzikon orientieren sich mehr- heitlich nach Zürich und Winterthur. Aufgrund dieser Situation ent- schloss sich die Stadt, in einer rund 300 m² grossen ehemaligen Ga- rage in Privatbesitz einen modernen Raum für Literatur, Kunst, sze- nisches Theater und Musik junger Kulturschaffender aus dem Zür- cher Oberland zu schaffen. Geführt wird das Begegnungszentrum vom Verein «garage», der im Frühjahr 2020 gegründet worden ist. Für das erste Betriebsjahr sind 130 Veranstaltungen vorgesehen, jeweils von Donnerstag bis Sonntag, vorwiegend in den Abendstunden. Der Verein hat den Auftrag, mit strategischen Partnerschaften (z. B. mit den Kurzfilmtagen Winterthur) gezielt den Stadt-Land-Graben zu ver- kleinern. Das Gesuch an den Gemeinnützigen Fonds betrifft den Mie- terausbau und die Beschaffung von Mobiliar (Veranstaltungstechnik, Bühnenmobiliar usw.). Kosten Fr. 462 378 Beantragter Beitrag Fr. 200 000 Weitere Finanzierung Stadt Wetzikon Fr.   80 000 Stiftungen und Sponsoren Fr. 182 378 Gewährter Beitrag Fr. 200 000 Bedingungen Die Stadt Wetzikon leistet einen Beitrag von Fr. 80 000. Fällt der städ- tische Beitrag geringer aus, erfolgt am Kantonsbeitrag eine anteil- mässige Kürzung. Auf‌lagen Die Auszahlung der 1. Tranche kann erfolgen, sobald die Finanzierung des Gesamtprojektes gesichert ist. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die ge- planten Massnahmen sind notwendig und sinnvoll, um einen zeitge- mässen und zweckmässigen Betrieb zu gewährleisten.

7. Verein Madame Frigo (Schweizweit öffentliche Kühlschränke für die Reduktion von Food Waste in Privathaushalten) Gesuchsteller/in Der Verein besteht seit 2014 und ist seit 2018 schweizweit tätig. Er will ein schweizweites Netzwerk von öffentlichen Kühlschränken als Tauschplattform für Lebensmittel aufbauen und gleichzeitig Pri- vathaushalte für einen bewussteren Umgang mit Lebensmitteln sen- sibilisieren.

Vorhaben In der Schweiz fallen jährlich rund 2,8 Mio. t vermeidbare Lebensmit- telverluste an, Privathaushalte zählen zu den Hauptverursachern. Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung hat sich die Schweiz unter anderem die Halbierung der Nahrungsmittelverluste pro Kopf auch auf Verbraucherebene zum Ziel gesetzt. Mit öffentlichen Kühl- schränken will der Verein Madame Frigo einen unkomplizierten Tausch von (noch) geniessbaren Lebensmitteln ermöglichen. Zurzeit betreibt der Verein rund 60 Kühlschränke (davon 14 im Kanton Zürich). Be- trieb und Unterhalt werden von freiwilligen Helferinnen und Helfern sichergestellt. Es besteht grosser Bedarf an einer Ausweitung des An- gebots. Für 2021 bis 2023 ist deshalb eine Aufstockung auf 300 Kühl- schränke geplant, 40 davon im Kanton Zürich. Die Kühlschränke werden zum Teil von einem Produktesponsor zur Verfügung gestellt, der Verein hat vor allem die Kosten für die Holz-Ummantelung der Kühlschränke zu decken. Diese Häuschen schützen und isolieren die Infrastruktur. Kosten Fr. 925 000 Beantragter Beitrag Fr.   50 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   24 000 Andere Kantone Fr. 200 000 Bund Fr.   50 000 Gemeinden Fr.   20 000 Stiftungen/Private/Sponsoren Fr. 581 000 Gewährter Beitrag Fr.   50 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die aus- gewiesenen Kosten sind plausibel. Das Projekt entspricht grossem Bedarf, Massnahmen zur Eindämmung von Food Waste sind an- gebracht. Da der bewilligte Betrag fast gänzlich der Durchführung des Projektes im Kanton Zürich zugutekommt, kann auf eine Bedingung der Mitfinanzierung durch andere Kantone verzichtet werden.

8. Baudirektion (Publikation «Forstgeschichte des Kantons Zürich 1960–2020») Gesuchsteller/in Baudirektion Vorhaben Die Forstgeschichte des Kantons Zürich ist bis 1960 in den beiden Bänden «650 Jahre zürcherische Forstgeschichte» aufgearbeitet. Für die Zeit danach fehlt eine Dokumentation zu Waldentwicklung und Waldbewirtschaftung. Mit einem dritten Band möchte die Bau- direktion den Überblick bis 2020 fortführen. In der geplanten Doku- mentation werden die wichtigsten Veränderungen im Forstwesen (Waldsterben, Klimaerwärmung) und die gesellschaftlichen Verände- rungen im Umgang mit dem Wald dargestellt. Die Verfasserin ist eine

ausgewiesene Historikerin. Vorgesehen ist eine Buchpublikation, die sich an ein breites Publikum wendet. Einzelne Kapitel werden im Internet aufgeschaltet, ergänzt durch Filme. Das rund 200 Sei- ten starke, illustrierte Buch soll in einer Auf‌lage von 1000 Exemp- laren im Chronos Verlag erscheinen. Der angestrebte Verkaufs- preis beträgt Fr. 48 pro Exemplar. Kosten Fr. 570 000 Beantragter Beitrag Fr. 300 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 100 000 Gemeinden Fr.   60 000 Sponsoren, Verbände Fr. 100 000 Verkaufseinnahmen Fr.   10 000 Gewährter Beitrag Fr. 300 000 Bedingungen – Auf‌lagen Dem Gemeinnützigen Fonds sind gratis zwei Belegexemplare des Buches abzugeben. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Pu- blikation ist von breitem allgemeinem Interesse und kantonaler Be- deutung und entspricht somit auch dem in § 3 Abs. 2 lit. g VGF vor- gesehenen Kriterium für Publikationen. Es ist davon auszugehen, dass die Publikation die Erwartungen betreffend Qualität, der breiten thematischen Vielfalt und der methodischen Modernität erfüllen wird. Die geplante Untersuchung ist für den Kanton Zürich mit sei- nen ausgedehnten Waldflächen von grosser Bedeutung. Das Vorha- ben hilft, die breitere Wahrnehmung der Waldentwicklung, der Wald- bewirtschaftung und der Bedeutung des Waldes zu fördern.

9. Stiftung PanEco (Renovation Aussenbereich und Ausstellungsergänzung im Naturzentrum Thurauen) Gesuchsteller/in Die Stiftung PanEco besteht seit 1996. Sie bezweckt die Förderung eines nachhaltigen Umgangs mit Natur und Umwelt auf nationaler und internationaler Ebene und engagiert sich in diesem Zusammen- hang mit dem Aufbau und dem Betrieb des Naturzentrums Thurauen seit 2011. Vorhaben Der in die Jahre gekommene Aussenbereich der Ausstellung im Na- turzentrum Thurauen soll saniert und aufgewertet werden. Die vor- gesehenen Massnahmen umfassen u. a. die Ergänzung der Ausstel- lung zum Thema Ökosystemleistungen der Auen, die Erneuerung des Erlebnispfades und des Lehrplatzes im Aussenbereich sowie die Er- gänzung des Areals mit Kleinstrukturen und weiteren Aufwertungen. Ziel des Vorhabens ist, das Naturzentrum Thurauen nach zehn Jah- ren Betrieb als attraktiven Ausflugs- und Bildungsort zu erhalten und die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Natur und den nachhal- tigen Umgang mit deren Ressourcen weiterhin zu fördern.

Kosten Fr. 451 000 Beantragter Beitrag Fr. 351 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   60 000 Standortgemeinde Fr.   10 000 Stiftungen/Private Fr.   30 000 Gewährter Beitrag Fr. 351 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF mit Aus- nahme von § 3 Abs. 1 lit. c VGF (Unterstützung in angemessenem Umfang der Gemeinden, in denen es verwirklicht wird). Von dieser Bestimmung kann jedoch im vorliegenden Fall abgewichen werden, da kaum Aussicht besteht, substanzielle Mittel der Standortge- meinde zu erlangen, und das Vorhaben andernfalls nicht verwirklicht werden könnte (§ 5 Abs. 3 VGF). Das Projekt ist sinnvoll. Durch eine grosszügige Beitragsleitung können das Naturzentrum Thurauen als attraktiver Bildungs- und Ausflugsort und die Möglichkeiten der Wissensvermittlung sowohl für die breite Bevölkerung als auch für Schulklassen erhalten werden.

10. Verein créatrices.ch (FrauMünsterhof 2021 – 50 Jahre Frauenstimmrecht) Gesuchsteller/in Der Verein créatrices.ch besteht seit 2017. Er bezweckt das Vorbe- reiten, Durchführen und Dokumentieren von Aktivitäten, die das Schaffen von Frauen bei der Gestaltung von Umwelt und Gesell- schaft ins Zentrum stellen. Vorhaben 2021 wird das 50-Jahr-Jubiläum des Frauenstimm- und Wahlrechts in der Schweiz gefeiert. Der Verein créatrices.ch beteiligt sich in Ko- operation mit anderen Organisationen an diesem Jubiläum. Im Rah- men einer Aktionswoche bespielt er im September 2021 den Müns- terhof im Zentrum von Zürich mit einem breiten Veranstaltungsan- gebot (u. a. mit einer Rauminstallation und einem Kompositionswett- bewerb) für ein bunt gemischtes Publikum. Kosten Fr. 167 500 Beantragter Beitrag Fr.   10 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   30 000 Standortgemeinde Fr.   10 000 Stiftungen/Private Fr.   85 000 Sponsoren Fr.   15 000 Andere Fr.   17 500 Gewährter Beitrag Fr.   10 000

Bedingungen Die Stadt Zürich leistet ebenfalls einen Beitrag von Fr. 10 000. Fällt der städtische Beitrag geringer aus, erfolgt am Kantonsbeitrag eine an- teilmässige Kürzung. Auf‌lagen Der gewährte Beitrag darf nur zugunsten der Teilprojekte «Raum- installation auf dem Münsterhof» und «Kompositionswettbewerb» eingesetzt werden. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF mit Aus- nahme von § 2 Abs. 2 VGF (mehrjähriger, in der Regel fünfjähriger Leistungsausweis). Von dieser Bestimmung kann jedoch im vorlie- genden Fall abgewichen werden, da es sich um ein Vorhaben von nationaler Bedeutung handelt (§ 5 Abs. 3 VGF). Im Übrigen kann mit dem vorliegenden Projekt auf kreative Art und Weise auf die Ein- führung des Frauenstimmrechts im Kanton Zürich und im Bund auf- merksam gemacht werden.

11. Reisetheater GmbH (Reisebus und Infrastruktur für die Tourneen des Reisetheaters) Gesuchsteller/in Die Reisetheater GmbH ist eine nicht gewinnorientierte Organisa- tion, die seit über 38 Jahren die Produktion und Aufführung von (vor- wiegend Märli-)Theaterstücken an Orten bezweckt, an denen es we- nige Angebote für Kindertheater gibt. Vorhaben Aufgrund der geringen finanziellen Mittel der Reisetheater GmbH, wurden seit rund 15 Jahren keine Mittel in die technische Infrastruk- tur sowie für den Reisebus als zentrales Transportmittel investiert. Dringend ist mittlerweile der Ersatz des alten Volkswagen-Busses. Damit auch die grossen Bühnenbilder und die dazugehörenden Ele- mente sachgemäss transportiert werden können, muss das Fahr- zeug über ein Hochdach einschliesslich Hecktürleiter verfügen. Die übrigen notwendigen Investitionen betreffen die Büroinfrastruktur (PC, Drucker, Schneidmaschine usw.). Kosten Fr. 66 853 Beantragter Beitrag Fr. 33 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 10 000 Standortgemeinden Fr.   8 000 Stiftungen/Private Fr.   9 000 Sponsoren Fr.   6 853 Gewährter Beitrag Fr. 33 000 Bedingungen – Auf‌lagen –

Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Der Er- werb eines neuen Reisebusses und die Erneuerung der Infrastruk- tur sind notwendig, damit die Tourneen des Reisetheaters (jährlich 40–50 kleinere Tourneen in der deutschsprachigen Schweiz, davon rund die Hälfte im Kanton Zürich) weiterhin stattfinden können. Da- durch können Märlitheater auch künftig in zahlreichen kleineren Ge- meinden aufgeführt werden und der Zürcher Bevölkerung die Be- gegnung mit traditionellem Märlitheater ermöglichen.

12. Stiftung Erhalt Lebensspuren Oberhaus (Initialprojekt zum Erhalt der Lebensspuren Oberhaus auf dem Oberhaushof) Gesuchsteller/in Die Stiftung besteht seit 2016. Sie fördert den Erhalt der kulturhis- torisch bedeutenden Hinterlassenschaft aus dem Oberhaushof in Feldbach, wobei dieser Fundus nach Möglichkeit in den historischen Gebäulichkeiten des Hofes verbleiben und mittels Führungen und/ oder Anlässen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. Vorhaben Das zentrale Gebäude des Hof-Ensembles ist das 1743 erbaute Ober- haus. In diesem Gebäude, das über den gesamten Zeitraum im Be- sitz derselben Familie blieb, befindet sich ein Sammelgut von über acht Generationen (die sogenannten Lebensspuren), das einen ein- maligen Einblick in die materielle Kultur der Besitzerfamilie bzw. in die Sozialgeschichte der Region ermöglicht. Es umfasst Mobiliar, Haushaltsgegenstände und schriftliches Überlieferungsgut. Ziel des Projektes ist es, schrittweise die notwendigen Arbeiten auszuführen, damit das Sammelgut dauerhaft erhalten und mindestens mittels Führungen öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Zu diesem Zweck erbringt die Projektträgerschaft seit Jahren Eigenleistungen in grossem Umfang. Dabei standen der Erhalt der Bausubstanz so- wie das Inventarisieren und Pflegen des Objektbestandes im Vorder- grund. Das schriftliche Überlieferungsgut wird durch das Staatsarchiv ge- sichert. Es übernimmt die Akten (Konservierung, Aufbereitung usw.), ist für diese Arbeit jedoch auf Mittel des Gemeinnützigen Fonds an- gewiesen, da es sich um private Bestände handelt, deren Erschlies- sung nicht über ordentliche Mittel des Staatsarchivs finanziert wer- den kann. Nach Abschluss einer ersten Projektphase wird die Liegenschaft der breiten Öffentlichkeit im Rahmen von Führungen zugänglich sein. Die Initialarbeiten umfassen im Wesentlichen das Erstellen eines Schau- lagerbereichs, sodass die Lebensspuren (im Vergleich zu heute) auf weniger Fläche gelagert und gezeigt werden können. Der dadurch gewonnene Freiraum wird für Veranstaltungen bzw. Referate, Wech- selausstellungen, Workshops usw. genutzt. Hinzu kommen das Er- arbeiten von standardisierten Führungsmodulen zu zehn bis fünfzehn Themen, die Durchführung eines Pflegezyklus (Holzwurm-, Rost-, Pilzbehandlung) und das Erstellen von Arbeitsunterlagen für die kon- tinuierliche Pflege der Lebensspuren durch die Stiftung.

Kosten Fr. 1 164 420 Beantragter Beitrag Fr.   500 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   464 420 Standortgemeinde Fr.     20 000 Stiftungen/Private Fr.   180 000 Gewährter Beitrag Fr.   500 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF mit Aus- nahme von § 3 Abs. 1 lit. c VGF (Unterstützung in angemessenem Umfang der Gemeinden, in denen es verwirklicht wird). Von dieser Bestimmung kann jedoch im vorliegenden Fall gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF abgewichen werden, da kaum Aussicht besteht, substan- zielle Mittel der Standortgemeinde zu erlangen, und das Vorhaben andernfalls nicht verwirklicht werden könnte. Die Qualität des Ob- jektbestandes ist aus volkskundlicher Sicht einmalig. Die Öffentlich- keit erhält Zugang zu originalen Zeugen des gehobenen bäuerlich- handwerklichen Lebens am Zürichsee vom 18. bis 20. Jahrhundert. Das Projekt vereint ausserordentlich grosse Eigenleistungen der Trä- gerschaft, ein originelles Projektlayout sowie den Einbezug der zu- ständigen Fachkreise. Das Staatsarchiv hat die lange und vielfältige schriftliche Überliefe- rung des Haushalts beurteilt und wird die Kernbestände zuhanden der Öffentlichkeit übernehmen, konservieren und erschliessen.

13. Verein Cabaret Voltaire (Anschaffung von Veranstaltungstechnik und Mobiliar) Gesuchsteller/in Der Verein besteht seit 2004. Er bezweckt, am Geburtsort der Dada-­ Bewegung einerseits ein Kompetenzzentrum zu Dada und anderseits eine Plattform für zeitgenössische Künste und Debatten zu betreiben. Vorhaben Die Räumlichkeiten des gesamten Gebäudes, in dem sich das Caba- ret Voltaire befindet, werden 2021 durch das Amt für Hochbauten der Stadt Zürich saniert und instand gesetzt. Die Stadt hat dafür einen Betrag von rund 3,1 Mio. Franken budgetiert. Für die Wiedereröff- nung Mitte Januar 2022 sollen die mobile Veranstaltungstechnik und Teile des Mobiliars erneuert und ergänzt werden. Insbesondere wird in allen Räumen die Versorgung mit Licht verbessert und die vor- handenen Stühle werden durch besser stapelbare Modelle ersetzt. Zusätzliche Elektroinstallationen sollen es ermögliche, neu auch den Eingangsbereich für Veranstaltungen und Wechselausstellungen zu nutzen. Der bisherige Ausstellungsraum erhält eine zeitgemässe Audio- und Videoausrüstung. Der historische Saal, das Herzstück des Hauses, wird mit einem vollständigen Decken-Schienensystem (Scheinwerfer, Beschallungsanlage, Beamer usw.) ausgerüstet.

Kosten (für Anschaffungen) Fr. 305 138 Beantragter Beitrag Fr. 200 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   5 138 Stiftungen/Private Fr. 100 000 Gewährter Beitrag Fr. 200 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht bis auf den Beitrag der Standortgemeinde den Kriterien des LFG und der VGF. Die Kosten für den Kauf von Ver- anstaltungstechnik und Mobiliar sind nachvollziehbar und realistisch. Da die Stadt Zürich die Kosten für die Sanierung des Gebäudes über- nimmt, die zu einem grossen Teil dem Betrieb des Cabaret Voltaires zugutekommt, ist es gerechtfertigt, keinen zusätzlichen städtischen Beitrag zugunsten der Anschaffung der Veranstaltungstechnik und des Mobiliars zu verlangen (§ 3 Abs. 1 lit. c VGF in Verbindung mit § 5 Abs. 3 VGF).

14. Verein Haus der Farbe (Sammlung Regionale Handwerks- und Farbkulturen der Schweiz) Gesuchsteller/in Der Verein besteht seit 1995. Er bezweckt die beruf‌liche Aus- und Weiterbildung in allen Bereichen der Gestaltung in Handwerk und Architektur. Der Verein führt zu diesem Zweck eine Fachschule. Vorhaben Das Haus der Farbe verfügt über ein umfangreiches Wissen über re- gionale Baukulturen der Schweiz, ebenso über eine Sammlung von Farbkarten zu Architekturoberflächen (Fachwerk, Dekoration, Anstri- che, Naturputz, Steinoberflächen). Diese zeigt regionale, typische Farbpaletten. Der Fundus soll nun um eine Sammlung von Techni- ken, Mustern, Fundstücken, Werkzeugen usw. erweitert werden, die einen didaktischen und sinnlichen Zugang zu regionalen Eigenhei- ten der Schweizer Handwerks- und Farbkultur am Bau ermöglicht. Vorgesehen sind acht regionale Sammlungsschwerpunkte, einer davon betrifft den Kanton Zürich. Die Sammlung richtet sich in erster Linie an Studierende, aber auch an die breite Öffentlichkeit. Vor- gesehen sind einerseits eine Broschüre als Begleitung zur Samm- lung, anderseits Veranstaltungen. Kosten Fr. 346 000 Beantragter Beitrag Fr.   50 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   36 000 Bund Fr.   70 000 Andere Kantone Fr.   40 000 Stiftungen/Private Fr. 150 000 Gewährter Beitrag Fr.   40 000

Bedingungen – Auf‌lagen Neben der bereits erarbeiteten Farbkarte für die Stadt Zürich soll auch der ländliche Raum des Kantons Zürich berücksichtigt werden. Der Verein hat zu prüfen, inwieweit mindestens zwei Regionen des Kantons ins Projekt bzw. in die entstehende Sammlung aufgenom- men werden können. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Projekt führt zu einem Mehrwert für den Bildungsstandort Zürich. Eine Kürzung am nachgesuchten Beitrag im Sinne von § 3 Abs. 1 lit. c VGF auf Fr. 40 000 ist gerechtfertigt, da von anderen Kantonen insgesamt eine Beitragsleistung von Fr. 40 000 erwartet wird.

15. Verein IRAS COTIS (Informationsplattform «religion.ch») Gesuchsteller/in Der Verein IRAS COTIS besteht seit 1992. Er bildet ein nationales Netzwerk und bezweckt, den Austausch und Dialog sowie die Zu- sammenarbeit von Menschen mit unterschiedlichem religiösem und kulturellem Hintergrund zu fördern, Vorurteile und Ängste abzubauen und so zum sozialen Zusammenhalt beizutragen. Über den (vorma- ligen) Lotteriefonds erhielt IRAS COTIS letztmals einen Beitrag von Fr. 200 000 mit RRB Nr. 134/2016. Vorhaben Der Verein beabsichtigt, mit einem deutschsprachigen Internetportal «religion.ch» eine zentrale Informations- und Meinungsplattform für Fragen rund um das Zusammenleben in der multireligiösen Schweiz aufzubauen, wodurch der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert werden soll. Die Plattform wird in fünf Bereiche gegliedert: – Grundlagenwissen über Religionen (im ersten Projektjahr zu min- destens 50 Stichworten, danach mindestens 25 pro Jahr) – aktuelle Fragestellungen (Antworten/Hinweise durch Fachperso- nen; geplant sind jährlich zwölf umfassende Beiträge) – religiöse Vielfalt (in Zusammenarbeit mit dem Religionswissen- schaftlichen Seminar der Universität Zürich, geplant sind jährlich sechs Berichte) – Meinungen und Erfahrungen zu Religion (jährlich voraussichtlich zwölf Blogbeiträge) – Publikationen von Buch- und Filmkritiken, Bildungsangeboten im interreligiösen und interkulturellen Bereich usw. Zur Zielgruppe zählen die breite Bevölkerung, zudem Angehörige von Religionsgemeinschaften, Behörden, öffentliche Institutionen (Schu- len, Universitäten, Spitäler usw.) und Medien. Kosten Fr. 640 000 Beantragter Beitrag Fr.   60 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 126 000 Gemeinden Fr.   20 000 Andere Kantone Fr. 124 000 Stiftungen/Private Fr. 310 000 Gewährter Beitrag Fr.   50 000

Bedingungen – Auf‌lagen Das Online-Angebot muss, um attraktiv zu sein, aktuell sein und Ent- wicklungen schnell aufnehmen. Die Projektträgerschaft muss prü- fen, ob mit der geplanten Anzahl jährlicher Beiträge genügend Auf- merksamkeit erzielt werden kann. Ebenso hat die Projektträger- schaft zu prüfen, ob die vorgesehene personelle Ausstattung des Redaktionsteams genügt und ob im Team mindestens eine Person über spezifische Medienerfahrung verfügen muss. Der Kanton ist über das Ergebnis der Prüfung und allfällige Konzeptänderungen zu informieren. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Eine aktuelle und neutrale Plattform für religiöse Themen fehlt bis anhin (die bestehenden Online-Angebote werden jeweils von einer Kirche betrieben). Das Vorhaben weist zwar konfessionelle Inhalte auf, die Plattform wird sich aber mit der gesamten Breite der Religionen befassen. Der Verein IRAS COTIS ist sich seiner Neutralitätspflicht bewusst, dies wurde von Bund und Kantonen mehrfach überprüft. Von den Kantonen wird insgesamt ein Beitrag von Fr. 184 000 ge- wünscht. Eine Kürzung des nachgesuchten Beitrages auf Fr. 50 000 ist angemessen, da dieser Betrag anteilmässig etwa dem Verhältnis der Einwohnerzahl des Kantons Zürich entsprechen dürfte.

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt:

1. Kunstverein Walcheturm (Infrastrukturerneuerung) Fr. 140 000

2. Verein mannebüro Züri (Gewaltberatung für Männer mit Migrationshintergrund) Fr. 55 000

3. Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil (Seltene Schlangen fördern in der Region Pfannenstil) Fr. 249 000

4. Verein Zukunft UNESCO-Welterbe Pfahlbauten Pfäffikersee/Greifensee (Ausstellung «Die Pfahlbauer*in») Fr. 65 000

5. Verein Ausstellung Zunftstadt Zürich (Ausstellung «Geschichte, ganz persönlich» Fr. 30 000

6. Stadt Wetzikon («garage» Wetzikon) Fr. 200 000

7. Verein Madame Frigo (Schweizweit öffentliche Kühlschränke für die Reduktion von Food Waste in Privathaushalten) Fr. 50 000

8. Baudirektion (Publikation «Forstgeschichte des Kantons Zürich 1960–2020») Fr. 300 000

9. Stiftung PanEco (Renovation Aussenbereich und Ausstellungsergänzung im Naturzentrum Thurauen) Fr. 351 000

10. Verein créatrices.ch (FrauMünsterhof 2021 – 50 Jahre Frauenstimmrecht) Fr. 10 000

11. Reisetheater GmbH (Reisebus und Infrastruktur für die Tourneen des Reisetheaters) Fr. 33 000

12. Stiftung Erhalt Lebensspuren Oberhaus (Initialprojekt zum Erhalt der Lebensspuren Oberhaus auf dem Oberhaushof) Fr. 500 000

13. Verein Cabaret Voltaire (Anschaffung von Veranstaltungstechnik und Mobiliar) Fr. 200 000

14. Verein Haus der Farbe (Sammlung Regionale Handwerks- und Farbkulturen der Schweiz) Fr. 40 000

15. Verein IRAS COTIS (Internetplattform «religion.ch») Fr. 50 000 Total Fr. 2 273 000

II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auf‌lagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auf‌lagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elektronisch die Erfüllung aller Auf‌lagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung in- nert drei Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der ersten 90% des Beitrags zu ersuchen (Bedingung für diese Aus- zahlung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung in- nert fünf Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der restlichen 10% des Beitrags zu ersuchen und der Fondsverwaltung den Schlussbericht gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG in einer von dieser akzeptierten Fassung einzureichen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auf‌lage). e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auf‌lage).

f) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinanzie- rung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnützigen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auf‌lage). III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Disposi- tiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auf‌lagen gemäss Dis- positiv II auszubezahlen. IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen. V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge gemäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swisslos Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Re- gierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli